TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Ökonomie und Krankenversicherung. Modelle zur Kostensenkung im Gesundheitswesen N2 - VORWORT Massive Ausgabensteigerungen, insb im Bereich der ärztlichen Folgekosten, sind ein Problem aller europäischen Gesundheitssysteme. Insb die ärztlichen „Folgekosten", wie Kosten für Medikamente, Transporte, Heilbehelfe und Hilfsmittel, weisen eine enorme Dynamik auf. Ein wesentliches Instrument zur Reduktion dieser Ausgabensteigerungen liegt in der Steuerung und Gestaltung des medizinischen Angebotes im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Gerade diese Kosten machen den ganz überwiegenden Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Der vorliegende Band setzt sich zum Ziel, Möglichkeiten einer wirksamen Einflussnahme auf das ärztliche Verhalten darzustellen und diese auch rechtlich zu bewerten. Rechtsvergleichend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die bereits gefundenen Lösungswege sowohl in Deutschland als auch in Österreich untersucht. Die Beiträge gehen zurück auf Referate im Rahmen der dritten „Deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche", die am 1. und 2. Februar 2001 an der Universität Linz stattgefunden haben. Die Tagung wurde in Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse veranstaltet. Die Herausgeber danken der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die Mitorganisation und Mitfinanzierung der Tagung sowie des vorliegenden Tagungsbandes. INHALTSVERZEICHNIS Ruth Schimmelpfeng-Schütte Krankenbehandlung und Ökonomie 1 Reinhard Resch Krankenbehandlung und Ökonomiegebot in Österreich 15 Otfried Seewald Neue Zusammenarbeitsformen und Honorierungsmodelle als Mittel zur Kostensenkung 35 Franz Kiest Neue Zusammenarbeitsformen und Honorierungsmodelle als Mittel zur Kostensenkung 83 Andreas Hänlein Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel- Die Entwicklung in der BRD bis 1999 103 Ulrich Orlowski Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel - Das deutsche Gesundheitsreformgesetz 121 Rudolf Mosler Budgetierung der ärztlichen Eigen- und Folgekosten als Steuerungsmittel - Rechtslage in Österreich 139 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2001 KW - Deutschland KW - Gesundheitswesen KW - Kostendämpfung KW - Budgetierung KW - Österreich Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3909 SN - 3-214-06327-8 PB - Manz CY - Wien ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Grenzen der Leistungspflicht für Krankenbehandlung N2 - VORWORT Der Fortschritt der Medizin, aber auch ein geändertes Verbraucherverhalten der Patienten haben die Angebotspalette im Bereich der Krankenbehandlungen in den letzten Jahren sehr ausgeweitet. Dies hat sich auch in der sozialgerichtlichen Judikatur der jüngsten Vergangenheit sowohl in Deutschland als auch in Österreich niedergeschlagen. Die entscheidende Frage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun die, ob und inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, das Leistungsspektrum entsprechend auszuweiten. Die neunten Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche widmeten sich daher im Jänner 2007 diesem wichtigen Themenfeld. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die bei dieser Tagung gehaltenen Referate. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank. INHALTSVERZEICHNIS Korbinian Höfler Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung im deutschen Krankenversicherungsrecht 1 Martin E. Risak Der Krankheitsbegriff und der Anspruch auf Krankenbehandlung nach österreichischem Recht 19 Kati Wild / Herbert Matschiner Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage im deutschen Krankenversicherungsrecht 37 Reinhard Resch Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf so genannte Außenseitermethoden und neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Die Rechtslage in Österreich 57 Vitus Gamperl Leistungspflicht der Kasse zur Erhöhung der Lebensqualität? Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im deutschen Krankenversicherungsrecht 75 Walter J. Pfeil Leistungen der so genannten Lifestyle-Medizin im österreichischen Krankenversicherungsrecht 89 Klaus Engelmann Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im deutschen Krankenversicherungsrecht 109 Matthias Neumayr Der Anspruch auf Krankenbehandlung im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot - Die Rechtslage im österreichischen Krankenversicherungsrecht 147 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2007 KW - Deutschland KW - Therapie KW - Gesetzliche Krankenversicherung KW - Leistungspflicht KW - Österreich Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3915 SN - 9783214063290 PB - Manz CY - Wien ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Krankenstand N2 - VORWORT Die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit führt zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sowie in weiterer Folge zu verschiedenen sozialrechtlichen Ansprüchen. In der täglichen politischen Debatte wird dieses Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber, dem die Krankheit feststellenden Arzt und den leistungspflichtigen Sozialversicherungsträgern gelegentlich mit wechselseitigem Misstrauen gesehen. Es hat sich daher angeboten, auf Basis wissenschaftlich fundierter Daten und Quellen diesen Themenbereich umfassend aufzuarbeiten und einer objektiven Analyse zu stellen. Gerade hier zeigt sich der Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland trotz vieler parallel bestehender Regelungen als höchst aufschlussreich. Die 13. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (27. und 28. 1.2011) widmeten sich der wissenschaftlichen Durchdringung der Probleme rund um die Krankschreibung und den Krankenstand und bringen dazu den interessanten Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank. INHALTSVERZEICHNIS Karl Schableger Krankenstand: Zahlen, Daten, Fakten - Erklärungsansätze 1 Peter ]abornegg Arbeitsrecht und Krankenstand Informations- und Kontrollrechte des Arbeitgebers 31 Frank Bayreuther Arbeitsrecht und Krankenstand in Deutschland 45 Johanna Naderhirn Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung- Die Rechtslage in Österreich 61 Otfried Seewald Krankenstand und sozialrechtliche Absicherung 79 Wilfried Giegler Arbeitsunfähigkeitsmanagement in der Praxis 155 Susanne Jacobs-Finkelmeier Der Krankenstand - Arbeitsunfähigkeitsmanagement aus der Praxis Case Management für Krankenkassen - ein effektives und nachhaltiges Steuerungsinstrument bei Arbeitsunfähigkeiten infolge psychischer Störungen 171 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2011 KW - Deutschland KW - Krankenstand KW - Sozialrecht KW - Arbeitsrecht KW - Österreich KW - Rechtsvergleich Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3927 SN - 9783214093440 PB - Manz CY - Wien ER - TY - THES A1 - Boshe, Patricia T1 - Data Protection Legal Reforms in Africa N2 - This work illustrates reform approaches in Africa using an international legal comparative approach. The research uses Tanzania and Senegal as the primary case studies and France, the United Kingdom and Germany as secondary case studies to illustrate how Europe reformed data protection regimes through the transposition of the EU Data Protection Directive of 1995. Chapter one introduces the work; explaining the forces towards data protection regulations and their basis. Chapter two provides for a ‘back-to-back' comparison in three countries (France, Germany and United Kingdom) against the 1995 Data Protection Directive. The idea behind this chapter is to draw a picture on how the legal culture and the pre-existing notions of the right to privacy inform on data protection legal reforms and determines the nature, contents, context and interpretation of adopted regime for data protection. Eventually, all these aspects affect the nature and extent of protection offered regardless of the substance of the law adopted. Chapter three gives a narrative explanation of nature and perceptions of the right to privacy in Africa and how this may affect data protection reforms in Africa. In the same disposition, African customary legal systems and practices are explained providing a reader with a picture of the overall nature of African systems that makes up an African legal culture. The overview of African privacy perception and legal system is necessary for assessing the workability of any data protection regime to be adopted in Africa which in effect answers the first research question. The chapter draws its rationale from chapter two. In understanding African perceptions of privacy and the African legal culture, one can be able to predict the content and context of the reforms and maybe how the judiciary might interpret the laws based on local perceptions and supporting systems. An overview of the African data protection architecture or rather human right architecture is provided in chapter four; ideally to provide a reader with a picture of the enforcement systems in Africa as a continent. This is followed by chapter five discussing the two major legal systems in Africa; the civil law and the common law system. The chapter also illustrates the position of African landscape in relation to legal harmonization/unification. This aspect is considered necessary because data protection regimes are more focused on legal harmonization and hence the question of how well or to what extent Africa as a continent can bring about harmonization in law became inevitable. Eventually, the chapter offers a comparative mirror analysis of the primary case studies, i.e. Senegal and Tanzania. The analysis is made on the reform approach taken, motivation behind the reforms and on the regime erected (this is done through textual analysis of the law and the draft bill respectively). Chapter six concludes the work by answering research questions based on findings and scrutiny from each chapter. It is concluded that there is a very slim chance for the African States to cling on the cultural defence against the adoption of the Western frameworks for data protection. It is also concluded that, lest Africa becomes an active participant in the global process that informs on data protection challenges and regulations, it faces a danger of becoming a puppet of foreign data protection regulation, which may or may not fit African legal culture. The chapter also illustrates how Africa as a continent and the African States individually have taken up data protection reforms blindly. The motivations for the reforms are vaguely stated and unclear. In the majority of legal instruments, the reforms are not taken as a move towards securing and protecting individual rights rather a purely political move influenced by economic motivations. The reforms are to a large extent, a mere impression to align with global data protection regimes and hence lack the political will to enforce the laws. KW - Data Protection Reforms KW - African Privacy KW - African Legal Reforms KW - African Privacy KW - Data Protection Africa Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-5147 ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Planung und Finanzierung der Krankenhausbehandlung N2 - VORWORT Der Bereich der Krankenanstalten ist unter vielen Gesichtspunkten ein rechtlich und tatsächlich höchst interessantes, teilweise aber auch unübersichtliches Gebiet. Einerseits handelt es sich um den Bereich des Gesundheitswesens, in dem die Versorgung derjenigen Kranken stattfindet, denen von den niedergelassenen Ärzten nicht mehr geholfen werden kann und von dem nicht nur medizinische Höchstleistungen erbracht werden, sondern der auch weithin die Ausbildung insbesondere der Fachärzte trägt. Andererseits handelt es sich um Wirtschaftsunternehmen, die – soweit sie in das staatlich regulierte Gesundheitswesen eingebettet sind – aus der Sicht der Leistungsträger als erhebliche Kostenfaktoren betrachtet werden müssen und deren Tätigkeit nach Umfang, Leistungsangebot und Qualität in vertretbarer Weise und bei Wahrung der rechtlichen Vorgaben „in den Griff“ zu nehmen ist. Erschwerend kommt die zwischen Staat und Leistungsträgern gespaltene Zuständigkeit für die Errichtung und den Erhalt von Krankenanstalten hinzu. Die Probleme in Österreich und Deutschland sind von ihrer Ausgangssituation her weitgehend dieselben. Lösungsmöglichkeiten aus der Sicht beider Länder werden in diesem Tagungsband vorgestellt, wiederum – wie bei den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen üblich – sowohl aus der Sicht der Wissenschaftler als auch der Praktiker. Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht vor allem an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse – sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken. INHALTSVERZEICHNIS Gerhard Knorr Krankenhausplanung und -finanzierung. Länderbericht Deutschland 1 Christian Rothmayer Rechtsgrundlagen der Planung und der Finanzierung der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 11 Jens Wernick Planung und Finanzierung der Krankenhausbehandlung – Die Leistungsverpflichtung der Krankenhäuser 31 Gerhard Aigner Die Leistungsverpflichtung der Krankenhäuser 39 Kay Stalinsky Zum Verhältnis von Sicherstellungsauftrag und Finanzierungspflicht in der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Deutschland 61 Ferdinand Felix Zum Verhältnis von Sicherstellungsauftrag und Finanzierungspflicht in der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 79 Walter Langenecker Grundversorgung und Zusatzleistungen im Bereich der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Deutschland 103 Michaela Windisch-Graetz Grundversorgung und Zusatzleistungen im Bereich der Krankenhausbehandlung. Länderbericht Österreich 113 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2004 KW - Österreich KW - Stationäre Behandlung KW - Rechtsvergleich KW - Deutschland KW - Kongress KW - Linz <2004> Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3724 SN - 3-7747-1768-X PB - Haarfeld CY - Essen ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Haftungsfragen im System der Leistungserbringung des Krankenversicherungsrechts N2 - VORWORT Ein zeitloses Problem und somit auch ein juristischer Dauerbrenner ist das Problem der Haftung im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung. In dem komplizierten Geflecht der Rechtsbeziehungen im Krankenversicherungsrecht ist die haftungsrechtliche Zuordnung der Verantwortlichkeit bei Behandlungsfehlern nicht immer eindeutig. Die Ärzte selbst, deren Vereinigungen (in Deutschland auch die Kassenärztlichen Vereinigungen) oder Arbeitgeber (z. B. Krankenhäuser oder deren Träger), gegebenenfalls auch die Krankenkassen kommen als Zurechnungssubjekte von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Durch das Hinzutreten des gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Produkthaftungsrechts in den Bereichen der Krankenversorgung, in denen Medizingeräte – und -produkte – Anteil an der Krankenversorgung haben, wird die Haftungslage unter Umständen modifiziert. Neben dem öffentlichen Recht ist zudem an das privatrechtliche Haftungsrecht zu denken. Bei der Lösung dieser Probleme geht es um Überlegungen und Vorschläge, die rechtsdogmatisch überzeugend sein sollten, zugleich den Interessen der Betroffenen dienen und ihnen eine gerechte und sozial adäquate, vernünftige Rechtsposition einräumen. Weiterhin stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Erkenntnisse aus dem bisherigen Fehlergeschehen insoweit gewonnen werden können, als es um die Abwicklung entsprechender Vorgänge geht – in einer Art und Weise, die einerseits auf dem geltenden Recht basiert, andererseits die Rechtsverwirklichung und damit das (Wieder-)Herstellen von Gerechtigkeit von vermeidbaren Hindernissen frei hält.Aus der Sicht der Krankenkasse kommt das Behandlungsfehlermanagement diesem Auftrag nach. Die damit angesprochenen Probleme stellen sich in Österreich und Deutschland in gleicher Weise. Somit ist es angezeigt, sich in der den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen eigenen Art dieser Fragen in länderübergreifender Betrachtungsweise und unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten anzunehmen. Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut der Universität Linz für Arbeitsrecht und Sozialrecht und den Lehrstuhl der Universität Passau für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht. Der herzliche Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir auch die Fertigung dieses Bandes verdanken. INHALTSVERZEICHNIS Andreas Kletecka Arzthaftung – Rechtsgrundlagen und Probleme 1 Wolfgang Voit Entsprechung und Abweichungen nach deutschem Arzthaftungsrecht 23 Gerhard Aigner Behandlungsschäden durch Produktfehler – Beweisnotstand des Patienten? 39 Michael Theis Arzthaftung und Produkthaftung aus der Sicht des sozialversicherungsrechtlichen Rückgriffs – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis 55 Harald Lehner Arzthaftung aus der Sicht des sozialversicherungsrechtlichen Rückgriffs – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis. Länderbericht Österreich 81 Meinhard Lukas Zivilrechtliche Haftungsfragen im Verhältnis von Krankenversicherungsträger und Patient 87 Thomas Rompf Behandlungsfehler des Vertragsarztes und Haftung der Kassenärztlichen Vereinigung 101 Marcus Mohr Die Haftung der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern von Vertragsärzten 133 Ralf M. K. Brum Behandlungsfehlermanagement der AOK Bayern – Bericht aus der Praxis 149 Gerhard W. Huber Behandlungsfehlermanagement – Rechtsprobleme und Berichte aus der Praxis. Länderbericht Österreich 157 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2006 KW - Deutschland KW - Ärtzliche Leistung KW - Arzthaftung KW - Österreich KW - Kongress KW - Passau <2006> KW - Linz <2006> KW - Krankenkasse KW - Ärztlicher Kunstfehler Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3746 SN - 978-3-7747-1768-8 PB - Haarfeld CY - Essen ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Aktuelle Entwicklungen in der Krankenversicherung N2 - VORWORT Die Dynamik der Entwicklungen im Bereich der Krankenversicherung ist ungebrochen. Dabei gibt es „klassische“ Probleme, die vermehrte Bedeutung durch die geänderten demografischen und damit auch finanziellen Rahmenbedingungen sowie angesichts des medizinischen Fortschritts erlangen − beispielsweise die Frage nach dem Bedarf an Gesundheitsleistungen. Daneben treten zunehmend Fragestellungen in den Vordergrund der rechtswissenschaftlichen Diskussion, die bislang – jedenfalls auf den ersten Blick – eher dem privatrechtlich verfassten Bereich des Gesundheitswesens zugeordnet worden sind. Die Einführung von Regelungen, die bislang als typisch für die private Krankenversicherung betrachtet wurden und künftig auch das Bild der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen könnten, ist ein Beispiel dafür. Weiterhin zeigt sich in vermehrtem Maße, dass es sich beim Krankenversicherungsrecht auch um spezielles Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt; verstärkt wird diese Erkenntnis durch Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Demzufolge haben auch Rechtsfragen zum Vergaberecht sowie zum Kartellrecht große aktuelle Bedeutung erlangt. Die 10. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche, die Ende Januar 2008 in Passau/Schloss Neuburg veranstaltet wurden, haben die Fragen aufgegriffen. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Referate. Die Herausgeber danken herzlich den Referenten aus Wissenschaft und Praxis! Ein weiterer wichtiger Dank gilt den Kooperationspartnern aus dem Bereich der Krankenversicherung, der AOK Bayern – die Gesundheitskasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie dem Fachverlag CW Haarfeld (Essen), der insbesondere durch die Erstellung des Tagungsbandes zur Bereicherung der sozialrechtlichen Diskussion beigetragen hat. Ohne diese Partner – zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung (Wien), die den österreichischen Anteil der Sozialrechtsgespräche verlagsmäßig betreut – wären sowohl die Jubiläumstagung 2008 als auch die vorangegangenen Tagungen nicht realisierbar gewesen. INHALTSVERZEICHNIS Doris Hattenberger Vergaberecht und Krankenversicherung. Länderbericht Österreich 1 Andreas Neun Vergaberecht und Krankenversicherung. Länderbericht Deutschland 29 Helmut Platzer Elemente der privaten Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwicklung in Deutschland 47 Konrad Grillberger Elemente der privaten Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entwicklung in Österreich 57 Stefan Keznickl Das Kartellrecht in der Krankenversicherung. Länderbericht Österreich 67 Thorsten Kingreen Das Kartellrecht in der Krankenversicherung. Länderbericht Deutschland 75 Thomas Eilmansberger Die Bedarfsprüfung im österreichischen Krankenanstaltenwesen 91 Franz Kiesl Die bedarfsorientierte Angebotsplanung als Eckpfeiler des österreichischen Gesundheitssystems 113 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2008 KW - Österreich KW - Deutschland KW - Private Krankenversicherung KW - Gesetzliche Krankenversicherung KW - Recht KW - Sozialrecht KW - Sozialversicherungsrecht Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3776 SN - 978-3-7747-1761-9 PB - Haarfeld CY - Essen ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Insolvenz von Krankenkassen N2 - VORWORT Es entspricht einem allgemeinen Trend, Wettbewerbsstrukturen als Bestandteil einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaftsordnung und analoge, der Wirtschaft angemessene Regelungen in das Sozialrecht zu übertragen. Nachdem in Deutschland das System der gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerblich ausgestaltet worden ist – vor allem durch ein Recht der Versicherten, sich für eine Krankenkasse ihrer Wahl zu entscheiden – hat hier der Gesetzgeber zunächst im Jahr 2007 eine Einführungsregelung für die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen im „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG)“ und im Jahr 2008 konkretisierende Vorschriften im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)“ erlassen. Das neue Recht ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Damit ist zusätzlich zur bisherigen traditionellen Möglichkeit der „Schließung“ von Krankenkassen, die nicht hinreichend leistungsfähig sind, das neue Regelungsinstrument der Schließung bei Insolvenz getreten. Bei abstrakter Betrachtungsweise hat der Gesetzgeber wettbewerblich-folgerichtig gehandelt. Konkret sind