TY - THES A1 - Spiegl, Katarina T1 - Die vertraglich begründete Leibrente – Untersuchung zum deutschen im Vergleich zum französischen und österreichischen Recht T1 - The contractually established annuity – a study of the German compared to the French and Austrian law N2 - Wohl vor allem bedingt durch die Abwesenheit gesetzlicher Regelungen zur Leibrente und zu aleatorischen Verträgen im Allgemeinen hat sich die deutsche Rechtswissenschaft kaum mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemstellungen auseinandergesetzt. Für die vertraglich begründete Leibrente soll dieses Versäumnis mit der vorliegenden Arbeit im Wege der Rechtsvergleichung aufgearbeitet werden. Die in der französischen und der österreichischen Rechtsordnung existierenden Lösungen bei der Behandlung der Leibrente und der aleatorischen Verträge ermöglichen Schlussfolgerungen auch für das deutsche Recht. Beispielsweise wird die Rechtsnatur der vertraglich begründeten Leibrente durch die deutsche Rechtsprechung weiterhin umständlich über den Abstraktionswillen der Parteien ermittelt, obwohl sowohl die rechtsvergleichende Betrachtung als auch deutschrechtliche dogmatische Strömungen und gesetzliche Neuerungen mit den vom Reichsgericht begründeten Leibrententheorien nicht im Einklang stehen. Es ist Aufgabe der vorliegenden Arbeit die Leibrente mit der Rechtsentwicklung des 20. und 21. Jahrhunderts auf einen Stand zu bringen und ihre Bedeutung als Mittel der privaten Altersversorgung darzulegen. N2 - Especially due to the absence of legal provisions concerning the annuity and aleatory contracts in general the German jurisprudence has barely sufficient addressed their respective peculiarities and problems. For the contractually established annuity this failure should be covered by comparing French and Austrian law to German law. The presented study aims to update the annuity with the legal development of the 20th and 21st century and to present its importance as a means of private pension schemes. KW - Leibrente KW - Leibrentenvertrag KW - Aleatorisches Rechtsgeschäft KW - Laesio enormis KW - Risikovertrag KW - Immobilienveräußerung auf Leibrentenbasis KW - Stammrechtstheorie KW - Isolierungstheorie KW - annuity KW - annuity contract KW - aleatory KW - laesio enormis Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27225 ER - TY - THES A1 - Damnjanovic, Vojislav T1 - Einschränkungen der Notwehr aus sozialethischen und verfassungsrechtlichen Gründen N2 - Das deutsche Notwehrrecht weist ein bedeutsames Spezifikum auf. Im Gegensatz zu den §§ 228, 904 BGB und vielen ausländischen Rechtsordnungen, verlangt § 32 StGB prinzipiell keine Güterabwägung. Das sich durch das Merkmal der Erforderlichkeit manifestierende Übermaßverbot setzt weder eine Güterproportionalität zwischen den rechtlichen Interessen des Angegriffenen und denen des Angreifers noch eine Schadensproportionalität voraus. Die Tatsache, dass 32 StGB keine Güterabwägung vorsieht, wirft zahlreiche Fragen auf. Ist dies als ein ernsthaftes Manko des Notwehrrechts zu verstehen, oder sind bestimmte Lösungen vorstellbar, die ggf. von einer gewissen Einschränkung des Notwehrrechts ausgehen? Wenn solche Einschränkungen in Frage kommen, nach welchen Kriterien könnte man sie bestimmen? Wo liegen die Grenzen etwaiger Schranken des Notwehrrechts? Geht es dabei um festgesetzte und änderungsfeste Grenzen? Können vieleicht neue, zusätzliche Konstellationen in Betracht gezogen werden, die diese Grenzen noch erweitern können? Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, entsprechende Antworten auf die oben gestellten Fragen anzubieten. Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Problemstellung und der einführenden Abhandlung zur Notwehr als Strafrechtsbegriff werden die allgemeinen Fragen der sog. sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts behandelt. Im Anschluss daran werden die Aspekte des Schutzes von Eigentum im Falle der sog. Bagatellangriffe erörtert. Danach werden die Einschränkungen des Notwehrrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen untersucht. Schließlich werden im Rahmen der Untersuchung auch andere sozialethische Einschränkungen der Notwehr und darunter eine besonders intensiv diskutierte Fallgruppe der sog. Notwehrprovokation behandelt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst dargestellt. Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27395 ER - TY - THES A1 - Kujat, Stefan T1 - Frühwarnsysteme zur Abwehr von Botnetzen T1 - Botnet Early Warning Systems N2 - Die Darstellung umfasst die Abbildung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung über eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgewählter, für die Frühwarnung zur Botnetzbekämpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Frühwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschränktem Umfang der Vorsorge zur Verhütung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden können, und dass der staatliche Beitrag zur Frühwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abhängig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe der Polizeien, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder ist. Nachfolgend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Begrenzungen des Informationsaustauschs zwischen staatlichen Stellen und zwischen staatlichen und privaten Stellen dargestellt. Es wird gezeigt, dass abseits freiwillig eingegangener Kooperationsverhältnisse begrenzt vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogene Verpflichtungen Privater gerichtet auf die Mitwirkung bei der Botnetz-Bekämpfung auf der Grundlage von Befugnisgeneralklauseln erfolgen können. Abschließend werden die Grenzen ausgewählter Informationsgewinnungsmaßnahmen einschließlich des Nachladens von Schadcode und der Überwachung der Kommunikation in IRC-Kanälen, sowie die Grenzen der Ausgabe von Warnungen innerhalb des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs von Polizei- und Sicherheitsbehörden herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, dass der Betrieb eines Frühwarnsystems zur Abwehr von durch den Einsatz von Botnetzen vermittelten Gefahren mit der Verpflichtung des Staates, die Freiheit seiner Bürger zu achten, vereinbar ist. KW - Botnetz KW - Frühwarnsystem KW - Botnet KW - Early Warning System Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus-27212 ER -