@article{WolffPecikiewicz2022, author = {Wolff, Hannes and Pecikiewicz, Jana}, title = {Enhancement mit Gehirnorganoiden - Ethische und rechtliche Probleme einer terra nova}, series = {Medizinrecht}, volume = {2022}, journal = {Medizinrecht}, number = {40}, publisher = {Springer Nature}, address = {Berlin}, doi = {10.1007/s00350-022-6333-4}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:101:1-2023021209214076051248}, pages = {907 -- 917}, year = {2022}, abstract = {Enhancement - ein Begriff, der zwar im Alltag noch nicht in aller Munde ist, aber dennoch seit geraumer Zeit große Beachtung in der Wissenschaft findet. {\"U}bersetzt bedeutet Enhancement „Steigerung" oder „Verbesserung" und setzt dort an, wo Behandlungen {\"u}ber das medizinisch Notwendige hinausgehen. Enhancement ist umstritten, denn so sehr es in das Zeitalter der Selbstoptimierung passt, so sehr stellt es die Grenzendessen, was (wissenschaftlich-technisch) m{\"o}glich ist und was (ethisch-rechtlich) m{\"o}glich sein darf, in Frage und hat damit das Potential, die Gesellschaft zu spalten. Noch kontroverser wird die Lage, wenn Enhancement zuk{\"u}nftig mit Hilfe sog. Gehirnorganoide stattfindet, was jedenfalls denkbar ist. Wo neue Grenzen ausgelotet werden, ist es umso wichtiger, einen rechtlich verbindlichen Rahmen unter Beachtung ethischer Gesichtspunkte zu schaffen. Daf{\"u}r soll der vorliegende Aufsatz Impulse geben. Nach einer Definition der wichtigsten Begriffe (I.) zeigt der Beitrag den naturwissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsstand von Gehirnorganoiden und einem Enhancement mit diesen auf (II.). Danach werden die ethischen Probleme diskutiert, die sich hinsichtlich Gehirnorganoiden und deren Nutzung ergeben (III.). Zuletzt werden solche Behandlungseingriffe mit Gehirnorganoiden, die neben einer therapeutischen auch eine enhancende Wirkung haben, aus rechtlicher Sicht betrachtet. Daf{\"u}r wird u. a. auf Fragender rechtlichen Einordnung von Gehirnorganoiden, arzneimittelzulassungsrechtliche Fragen, Einwilligungsfragen und sozialversicherungsrechtliche Aspekte eingegangen (IV.).}, language = {de} }