diesbezüglich rasch Zweifel geäußert worden. Vor allem die weitgehende Beseitigung des Beitragswettbewerbs durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 und die sehr geringen Möglichkeiten eines Leistungswettbewerbs zwischen den Krankenkassen nähren den Verdacht eines Wettbewerbseuphemismus. Gleichwohl lohnt die Frage nach der vom Gesetzgeber beabsichtigten „sozialstaatlichen Modernisierung des Gesundheitswesens“ und einigen damit zusammenhängenden wesentlichen Problemen. In ihrer traditionell länder- und rechtsvergleichenden Perspektive haben sich die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 mit dieser Thematik auseinandergesetzt; die beiderseitigen Überlegungen und Erfahrungen sind in den hiermit veröffentlichten Vorträgen sowie in den Diskussionen zwischen Referenten und Tagungsteilnehmern erörtert worden. Die Veranstalter, zugleich die Herausgeber des vorliegenden Tagungsbands, danken herzlich den Referenten aus Wissenschaft und Praxis! Ein weiterer wichtiger Dank gilt unseren Kooperationspartnern aus dem Bereich der Krankenversicherung, der AOK Bayern – die Gesundheitskasse, der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse sowie dem Verlag CW Haarfeld (Essen), der insbesondere durch die Erstellung dieses Tagungsbands zur Bereicherung der sozialrechtlichen Diskussion und des internationalen Erfahrungsaustausches beiträgt. Ohne diese Partner – zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Manz’sche Verlags-und Universitätsbuchhandlung (Wien), die den österreichischen Band der Sozialrechtsgespräche betreut – wären weder die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2010 noch die vorangegangenen realisierbar gewesen. INHALTSVERZEICHNIS Eveline Artmann Der Tatbestand der Überschuldung als Voraussetzung für Insolvenz aus österreichischer Sicht 1 Dieter Paschinger Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement am Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) 17 Dirk Uwer Insolvenz von Krankenkassen – frühere und derzeitige Rechtslage in Deutschland 25 Robert Rebhahn Aspekte zur Insolvenzfähigkeit von Krankenversicherungsträgern aus österreichischer Sicht 41 Gerhard Vieß Schließungsverfahren und Insolvenzverfahren in Deutschland 65 Gerhard Vieß Regelungen zur Vermeidung von Insolvenzen und Schließungen von Krankenkassen in Deutschland 79 Knut Müller Auswirkungen von Insolvenz oder Schließung auf die Ansprüche des Personals gegenüber den Krankenkassen in Deutschland 85 Günter Porsch Haftungsverantwortung und Haftungsvermeidung aus österreichischer Sicht 97 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2010 KW - Deutschland KW - Österreich KW - Krankenkasse KW - Insolvenz KW - Sozialrecht Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3788 SN - 978-3-7747-1761-9 PB - Haarfeld CY - Essen ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Steuerung der Versorgung N2 - VORWORT Die Versorgung von Kranken und Verletzten im Rahmen von ambulanter und stationärer Kranken- und Heilbehandlung ist in erster Linie eine Aufgabe von Ärzten, Therapeuten, Pflegern, Apothekern. Die vielfältige Tätigkeit dieser Medizinalpersonen bei Akutbehandlung, Rehabilitation sowie nachfolgender medizinischer Betreuung kann in der Weise gestaltet werden, dass sowohl die ständige Verbesserung der Versorgung in den einzelnen Sektoren des Gesundheitsgeschehens als auch die Koordinierung zwischen diesen Tätigkeitsfeldern analysiert und bei erkennbarem Bedarf so gestaltet wird, dass die in diesen Bereichen vorhandenen Erkenntnisse und Fähigkeiten optimal eingesetzt werden. Diesem Zweck dienen Aktivitäten, die mit unterschiedlichen Bezeichnungen die Versorgung begleiten, „managen“ oder – in der Terminologie dieser Tagung – „steuern“. Dies geschieht mittlerweile in allen Bereichen, in denen die gesundheitliche Versorgung Aufgabe von Institutionen ist (Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung) und/oder in deren Interesse (Private Kranken-Kostenversicherung, private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherungen) liegt. Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2013 haben sich bereichsübergreifend und aus deutsch-österreichischer Perspektive mit diesem Phänomen befasst. Die Tagung 2013 geht von der Überlegung aus, dass angesichts der Gleichartigkeit der Ziele und Probleme von „krankheits- bzw. gesundheitsbezogenem Management“ ein diesbezüglicher Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren aus den verschiedenen Bereichen, die sich diesen Dingen widmen, aufschlussreich, anregend und für jeden der Beteiligten gewinnbringend sein müsste. Nicht alle Akteure konnten bei der Tagung 2013 einbezogen werden; so ist z. B. die Rentenversicherung hinsichtlich ihrer Leistungen zur gesundheitsbezogenen Prävention und Rehabilitation nicht mit einem Beitrag vertreten. Des Weiteren sind Versicherer der privaten Kranken(kosten)versicherung und aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung nicht direkt mit eigenen Beiträgen vertreten; allerdings werden diesbezüglich aufschlussreiche und informative Einblicke gewährt, einerseits durch Informationen aus dem Blickwinkel des Verbandes des privaten Krankenversicherungen, anderseits durch detaillierte Schilderungen von deutschen und österreichischen Unternehmen, die von den Versicherungen mit der Durchführung von „Gesundheits-Management“ beauftragt sind; diese Berichte enthalten auch Informationen über die jeweils verbindlichen Vorgaben und Regelungswerke, die bei diesen Aktivitäten maßgebend sind und aus deren Aktivitäten sich unschwer Rückschlüsse ziehen lassen auf die Überlegungen der jeweiligen Auftraggeber im Hinblick auf die Gestaltung des Versorgungsmanagements. Somit handelt es sich bei den hier abgedruckten Beiträgen um Überlegungen, die in ihren Ansätzen aus institutionellem Blickwinkel sehr unterschiedlich sind. Dabei ist bemerkenswert, dass auch die primären Ziele entsprechender Aktivitäten unterschiedlich akzentuiert sind: Teils wird normorientiert von den einschlägigen Rechtsvorschriften des Leistungsrechts ausgegangen; teils haben die Überlegungen und die darauf aufbauende Gestaltung des Versorgungsmanagements ihren Ausgangspunkt bei den finanziellen Rahmenbedingungen eines Versicherungssystems. Ob aus der Perspektive der Erfüllungsgehilfen der Leistungserbringer Autonomie und Kreativität, Fachwissen und auch geschäftliches Interesse geschildert werden oder ob die klassischen mit breiter Vorbildwirkung maßgebenden Aktivitäten aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich – in Erfüllung von entsprechenden Rechtspflichten – im Interesse von Geschädigten, aber durchaus auch mit finanziellem Interessenhintergrund dargelegt werden – im Ergebnis zeigt sich, dass ein weitgehender Gleichklang der gedanklichen Ansätze zu beobachten ist. Damit ist der Weg für einen konstruktiven Austausch von Gedanken und Erfahrungen eröffnet, untereinander innerhalb der Bereiche jeweils der öffentlichen und der privaten Verwaltungen, über die Grenzen von Privaten und Öffentlichen hinweg und zudem im Vergleich der einschlägigen Aktivitäten in Deutschland und in Österreich. INHALTSVERZEICHNIS Otfried Seewald Einführung in das Tagungsthema 1 Andreas Kranig Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Deutschland) 35 Kay Schumacher Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Neuere Entwicklungen und praktische Beispiele 57 Bernhard Albert Steuerung der Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung (Österreich) 65 Monika Fröschl Begleitung von Menschen mit chronischer Erkrankung – Vision und Wirklichkeit 73 Marcus Vogel „Rehabilitationsmanagement“ für die deutsche private Unfall- und Haftpflichtversicherung 77 Martin Steidler Steuerung der Versorgung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung 87 Karl Olzinger Steuerung der Versorgung in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung 97 Florian Reuther Steuerung der Versorgung aus der Sicht der privaten Krankenversicherung 121 Johannes Polak Steuerung der Versorgung in der österreichischen privaten Krankenversicherung 129 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2013 KW - Deutschland KW - Österreich KW - Unfallversicherung KW - Krankenversicherung KW - Medizinische Versorgung Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3795 SN - 978-3-7747-1762-6 PB - Haarfeld CY - Hürth ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried ED - Jungwirth, Carola T1 - Rechtsschutz und Verfahren im Vertragspartnerrecht N2 - VORWORT Anlass für die Befassung mit dem Thema „Rechtsschutz und Verfahren“ sind Änderungen im österreichischen Verfahrensrecht, und zwar des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens im Bereich des Vertragspartnerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Schaffung von Verwaltungsgerichten in Österreich. Darzustellen ist dabei einerseits das neu geschaffene System der Verwaltungsgerichtsbarkeit an sich (Referat Pabel) und andererseits die konkreten Verfahrensvorschriften für den niedergelassenen Bereich (Referat Raschauer) und den stationären Bereich (Referat Stöger). Ein Bericht aus der bisherigen Praxis des (neuen österreichischen) Bundesverwaltungsgerichts rundet den österreichischen Teil des Programms ab (Referat Parzer). Gemäß dem rechtsvergleichenden Anliegen der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche wurden des Weiteren die entsprechenden Regelungen und Institutionen in Deuschland dargestellt. Der Überblick über das Verfahren und den Rechtsschutz im Vertragspartenerbereich (Referat Seewald) wurde ergänzt und vertieft durch den Bericht über die Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie den Rechtsschutz im Krankenhausbereich (Referat Felix). Weiterhin wurden Verfahren und Rechtsschutz im vertragsärztlichen Schiedswesen, insbesondere auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dargestellt (Referat Düring). Jeder Beitrag ist – für sich betrachtet – aufschlussreich für die Bemühungen der Gestalter sowohl der österreichischen als auch der deutschen Rechtsordnung (in erster Linie die Gesetzgeber und die zur Streitentscheidung berufenen Institutionen), bereichsspezifische Lösungen für ein Gebiet zu finden, das einerseits sozialrechtlich geprägt ist, mit einer ausgeprägten Bevorzugung partnerschaftlicher Lösungen, andererseits dem Wirtschaftsverwaltungsrecht zuzuordnen ist; aus beiden Bereichen stammt offenbar eine gewisse Affinität für das Schiedswesen. Zumindest ebenso interessant ist auch die rechtsvergleichende Analyse auf der Grundlage der Zusammenschau der Beiträge. Sie zeigt Gemeinsamkeiten in den Bemühungen für bereichsadäquate Lösungen, aber auch – in beiden Ländern – deutliche Kritikpunkte; diese betreffen sowohl die Kompliziertheit der jeweils gefundenen Regelungen als auch Schwächen bei ihrem Vollzug. Ein diesbezüglich „gelobtes Land“ hat sich nicht gezeigt. So gesehen dürfen die Ergebnisse dieser Tagung – gemeinsamen Erkenntnisse aus rechtsvergleichender Sicht – auch als eine hilfreiche Grundlage gesehen werden für eine weitere Fortentwicklung in diesem Bereich. INHALTSVERZEICHNIS Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Die Neuordnung des Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren in Österreich 11 PD Dr. Nicolas Raschauer Rechtsschutz und Verfahren im niedergelassenen Bereich 27 Univ.-Prof. Dr. Otfried Seewald Verfahren und Rechtsschutz im Vertragspartnerbereich in Deutschland – Überblick und Vertragsarztbereich/Kassenarztbereich 51 Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger Vertragspartnerrechtliches Verfahren und Rechtsschutz im stationären Bereich in Österreich nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 75 Univ.-Prof. Dr. Dagmar Felix Schieds- und Schlichtungsverfahren sowie Rechtsschutz im stationären Bereich in Deutschland 91 Dr. Ruth Düring Verfahren und Rechtsschutz im vertragsärztlichen Schiedswesen in Deutschland 109 Dr. Maria Parzer Praktische Erfahrungen aus der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts 129 Hinweis auf die bisherigen Tagungsbände der 1. bis 14. DeutschÖsterreichischen Sozialrechtsgespräche 135 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2015 T3 - Schriftenreihe der Universität Passau - 38 Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3803 N1 - Erscheint in der Schriftenreihe der Universität Passau (Heft Nr. 38, ISSN 1614-3450, Herausgeberin: Die Präsidentin der Universität Passau Professorin Dr. Carola Jungwirth) ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen gesundheitspolitischer Steuerung und Freiheit der Berufsausübung N2 - VORWORT Der vorliegende Band widmet sich den Rechtsbeziehungen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Ärzteschaft. Grundrechtliche Positionen wie Erwerbsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit stehen ebenso zur Diskussion wie Fragen der Auswahl der Vertragspartner und Fragen der Beendigung der Rechtsbeziehung zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenversicherung. Die mit diesen Fragestellungen verbundenen überaus komplexen juristischen Probleme werden im vorliegenden Band einer wissenschaftlichen Analyse unterzogen, wobei vor allem aus dem rechtsvergleichenden Ansatz heraus neue Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Beiträge gehen zurück auf Referate im Rahmen einer juristischen Tagung, die am 28. und 29. 1. 1999 unter dem Titel „Deutsch-österreichische Sozialrechtsgespräche" an der Universität Linz stattgefunden hat. Diese Tagung wurde gemeinsam vom Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, dem Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse veranstaltet. Die Herausgeber danken der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die Mitorganisation und Mitfinanzierung der Tagung sowie des vorliegenden Bandes. INHALTSVERZEICHNIS Ingwer Ebsen Rechtsfragen der vertragsärztlichen Stellenplanung in Deutschland 1 Christian Kopetzki Rechtsfragen der vertragsärztlichen Stellenplanung in Österreich 31 Ulrich Becker Altersgrenze(n) für Vertragsärzte in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung 59 Christoph Grabenwarter Altersgrenze für Vertragsärzte in Österreich 85 Otfried Seewald Die Auswahl der Vertragspartner durch die Versicherungsträger in Deutschland 101 Reinhard Resch Die Auswahl der Vertragspartner durch den Versicherungsträger in Österreich 149 Dagmar Felix Kündigungsschutz für freiberufliche Vertragsärzte in Deutschland 171 Reinhard Geist Kündigungsschutz für freiberufliche Vertragsärzte in Österreich 195 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 1999 KW - Deutschland KW - Österreich KW - Vertragsarzt KW - Arztrecht KW - Kongress Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3821 SN - 3-214-06215-8 PB - Manz CY - Wien ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung N2 - VORWORT Die „Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" haben sich bei ihrer diesjährigen Tagung, die am 27. und 28. Januar 2000 auf Schloß Neuburg, dem Tagungszentrum der Universität Passau, stattgefunden hat, mit dem Thema „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" befasst. Dies ist auch der Titel des Tagungsbandes, mit dem die Beiträge der Referenten einem größeren Interessentenkreis vorgestellt werden. Mit dem Thema der Tagung sowie dieses Tagungsbandes ist ein Teilaspekt des „großen" Themas des Wettbewerbs im Gesundheitswesen angesprochen. Wettbewerb - dieser Begriff setzt Freiheit voraus einschließlich der Autonomie der Freiheit, über Bindungen selbst zu entscheiden. Es ist kein Zufall, dass dieser Begriff in der Zeit der Aufklärung als Leitidee des ökonomischen Idealismus erscheint. Die damaligen Verhältnisse in Staat und den mit ihm eng verbundenen Gesellschaftsschichten waren weitgehend durch ein hohes Maß an persönlicher Unfreiheit und ein umfassendes staatliches Regulierungssystem gekennzeichnet. Adam Smith hat diese Gegebenheiten scharfsinnig analysiert; sein Vorschlag (und praktisch auch der von David Ricardo) war die Forderung nach dem „freien Spiel der Kräfte"; der Staat habe nur bestimmte Rahmenbedingungen zu setzen - und die ökonomischen Probleme würden sich optimal lösen, nicht nur für das Wohlergehen des Staates selbst, sondern auch für jeden Einzelnen; darin steckt die Forderung nach einem im Wesentlichen staatsfreien Wettbewerb. Die Vorstellung, dass damit gleichsam eine Harmonie prästabilisiert werde, hat sich im Laufe des 19. Jahrhunderts nicht verwirklicht. Die soziale Entwicklung im Zeitalter des Liberalismus vor allem gegen Ende des 19. Jahrhunderts, hat zu einer staatlichen Regulierung geführt, die im 20. Jahrhundert sich nicht nur verstetigt, sondern in bemerkenswerter Weise ausgedehnt und verfeinert hat. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellt sich wiederum die Frage nach dem Maß an Freiheit und Wettbewerb, auch im Bereich des Gesundheitswesen, einerseits und nach der Notwendigkeit staatlicher Regulierung andererseits, verschärft durch ökonomische Faktoren, die nicht zuletzt durch den zusammenwachsenden europäischen Markt und das Zusammenwachsen des Weltmarkts entstanden sind. Gelöst werden müssen diese Probleme (auch) in jedem einzelnen Staat. Die rechtsvergleichende Betrachtungsweise der "Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche" verspricht auch im Hinblick auf die Frage des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung Erkenntnisse, die über die Betrachtung nur eines Regelungssystems hinausgehen. Diese Tagung wurde auch in diesem Jahr gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau; zur Seite gestanden haben in thematisch-inhaltlicher Hinsicht die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie die Fachverlage CW Haarfeld GmbH, Essen, MANZ, Wien und R. S. Schulz, Starnberg. INHALTSVERZEICHNIS Franz Zehetner Wettbewerbsrecht unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Unternehmen - eine Bestandsaufnahme 1 Armin Jungbluth Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen 25 Melanie Paulus Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Deutschland 33 Rudolf Mosler Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und im Verhältnis zur privaten Krankenversicherung - Rechtslage in Österreich 45 Horst Dieter Schirmer Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht in Deutschland 65 Wolfgang Mazal Wettbewerb und ärztliches Berufsrecht 85 Andreas Wagener Wettbewerb und Krankenanstalten in Deutschland 101 Konrad Grillberger Krankenanstalten und Wettbewerb in Österreich 109 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2000 KW - Deutschland KW - Gesetzliche Krankenversicherung KW - Wettbewerbsrecht KW - Österreich Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3835 SN - 3-7962-0577-1 PB - Schulz CY - Starnberg ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung N2 - VORWORT Ein in mehr oder weniger zahlreiche Versicherungsträger gegliedertes, gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem wird wohl stets einen Finanzausgleich vorsehen; denn es dürfte eine nahe liegende und unmittelbar einleuchtende Forderung der Gerechtigkeit sein, dass die in diesem (Gesamt-)System Versicherten einerseits gleiche Leistungen erhalten sollten, andererseits aber auch in gleicher Höhe finanziell belastet werden. In einer Einheitskasse ist das kein grundsätzliches Problem insoweit, als eine einzige Versichertengemeinschaft und somit eine einzige Risikostruktur besteht. Bei mehreren Versicherungsträgern können sich unterschiedliche Risikostrukturen einstellen - mit der Folge einer im Quervergleich zwischen den Versicherungsträgern ungleichen und ungerecht empfundenen Beitragsbelastung. Dieses Problem kann sich verschärfen, wenn den Versicherungsträgern im Hinblick auf die Gewinnung von Mitgliedern der Wettbewerb untereinander eröffnet wird. Das Thema "Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" war Gegenstand der Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2000 (der diesbezügliche Tagungsband ist im Manz-Verlag sowie im Verlag R. S. Schulz erschienen), und nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten ihren Versicherungsträger nahezu gänzlich ungebunden wählen können, hat sich unter dem Gesichtspunkt der versicherten Risiken eine erhebliche Entmischung ergeben; der Gesetzgeber hat sich veranlasst gesehen, dem traditionellen Finanzausgleich eine neue Dimension zu geben, und zwar durch den so genannten Risikostrukturausgleich. Die Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche 2002 haben sich mit dem "Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung" befasst; der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge dieser Veranstaltung aus österreichischer und deutscher (Rechts-)Perspektive, so dass insgesamt wieder ein facettenreicher und rechtsvergleichender Tagungsband entstanden ist. Auch diese Tagung wurde gemeinsam vorbereitet und veranstaltet durch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht, der Universität Passau. Der Dank der Veranstalter geht an die Referenten; zur Seite gestanden haben uns wiederum die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - sowie der Fachverlag CW Haarfeld, Essen, dem wir die Fertigung dieses Bandes verdanken. INHALTSVERZEICHNIS Theo Öhlinger Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzliche Vorgaben der Verfassung und ihre Ausformung in den bisherigen Gesetzen 1 Peter Axer Beitragsbemessung und Finanzausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 15 Jürgen Wasem/Stefan Greß Überlegungen zur Beitragsbemessung sowie zum Finanz- und Risikostrukturausgleich aus ökonomischer Sicht 51 Otfried Seewald Ethische Grundlagen von Beitragsbemessung und Finanzausgleich 63 Oskar Meggeneder Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung in ihrer Auswirkung auf die Finanzierung - Länderbericht Österreich 95 Werner Schneider Wettbewerb und Risikostrukturausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung 121 Wolfgang Nopper Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Allgemeinen Ortskrankenkasse 137 Stefan Weber/Hans Unterhuber Der Risikostrukturausgleich aus der Sicht einer Betriebskrankenkasse 155 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2002 KW - Deutschland KW - Gesetzliche Krankenversicherung KW - Risikostrukturausgleich KW - Österreich Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3846 SN - 3-7747-1768-X PB - Haarfeld CY - Essen ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Qualitätssicherung für Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung N2 - VORWORT Längst wird auch im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen eine Diskussion über Maßnahmen der Qualitätssicherung geführt. Diese geht von der medizinischen Wissenschaft aus, erfasst aber auch die Rechtswissenschaft und dabei auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Der vorliegende Band untersucht ausgehend von medizinischen und rechtlichen Vorgaben die Frage, welche Auswirkungen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Mit der Einbeziehung von Medizinern und Juristen wird die nötige Ausgangsbasis für die Untersuchung der einschlägigen Vorschriften zur Qualitätssicherung im Krankenversicherungsrecht hergestellt. Der vorliegende Band geht auf die Referate im Rahmen der fünften „deutsch-österreichischen Sozialrechtsgespräche" zurück, welche am 30. und 31. Jänner 2003 an der Universität Linz als Kooperation des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, des Lehrstuhls für Staats-und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht der Universität Passau und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse stattgefunden haben. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Dank für die finanzielle und organisatorische Unterstützung der Tagung. INHALTSVERZEICHNIS Georg Entmayr Rechtliche Überlegungen zur Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich nach §343 Abs5 ASVG 1 Otfried Seewald Definition und Ziele der medizinischen Qualitätssicherung in Deutschland 11 Karl Stöger Qualitätssicherung an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht 35 Roland Benkowitsch Leitlinien und medizinische Standards als Instrument der Qualitätssicherung in Deutschland 65 Gerhard Aigner Leitlinien und medizinische Standards als Instrumente der Qualitätssicherung in Österreich 81 Helmut Platzer Qualitätskontrolle aus kassenrechtlicber Sicht in Deutschland 93 Rudolf Mosler Qualitätskontrolle (insbesondere auch aus kassenrechtlicher Sicht) in Österreich 105 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2003 KW - Österreich KW - Gesetzliche Krankenversicherung KW - Medizinische Versorgung KW - Qualitätssicherung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3850 SN - 3-214-06328-6 PB - Manz CY - Wien ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Sozialversicherung im Umbruch. Hat die Selbstverwaltung Zukunft? N2 - VORWORT Aktuell wird in vielen Ländern der Europäischen Union über die Organisation der Sozialversicherung diskutiert. Vorteile, Nachteile und Zukunftschancen der Selbstverwaltung zählen dabei zu den Diskussionsfeldern mit hoher emotioneller Beteiligung. Im Rahmen der 7. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (27. und 28.1.2005) wurde vor allem aus juristischer und ökonomischer Perspektive geprüft, was an rational nachvollziehbaren Argumenten zur Selbstverwaltung der Sozialversicherung stehen bleibt, wenn die Organisationsstruktur wissenschaftlich betrachtet wird. Die Einbeziehung von Referenten, die aus der täglichen Praxis der Selbstverwaltung kommen, soll helfen, die wissenschaftliche Analyse in umsetzungsrelevante Schlussfolgerungen überzuführen. Der vorliegende Band dokumentiert die Beiträge der Tagung, die von den Referenten mit wissenschaftlichem Anmerkungsapparat schriftlich ausgearbeitet wurden und bringt eine fundierte Aufarbeitung der Problematik. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank. INHALTSVERZEICHNIS Gerhard Kleinhenz Einführender Systemvergleich 1 Gerhard Reber Zentralisation versus Dezentralisation 25 Rainer Fuchs Perspektiven der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung 43 Walter Pöltner Probleme der praktischen Ausgestaltung von Selbstverwaltung in Österreich 57 Otfried Seewald Probleme der praktischen Ausgestaltung von Selbstverwaltung in Deutschland 79 Helmut Platzer Zusammenhang Finanzausgleich und Strukturreform 135 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2005 KW - Deutschland KW - Sozialversicherung KW - Selbstverwaltung KW - Österreich Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3861 SN - 3-214-09340-1 PB - Manz CY - Wien ER - TY - BOOK ED - Jabornegg, Peter ED - Resch, Reinhard ED - Seewald, Otfried T1 - Medizinische Rehabilitation N2 - VORWORT Fragen der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen sich an der Schnittstelle von Medizin und Rechtswissenschaft. Bereits die richtige medizinische Einordnung in der Medizin ist nicht immer exakt möglich. Die Einbettung der medizinischen Rehabilitation in das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung erwies sich als schwierig, weisen doch verschiedene Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung Berührungspunkte zur medizinischen Rehabilitation auf, sodass durchaus verschiedene Träger für die Leistungserbringung zuständig sein könnten. Dem Schnittstellenmanagement zwischen den potentiell zuständigen Trägern kommt damit maßgebliche rechtliche und ökonomische Bedeutung zu. Die 11. Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgespräche (29. und 30. 1. 2009) widmen sich - in dieser Tiefe erstmals - der wissenschaftlichen Durchdringung des Rechts der medizinischen Rehabilitation und bringen dazu den interessanten Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich. Die Herausgeber schulden der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für die maßgebende Unterstützung der Tagung und dieses Tagungsbandes Dank. INHALTSVERZEICHNIS Gottfried Endel (Medizinische) Prozessbeschreibung aus Sicht der österreichischen Sozialversicherung 1 Roland Benkowitsch Prozessbeschreibung der medizinischen Rehabilitation aus deutscher Sicht 21 Johannes Rudda Das System der Rehabilitation in Österreich 33 Otfried Seewald Medizinische Rehabilitation - die Rechtslage im deutschen SV-Recht 57 Anhang Medizinische Rehabilitation im Sozialversicherungsrecht - "Rehabilitationsrecht" - Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) 105 Reinhard Resch Medizinische Rehabilitation in Österreich: Leistungsrecht und Berührungspunkte zum Arbeitsrecht 137 Hans Peter Spiegl Ausgewählte leistungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rehabilitation - ausgewählte leistungsrechtliche Probleme in Deutschland 155 Bernhard Albert Schnittstellenmanagement bei medizinischer Rehabilitation in Österreich 171 Eckart Stevens-Bartol Schnittstellen im Recht der Rehabilitation in Deutschland 179 T3 - Beiträge zu den Deutsch-Österreichischen Sozialrechtsgesprächen - 2009 KW - Deutschland KW - Anschlussheilbehandlung KW - Sozialversicherungsrecht KW - Österreich Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3872 SN - 978-3-214-09342-6 PB - Manz CY - Wien ER - TY - THES A1 - Wiemann, Joachim T1 - Diskriminierungsverbote unter Privaten: Rechtsdurchsetzung im deutschen und US-amerikanischen Recht T1 - Antidiscrimination law for private actors: remedies and sanctions in German and U.S. law N2 - Die Arbeit untersucht die Rechtsdurchsetzung von an Private gerichteten Diskriminierungsverboten im deutschen Recht und im US-Bundesrecht. Teil 1 führt in die Fragestellung der Arbeit ein und behandelt rechtssystemübergreifende Grundlagen. Teil 2 stellt den Rahmen des Unionsrechts für nationales Antidiskriminierungsrecht dar. Die Teile 3 und 4 sind der Analyse eines Rechtsfolgensystems gewidmet. Der dritte Teil beschäftigt sich dabei mit der Rechtslage in Deutschland, der vierte Teil mit dem US-Bundesrecht. Teil 5 ist eine vergleichende Analyse deutscher und amerikanischer Konzepte und greift so auf die Teile 3 und 4 zurück. Die Untersuchung geht dabei sowohl grundlegenden Strukturentscheidungen nach (wie z. B. dem fast vollständigen Fehlen kollektiver Rechtsdurchsetzung in Deutschland) als auch der konkreten Ausgestaltung bestimmter Rechtsfolgen im Detail und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Teil 6 abstrahiert von den konkreten nationalen Regelungen und untersucht Rechtsdurchsetzungs- und Rechtsfolgenmodelle für die Verletzung von Diskriminierungsverboten auf ihre Eignung zur Verhaltenssteuerung anhand verschiedener Modelle; dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt, der insbesondere Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts berücksichtigt. Teil 7 enthält abschließende Bemerkungen. N2 - This paper analyzes remedies and sanctions for the violation of antidiscrimination provisions for private actors in German law and U.S. federal law. Chapter 1 is dedicated to general principles. Chapter 2 sets out the EU framework that applies to German antidiscrimination law. Chapter 3 analyzes German law, chapter 4 focuses on U.S. law. Chapter 5 is a comparative analysis of the German and the U.S. legal systems, based on the findings of the previous two chapters. It covers both fundamental features of the respective legal system (such as the almost complete absence of collective redress in German law) and the more technical features of the different remedies. Chapter 6 goes beyond the concrete national provisions and analyzes different categories of remedies and sanctions as regards their ability to influence behavior; the author uses an interdisciplinary approach and includes considerations of economic analysis of law. Chapter 7 summarizes the results. KW - Antidiskriminierungsrecht KW - antidiscrimination KW - Gleichbehandlungsrecht KW - AGG KW - Rechtsfolgen KW - Diskriminierungsverbot KW - Rechtsnorm KW - Durchsetzung KW - USA KW - Deutschland Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3162 ER - TY - JOUR A1 - Stalph, Florian T1 - Evolving data teams: Tensions between organisational structure and professional subculture JF - Big Data & Society N2 - This study explores the integration of data journalism within three European legacy news organisations through the lens of organisational structure and professional culture. Interviews with data journalists and editors suggest that professional routines resonate with established data journalism epistemologies, values, and norms that appear to be constitutional for an inter-organisational data journalism subculture. At the same time, organisational structure either integrates the journalistic subculture by increasing levels of complexity, formalisation, and centralisation or rejects it by not accommodating it structurally or culturally. The three data teams work along epistemologies of computer-assisted reporting, investigative journalism, and data journalism but differentiate themselves through nuanced understandings of data journalism practice, driven by individual journalists. After a structureless episode, one team sets itself apart as it diverges from data-driven routines and orients itself towards technological and interdisciplinary interactive journalism. The findings show an interdependence of individual efforts, varying conceptualisations of data journalism practice, and interplay between organisational structure and professional culture. KW - Computer-assisted reporting, data journalism, journalistic routines, newsroom organisation, organisational structure, journalism culture Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9236 N1 - Gefördert durch den Publikationsfonds der Universitätsbibliothek Passau ER - TY - THES A1 - Nguyen, Van Nghia T1 - Internationale Standards für die Vollstreckung von Zivilurteilen: Aktuelle Situation und mögliche Lösungen für Vietnam N2 - Das Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, Erkenntnisse für eine mögliche Verbesserung des vietnamesischen Zwangsvollstreckungsrechts zu gewinnen, um in Vietnam ein effektives und effizientes Vollstreckungsverfahren zu erreichen, das im Einklang mit den internationalen Standards steht. Das erste Kapitel untersucht die neuen internationalen Standards im Bereich der Vollstreckung von Zivilurteilen und behandelt sie im Vergleich mit wichtigen Grundsätzen der Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Vietnam. Der zweite Kapitel widmet sich dem Aufbau und der Organisation der Vollstreckungsbehörden und dabei insbesondere den folgenden Themen: Den Vorteilen des Aufbaus eines Berufsverbands der Gerichtsvollzieher, welcher alle Mitglieder des Berufsstandes umfasst. Das dritte Kapitel zeigt unter anderem, dass wirksame Mechanismen zur Vollstreckung von Entschreidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten müssen. Das vierte Kapitel stellt die internationalen Normen über den einstweiligen Rechtsschutz dar, der ein unverzichtbares Mittel ist, um die Durchsetzung von Zivilurteilen zu gewährleisten. Basierend auf den Ergebnissen aus den vier Kapiteln ergeben sich eine Reihe von wertvollen Erkenntnissen für die Verbesserung des vietnamesischen Rechtssystems und die Verbesserung der Effizienz der Vollstreckung zivilgerichtlicher Urteile. KW - Internationale Standards KW - Vollstreckung von Zivilurteilen KW - mögliche Lösungen Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-8191 ER - TY - THES A1 - Asjoma, Jan T1 - Die EU-Wirtschaftsordnung im Lichte wirtschaftssystemischer Einordnung und volkswirtschaftlicher Entwicklung N2 - Die Arbeit unternimmt eine begriffshistorische Einordnung des Wirtschaftsverfassungsbegriffs von 1924 bis 2017 aus Sicht der deutschen, vor allem rechtswissenschaftlichen Literatur und den damit verbundenen anhaltenden Deutungsschwierigkeiten. Im Hauptteil wird die EU-Wirtschaftsordnung in Gestalt von Primärrecht, Sekundärrecht sowie der bedeutendsten (EU-)Kommissionspraxis in Sachen Regulierung und finanzieller Mittelvergabe auf deren wirtschaftssystemischen Gehalt untersucht, mithin inwieweit die EU-Politik aus ordnungspolitischer Sicht als liberal/liberalisierend, bürokraitsch-neutral oder als interventionistisch anzusehen ist. Dabei wird ein Schwerpunkt bei der bisher wirtschaftssystemisch wenig beleuchteten Geldpolitik am Beispiel der EWU gesetzt. Zuletzt wird die Entwicklung mitgliedsstaatlicher Volkswirtschaften anhand üblicher Kennziffern der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zeitraum von 1997 bis 2018 im direkten Vergleich dargestellt. Ausgewählte Problemkreise der ökonomischen Analyse wurden vertieft, darunter die Verteilung der Geldschöpfung im Euroraum (nach Eurozonen-Mitgliedsstaaten) sowie die Bedeutung anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte. KW - Europäische Union KW - Geldpolitik KW - Wirtschaftssystem KW - Wirtschaftsordnung KW - Wirtschaftsverfassung Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10318 ER - TY - THES A1 - Li, Yuze T1 - Das System des Leistungsstörungsrechts - eine vergleichende Studie zum deutschen und chinesischen Recht N2 - Das chinesische Zivilgesetzbuch wurde am 28. Mai 2020 verkündet, mit vielen Änderungen gegenüber der vorherigen Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang ist das Leistungsstörungsrecht, das ein Kerngebiet des Schuldrechts ist, neu zu erfassen. Dies soll insbesondere anhand des deutschen Leistungsstörungsrechts und eines Vergleichs zwischen beiden geschehen. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit einer Reihe grundlegender Fragen des chinesischen Leistungsstörungsrechts. So kann man sich über die Herkunft des chinesischen Vertragsrechts, seinen gegenwärtigen Stand, das rechtliche Regelsystem sowie die einschlägige Behandlung in der Rechtsprechung informieren. KW - Leistungsstörungsrecht Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-13712 ER - TY - THES A1 - Duffourc, Mindy T1 - Liability for Negligent Healthcare Clinical Risk Management in the United States and Germany N2 - Systems-focused error prevention efforts are internationally recognized in the healthcare industry, and industry efforts to identify and correct organizational defects through the process of CRM are well established in the U.S. and Germany. However, in both countries, there is no clear corresponding liability for healthcare organizations who fail to engage in systems-based learning through the process of clinical risk management (CRM). Although both jurisdictions do recognize organization-based theories of liability, liability for negligent CRM has not been explicitly recognized by courts in either jurisdiction to date. German legal scholars, recognizing this gap in liability for healthcare organizations, have written in support of finding liability for negligent CRM under existing tort law; however, there is no corresponding discussion in the American legal literature. This dissertation fills that gap with a comparative analysis of medical negligence law in the U.S. and Germany through the international lens of modern medical error prevention science and policy to articulate a legal basis and sketch the evidentiary framework for tort liability based on negligent CRM. KW - law KW - law and medicine KW - medical liability KW - medical negligence KW - medical errors Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-13859 ER - TY - THES A1 - Blumenberg, Axel-Dirk T1 - Marktmanipulation und Compliance BT - Eine Untersuchung unter Berücksichtigung des deutschen und des spanischen Rechts N2 - Die Arbeit behandelt zunächst den Tatbestand der Marktmanipulation aus kriminologischer und wirtschaftlicher Sicht. Im Anschluss wird der damit verbundene Straftatbestand aus der Perspektive des deutschen, spanischen und europäischen Rechts analysiert. Dabei werden auch kriminalpolitische Aspekte, wie die Privatisierung des Strafrechts, die "regulierte Selbstregulierung" und das europäische Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Möglichkeiten der Prävention und Detektion solchen Verhaltens durch Compliance-Programme erörtert. In diesem Zusammenhang spielt auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen eine bedeutende Rolle. N2 - La tesis sobre manipulación de mercado y Compliance trata en primer lugar el fenómeno de la manipulación cotizaciones desde un punto de vista criminológico y socioeconómico. En segundo lugar, se analiza el tipo penal desde el punto de vista del ordenamiento jurídico alemán, español y europeo. Se considera también aspectos político-criminales, cómo la privatización del Derecho penal, la "autorregulación regulada" y el procedimiento legislativo a nivel europeo. En la segunda parte de este trabajo se evalúa la posibilidad de prevenir y detectar semejantes conductas a través de programas de cumplimiento normativo (Compliance). El trabajo enfoca tanto los elementos generales de tales programas, como medidas específicas aplicables en el ámbito de los mercados de valores. En este contexto la responsabilidad penal de las personas jurídicas cobra una especial relevancia. KW - Marktmanipulation KW - Compliance KW - Verbandsstrafe KW - Spanien Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-3560 ER - TY - THES A1 - Gassner, Daniel T1 - Die Zwangsvollstreckung in Kryptowerte am Beispiel des Bitcoins T1 - The Enforcement in cypto-assets by the example of bitcoins N2 - Die Digitalisierung des Geldes durch die Einführung des elektronischen Zahlungsverkehrs in diesem Jahrhundert bildet die Grundlage des heutigen unkörperlichen Geldverkehrs. Das Aufkommen neuer rein digitaler Zahlungsarten wie Kryptowährungen setzen diesen Trend der Entmaterialisierung des Geldverkehrs fort. Insofern ist auch das Recht der Zwangsvollstreckung der Frage ausgesetzt, inwieweit die Vollstreckung in solche Werte zur Befriedigung des Gläubigers möglich ist. Dieser Frage geht die vorliegende Dissertation auf Basis des deutschen Vollstreckungsrecht am Beispiel der Kryptowährung Bitcoins nach. N2 - The digitization of money through the introduction of electronic payment systems in this century forms the basis of today's incorporeal monetary transactions. The emergence of new and purely digital payment methods such as cryptocurrencies continues this trend of dematerialization of money. In this respect, the law of execution is also exposed to the question whether and to which extent it is possible to execute in such assets to satisfy the creditor. This dissertation explores this question on the basis of German enforcement law using the cryptocurrency Bitcoins as an example. KW - Kryptowerte KW - Bitcoins KW - Zwangsvollstreckung Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10613 ER - TY - THES A1 - Schmitz, Moritz T1 - Die Digitalisierung der gesetzlichen Formen BT - Eine Abhandlung über die Entwicklung der gesetzlichen Formen des deutschen Rechtssystems im Zuge der Digitalisierung N2 - Die gesetzlichen Formen bilden einen praxisrelevanten Teilbereich der Rechtswissenschaft, über den in der Vergangenheit wenig diskutiert wurde. Die Einführung der Textform und der elektronischen Form im Jahr 2001 und die Verabschiedung des DiRUG verdeutlichen, dass die Digitalisierung auch vor den Formen des deutschen Rechtssystems keinen Halt macht. In dieser Dissertation wird die Entwicklung der Formen im Zuge der Digitalisierung aufgearbeitet. Dafür werden die papiergebundenen Formen und die digitalen Formen nach demselben Schema und unter denselben inhaltlichen Gesichtspunkten untersucht und chronologisch dargestellt. Hierdurch werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede systematisch herausgearbeitet. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Formwirkungen sowie der Wirkungsäquivalenz von digitalen Formen und ihrem jeweiligen papiergebundenen Pendant. Zudem werden die digitalen notariellen Formen im Sinne des DiRUG in das altbekannte System der gesetzlichen Formen eingeordnet. Nach den Untersuchungen ist festzuhalten, dass die elektronische Form mittlerweile hinreichend wirkungsäquivalent im Vergleich zur Schriftform ist, auch hinsichtlich der Warnwirkung, die vom deutschen Gesetzgeber bisher noch anders beurteilt wird. Die digitale öffentliche Beglaubigung und die digitale notarielle Beurkundung im Sinne des DiRUG sind ebenfalls hinreichend gleichwertig im Vergleich zu ihrem jeweiligen papiergebundenen Äquivalent. Aus dem Grund wird sich in dieser Dissertation dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der digitalen Formen entsprechend ihrer Wirkungsäquivalenz in Zukunft zu erweitern. Insgesamt ist die Digitalisierung der gesetzlichen Formen begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. KW - Digitalisierung KW - Gesetzliche Formen KW - Privatrecht KW - Rechtswissenschaft Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10632 ER - TY - THES A1 - Geltl, Michael T1 - Vertretung des Betriebsrats und Vertrauensschutz des Arbeitgebers bei fehlender Vertretungsmacht N2 - 1. Der (stellvertretende) Betriebsratsvorsitzende ist das Vertretungsorgan des Betriebsrats. Der Umfang seiner Aktivvertretungsmacht beschränkt sich auf die Abgabe von Erklärungen, die im Innenverhältnis von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt sind (§ 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG). In engen Grenzen kann ihm ein Entscheidungsspielraum beim Beschlussvollzug eingeräumt werden. Daneben ist in Einzelfällen die Vertretung des Betriebsrats durch sonstige Betriebsratsmitglieder zulässig. Die Vertretungsmacht ergibt hier aus einer Vollmacht (§ 166 Abs. 2 S. 1 BGB). Auch insoweit ist der Umfang der Aktivvertretungsmacht aber auf den Vollzug wirksamer Betriebsratsbeschlüsse beschränkt. 2. Der Betriebsrat wird ohne Vertretungsmacht vertreten, wenn entweder eine nicht zur Vertretung befugte Person für den Betriebsrat auftritt, oder wenn eine an und für sich zur Vertretung befugte Person ihre Vertretungsmacht überschreitet. Nicht zur Vertretung befugte Personen sind der Betriebsratsvorsitzende im Fall seiner Verhinderung, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei fehlender Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden und sonstige Betriebsratsmitglieder ohne Vollmacht. Ein Überschreiten der Vertretungsmacht einer zur Vertretung befugten Person liegt vor, wenn sie eine Erklärung abgibt, die im Innenverhältnis nicht von einem wirksamen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Das ist der Fall, wenn ein inhaltlich einschlägiger Betriebsratsbeschluss fehlt oder dieser Betriebsratsbeschluss nichtig ist. 3. Ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärungen sind nach allgemeinen Regeln für den Betriebsrat nicht verbindlich, die entsprechenden Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, § 177 Abs. 1 BetrVG (i.V.m. § 180 S. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber, der sich auf die Erklärung des Betriebsrats verlässt, handelt einseitig und damit mitbestimmungswidrig. Der Betriebsrat kann das schwebend unwirksame Rechtsgeschäft allerdings durch Betriebsratsbeschluss genehmigen; die Genehmigung wirkt grundsätzlich zurück (§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1, 182 BGB). Der Betriebsratsvorsitzende, der ohne Vertretungsmacht handelt und dadurch seine Kompetenzen überschreitet, kann vom Betriebsrat abberufen werden. Unter den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 BetrVG kann der Betriebsratsvorsitzende oder das ohne Vollmacht handelnde sonstige Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Auch eine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber auf Schadensersatz kommt in Betracht, vor allem nach § 179 Abs. 1 BGB. 4. Der Arbeitgeber, der darauf vertraut, dass die Erklärung des Betriebsrats auf einem wirksamen Betriebsratsbeschluss beruht, ist schutzwürdig. Schutzwürdig ist der Arbeitgeber, weil der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnimmt; der Arbeitgeber kann und darf sich in die Amtsführung des Betriebsrats und dessen interne Willensbildung nicht einmischen. Der Arbeitgeber hat deshalb auch grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Betriebsrat darauf, dass ihm die Vertretungsmacht nachgewiesen wird. Gleichwohl ist er auf verbindliche Erklärungen des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Handlungen angewiesen. 5. Der danach gebotene Vertrauensschutz des Arbeitgebers muss über eine betriebsverfassungsrechtliche Sonderlösung realisiert werden. Eine Differenzierung nach Beteiligungsrechten, wie sie das BAG praktiziert, ist nicht veranlasst, weil hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist. Die Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers ist bei den einzelnen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht grundlegend verschieden und erst Recht nicht auf bestimmte Beteiligungsrechte beschränkt. Die Lehre von der Vertrauenshaftung kann auf den Betriebsrat zwar angewandt werden, führt aber letztlich zu keiner zufriedenstellenden Lösung: Nach der Rechtsscheinhaftung ist der Arbeitgeber in vielen Fällen schutzlos gestellt, weil bereits kein objektiver Rechtsscheintatbestand vorliegt, auf den er sich berufen kann. Die Vertrauenshaftung kraft widersprüchlichen Verhaltens ist von einer Interessenabwägung im Einzelfall abhängig und damit für die betriebliche Praxis wenig brauchbar. Schließlich muss in allen Fällen geprüft werden, ob der Vertrauenstatbestand dem Betriebsrat überhaupt zurechenbar ist, andernfalls der gutgläubige Arbeitgeber keinen Schutz genießt. Dem Arbeitgeber ist deshalb nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) absoluter Gutglaubensschutz zu gewähren. Die fehlende Vertretungsmacht des (stellvertretenden) Betriebsratsvorsitzenden oder sonstiger Betriebsratsmitglieder darf dem gutgläubigen Arbeitgeber nicht entgegengehalten werden. 6. Gutgläubig ist der Arbeitgeber, wenn er weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht hat. Dabei ist es nicht Sache des Arbeitgebers, zu prüfen, ob der Erklärung des Betriebsrats ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt; er hat insoweit keine Nachforschungspflicht. Tritt jedoch ein sonstiges Betriebsratsmitglied als Vertreter des Betriebsrats auf, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass ihm die Bevollmächtigung des Betriebsratsmitglieds nachgewiesen wird. Dem Arbeitgeber obliegt es dann, diesen Anspruch geltend zu machen; andernfalls liegt grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn er das Fehlen der Vertretungsmacht bei Geltendmachung des Anspruchs hätte erkennen können. 7. Bei fehlerhaften betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsakten wie der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden (§ 26 Abs. 1 BetrVG) und der Ausschüsse des Betriebsrats (§§ 27 und 28 Abs. 1 BetrVG) besteht trotz Anwendung der Anfechtungslösung nach § 19 BetrVG analog ein Bedürfnis für Vertrauensschutz des Arbeitgebers. Ergänzender Vertrauensschutz ist erforderlich und entsprechend der Rechtslage bei Geschäftsführungsbeschlüssen zu gewähren, wenn schwerwiegende und offensichtliche Gesetzverstöße zur Nichtigkeit der Organisationsakte führen, ohne dass der Arbeitgeber die Nichtigkeit erkennen kann. Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-11290 ER - TY - THES A1 - Reiter, Korbinian T1 - Gleitender Vermögenserwerb im Zugewinnausgleich - Eine Fallstudie anhand von lebenslangen Leistungspflichten und Nutzungsrechten an Immobilien für Fälle bei Ehescheidung N2 - Bei landwirtschaftlichen Betriebsübergaben auf die nachfolgende Generation wird der übergebenden Partei als Gegenleistung oftmals ein lebenslanges Wohnrecht auf dem übertragenen Hof gewährt. Die Modalitäten einer derartigen landwirtschaftlichen Betriebsübergabe werden typischerweise in notariell beurkundeten Verträgen geregelt. Mit Hilfe dieser Verträge lassen sich bereits viele Probleme des lebenslangen Wohnrechts regeln. Aufgrund der ständigen Dynamik im Leben der Menschen und des lebenslangen Charakters des lebenslangen Wohnrechts ist es aber wahrscheinlich, dass immer wieder Konstellationen und Ereignisse eintreten, die nicht vertraglich geregelt wurden - vielleicht auch nicht vorhersehbar waren - und trotzdem durch das eingeräumte Recht beeinflusst werden oder mit diesem in Berührung kommen. Ein unvorhergesehenes Ereignis im Leben kann das Scheitern einer Beziehung zwischen zwei Personen sein. Gerade in Fällen der Ehescheidung kann - sofern auch keine weiteren ehevertraglichen Regelungen vorhanden sind - ein lebenslanges Wohnungsrecht aus einer vorhergehenden Betriebsübergabe zu komplizierten rechtlichen Fallkonstellationen führen. Hat die betriebsübernehmende Partei die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastete Immobilie beispielsweise nach Eingehung der Ehe mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben und wird die Ehe nach der Übertragung der Immobilie geschieden, so stellt sich nämlich die Frage, ob und inwieweit die Immobilie mit dem lebenslangen Wohnrecht im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Aber nicht nur die Immobilie selbst kann hier den Zugewinn beeinflussen. Da das Wohnrecht lebenslang eingeräumt wurde, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit das zunehmende Alter der Wohnrechtsbegünstigten den Wert von Wohnrecht und Immobilie beeinflusst. Eine fortlaufende altersbedingte Wertabnahme des Wohnrechts könnte einen Vermögenszuwachs beim geschiedenen Ehegatten hervorrufen und damit Auswirkungen auf den Zugewinn haben. Dieses Problem wird mit dem Begriff „gleitender Vermögenserwerb“ umschrieben. Gerade mit dem Problem des gleitenden Vermögenserwerbs setzt sich die Dissertation auseinander und überprüft die materiellen und verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer lebenslangen Belastung an Immobilien im Zugewinnausgleich. Dabei werden auch die unterschiedlichen Arten von Nutzungsrechten und Leistungspflichten betrachtet, mit denen die Immobilie belastet ist oder die als Ausgleichsleistung für die Immobilienübertragung erbracht werden. Der Umfang der Dissertation wird hierbei auf die Nutzungsrechte und Leistungspflichten mit Bezug zum Recht auf Wohnen und Lebensunterhalt begrenzt. Die Problematik des gleitenden Vermögenserwerbs wird an Fällen dargestellt, in denen die Ehe durch Ehescheidung beendet wurde. KW - Gleitender Vermögenserwerb KW - Zugewinnausgleich Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-11164 ER - TY - THES A1 - Königbauer, Andreas T1 - Intermediäre und öffentliche Meinungsbildung – Eine kritische Würdigung des deutschen und europäischen Regulierungskonzepts von NetzDG bis DSA N2 - Die Arbeit untersucht die Wechselwirkungen und Friktionen zwischen verschiedenen Regelwerken auf deutscher und europäischer Ebene, welche die Regulierung der Medien- und Informationsintermediäre im Interesse der öffentlichen Meinungsbildung bezwecken. KW - Intermediäre KW - Meinungsbildung KW - Meinungsfreiheit KW - Soziale Medien KW - Regulierung Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-12462 ER - TY - THES A1 - Halder, Christoph T1 - Private Enforcement und Datenschutzrecht BT - Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten nach UWG und UKlaG N2 - Das Durchsetzungssystem der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in den Art. 77 ff. DS-GVO nur ansatzweise die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen durch Dritte. Die Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von Verbänden und Mitbewerbern in Deutschland genauer zu beleuchten. Hierzu wird zunächst der Spielraum untersucht, den die Datenschutz-Grundverordnung Dritten bei der Rechtsdurchsetzung einräumt, also mit anderen Worten, ob deren Rechtsbehelfssystem eine Sperrwirkung für die Mitgliedstaaten zeitigt. Darauf aufbauend wird näher untersucht, ob das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) innerhalb des ermittelten Spielraums verbleiben. N2 - The enforcement system of the General Data Protection Regulation (GDPR) regulates in Art. 77 et seq. GDPR the enforcement of data subjects' rights by third parties such as competitors and associations only rudimentarily. This doctoral thesis therefore aims to shed more light on their legal enforcement options in Germany. To this end, it first examines the scope that the General Data Protection Regulation grants third parties in enforcing data subjects' rights, in other words, whether its system of legal remedies has a restraining effect on the member states. Building on the results obtained, a closer look is taken at whether the German Act against Unfair Competition (UWG) and the German Act on Injunctions for Consumer Rights and Other Infringements (UKlaG) remain within this scope. T2 - Private Enforcement and Data Protection Law KW - DS-GVO KW - Verbandsklage KW - Mitbewerberklage KW - UWG KW - UKlaG Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10518 ER - TY - THES A1 - Kim, Dohwan T1 - Die außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikten - unter besonderer Berücksichtigung der Entwendung von Gegenständen von geringfügigem Wert N2 - § 626 Abs. 1 BGB verlangt zwei Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung: die Eignung des Sachverhaltes als wichtigen Grund und die umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Die Verletzung der Nebenleistungspflicht im Arbeitsverhältnis ist je nach ihrer Bedeutung und Qualität als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB anzusehen. Das Vermögensdelikt ist eine Verletzung der Nebenleistungspflicht. Somit ist das Vermögensdelikt an sich nach seiner Bedeutung und Qualität im Einzelfall auch als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anzusehen.Im Rahmen der Interessenabwägung in § 626 Abs. 1 BGB ergibt sich, ab welchem Grad des Vertrauensverlusts eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wird. Die Höhe des Schadens wird bei dem Vertrauensverlust zur fristlosen Kündigung berücksichtigt. Die Analyse der Rechtsprechung des BAG hat gezeigt, dass nur manche Entscheidungen nach dem Fall "Emmely" die Dauer der Betriebszugehörigkeit als Kriterium in der Interessenabwägung in § 626 Abs. 1 BGB berücksichtigen. Aber in den meisten Fällen ist das BAG von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt: Die fristlose Kündigung war weiterhin bei Vermögensdelikten wirksam, ohne die Interessen angemessen gegeneinander abzuwägen und ohne mildere Mittel zu berücksichtigen. Das BAG sollte aus diesen Gründen seine Auffassung dahingehend revidieren, die Kriterien der Interessen gezielt auszuwählen und gegeneinander abzuwägen. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-8844 ER - TY - BOOK A1 - Rützel, Felix T1 - Rechtsfragen algorithmischer Preisdiskriminierung. Eine rechtsgebietsübergreifende Untersuchung N2 - Felix Rützel legt in seiner Untersuchung der algorithmischen Preisdiskriminierung den Fokus auf die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten. Indem er die jeweils bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert und aufzeigt, wo Änderungsbedarf besteht, um auf diese Preisstrategie zu reagieren, bietet die Analyse des Autors praxisnahe, interessengeleitete Lösungen, die die Lücken der aktuellen Forschung schließen. KW - Deutschland KW - Preispolitik KW - Datenschutz KW - Unlauterer Wettbewerb Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-12317 SN - 978-3-16-162034-8 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - THES A1 - Schaich, Marie-Katrin T1 - Zulässigkeit und Grenzen der Projektbefristung Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:101:1-2023122219103461828092 SN - 978-3-428-59003-2 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Oehmig, Adrian E. T1 - Die Rechtsstellung des angemeldeten Verbrauchers in der Musterfeststellungsklage N2 - Gegenstand der wissenschaftlichen Abhandlung ist zunächst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Bindungswirkung gemäß § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO, insbesondere im Hinblick auf das rechtliche Gehör der angemeldeten Verbraucher. Unter diesem Blickwinkel wird im Fortgang die Anwendbarkeit der prozessualen Institute der Klageänderung und der Widerklage im Musterfeststellungsprozess untersucht, welche nach Auffassung des Verfassers einer sehr restriktiven Anwendung im Prozess der qualifizierten Einrichtung bedürfen. Zuletzt wird die praktisch höchst brisante Frage der Haftung der qualifizierten Einrichtung für eine unzureichende Prozessführung im Musterfeststellungsprozess thematisiert, die vom Gesetzgeber nur stiefmütterlich behandelt wurde. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München und mit dem Promotionspreis der Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau ausgezeichnet. N2 - Subject of the thesis is primarily the constitutional admissibility of the binding effect pursuant to Section 613 of the German Code of Civil Procedure (ZPO), in particular with regard to the legal hearing of registered consumers. Under this aspect the applicability of the procedural institutes of the change of action and the counterclaim in the model declaratory action (Musterfeststellungsklage) is examined in the further course, which according to the opinion of the author require a very restrictive application in the proceedings of the qualified institution. Lastly, the highly sensitive issue of the liability of the qualified institution for inadequate conduct of proceedings in the model declaratory action is addressed. The work was awarded the Doctoral Prize of the Munich Bar Association and the Doctoral Prize of the Friends and Sponsors of Law at the University of Passau. KW - Verbraucher KW - Musterfeststellungsklage KW - Rechtsstellung Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9338 SN - 978-3-7489-2464-7 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Hofmann, Kai T1 - Assistenzsysteme in der Industrie 4.0 BT - arbeitsrechtliche und beschäftigtendatenschutzrechtliche Fragestellungen in einem automatisierten Arbeitsumfeld N2 - Das Werk widmet sich der Arbeit in der Industrie 4.0, einer Entwicklung, bei der alle realen Prozesse in der Fabrik digital erfassen und so noch stärker automatisiert werden sollen. Für die Beschäftigten bringt dies Chancen, es droht aber auch Dequalifizierung und umfassende Überwachung. Im Arbeitsrecht werden deswegen die rechtliche Bindungskraft der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Mensch-Maschine-Kollaboration untersucht. Im Datenschutz steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern die effiziente Organisation der Arbeit eine intensive Datenverarbeitung rechtfertigt. Dazu wird in Abgrenzung beider Rechtsgebiete ein neuer Lösungsansatz vorgestellt, abgeleitet aus dem Zusammenspiel deutscher und europäischer Grundrechte. N2 - The work is dedicated to work in Industry 4.0, a development in which all real processes in the factory are to be digitally recorded and thus automated even more. This brings opportunities for employees, but also threatens de-skilling and comprehensive monitoring. In labour law, the legal binding force of the humane design of work and human-machine collaboration are therefore being examined. In privacy law the central question is to what extent the efficient organisation of work justifies intensive data processing. To this end, a new approach is presented, which is derived from the interplay of German and European fundamental rights and which differentiates between the two areas of law. KW - Deutschland KW - Industrie 4.0 KW - Assistenzsystem KW - Arbeitsrecht KW - Datenschutz Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9287 SN - 978-3-7489-2514-9 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Voigt, Brigitte T1 - EU regulation of gene-edited plants — A reform proposal JF - Frontiers in Genome Editing N2 - This article presents a proposal on how the European Union’s regulatory framework on genetically modified (GM) plants should be reformed in light of recent developments in genomic plant breeding techniques. The reform involves a three-tier system reflecting the genetic changes and resulting traits of GM plants. The article is intended to contribute to the ongoing debate over how best to regulate plant gene editing techniques in the EU. KW - gene editing KW - reform KW - EU regulation KW - genetically modified plant KW - new genomic techniques Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-11849 SN - 2673-3439 VL - 5 PB - Frontiers Media S.A. CY - Lausanne, Switzerland ER - TY - BOOK A1 - Bienemann, Linda T1 - Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter BT - Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse von DSGVO und InfoSoc-RL N2 - Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf. KW - Deutschland KW - Urheberrechtsgesetz KW - Reform Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:101:1-2021022001414201037742 SN - 978-3-7489-2342-8 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Jacob, Sebastian T1 - Handelsgerichtsbarkeit - Zur Entstehung des Fachrichtertums zwischen Laienexpertise, Verfahrensförmlichkeit und staatlichem Verfahrensmonopol und ihr Einfluss auf die moderne KfH N2 - Die deutsche Handelsgerichtsbarkeit zeichnet sich bis heute durch die Mitwirkung sachkundiger Laienrichter aus. Die Arbeit zeigt zunächst ausführlich die historischen Wurzeln und die Entwicklung der Handelsrichter in Italien, in Frankreich und in den deutschen Rechtskreisen. Dabei wird insbesondere auf die Entstehungsgeschichte des sog. deutschen Systems eingegangen. Im Anschluss analysiert der Verfasser die Wesensmerkmale der modernen KfH. In einem dritten Schritt werden die historischen Erkenntnisse als Lösungsansätze für aktuelle Reformbemühungen um die Zukunft der KfH nutzbar gemacht. Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10488 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Odijk, Paul van T1 - Private Schadensgestaltung als Drittbelastung BT - Fangprämien, Vertrags- und Verbandsstrafen: Regressfähige Schadensposten oder unzulässige Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter? Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-10451 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Nikkho, Ramin T1 - Der Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung BT - Legalität, Legitimität und Folgen N2 - Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit. N2 - A state should not be forced to fund those parties which try to combat its highest values. This thought was realized by a constitutional amendment to exclude parties from the state party financing. A defensive democracy is in narrow limits allowed to discriminate against certain political parties which try to overthrow its fundamental values to implement their own unconstitutional agenda. But the major intervention in the political competition though raises questions about its constitutional admissibility. The democracy itself basically precludes state interventions in the political competition to the detriment of a certain contestant. Those questions and the consequences for a thereby affected party are the main subject of this thesis. KW - Deutschland KW - Parteifinanzierung KW - Ausschluss Y1 - 2021 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-9349 SN - 978-3-7489-2143-1 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - THES A1 - Kuhn, Esther T1 - Zur Dogmatik der Zahlungsverbote N2 - Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, die Dogmatik der Zahlungsverbote endgültig herauszuarbeiten. Spätestens seit Inkrafttreten des § 15b InsO durch das SanInsFOG kann nicht mehr geleugnet werden, dass es sich bei der Haftung für einen Verstoß gegen das Zahlungsverbot im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung um eine schadensrechtliche Anspruchsgrundlage handeln muss. Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:739-opus4-14159 ER -