@phdthesis{Spiegl2013, author = {Spiegl, Katarina}, title = {Die vertraglich begr{\"u}ndete Leibrente - Untersuchung zum deutschen im Vergleich zum franz{\"o}sischen und {\"o}sterreichischen Recht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-27225}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2013}, abstract = {Wohl vor allem bedingt durch die Abwesenheit gesetzlicher Regelungen zur Leibrente und zu aleatorischen Vertr{\"a}gen im Allgemeinen hat sich die deutsche Rechtswissenschaft kaum mit ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemstellungen auseinandergesetzt. F{\"u}r die vertraglich begr{\"u}ndete Leibrente soll dieses Vers{\"a}umnis mit der vorliegenden Arbeit im Wege der Rechtsvergleichung aufgearbeitet werden. Die in der franz{\"o}sischen und der {\"o}sterreichischen Rechtsordnung existierenden L{\"o}sungen bei der Behandlung der Leibrente und der aleatorischen Vertr{\"a}ge erm{\"o}glichen Schlussfolgerungen auch f{\"u}r das deutsche Recht. Beispielsweise wird die Rechtsnatur der vertraglich begr{\"u}ndeten Leibrente durch die deutsche Rechtsprechung weiterhin umst{\"a}ndlich {\"u}ber den Abstraktionswillen der Parteien ermittelt, obwohl sowohl die rechtsvergleichende Betrachtung als auch deutschrechtliche dogmatische Str{\"o}mungen und gesetzliche Neuerungen mit den vom Reichsgericht begr{\"u}ndeten Leibrententheorien nicht im Einklang stehen. Es ist Aufgabe der vorliegenden Arbeit die Leibrente mit der Rechtsentwicklung des 20. und 21. Jahrhunderts auf einen Stand zu bringen und ihre Bedeutung als Mittel der privaten Altersversorgung darzulegen.}, subject = {Leibrente}, language = {de} } @misc{Damnjanovic2014, type = {Master Thesis}, author = {Damnjanovic, Vojislav}, title = {Einschr{\"a}nkungen der Notwehr aus sozialethischen und verfassungsrechtlichen Gr{\"u}nden}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-27395}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2014}, abstract = {Das deutsche Notwehrrecht weist ein bedeutsames Spezifikum auf. Im Gegensatz zu den \S\S 228, 904 BGB und vielen ausl{\"a}ndischen Rechtsordnungen, verlangt \S 32 StGB prinzipiell keine G{\"u}terabw{\"a}gung. Das sich durch das Merkmal der Erforderlichkeit manifestierende {\"U}bermaßverbot setzt weder eine G{\"u}terproportionalit{\"a}t zwischen den rechtlichen Interessen des Angegriffenen und denen des Angreifers noch eine Schadensproportionalit{\"a}t voraus. Die Tatsache, dass 32 StGB keine G{\"u}terabw{\"a}gung vorsieht, wirft zahlreiche Fragen auf. Ist dies als ein ernsthaftes Manko des Notwehrrechts zu verstehen, oder sind bestimmte L{\"o}sungen vorstellbar, die ggf. von einer gewissen Einschr{\"a}nkung des Notwehrrechts ausgehen? Wenn solche Einschr{\"a}nkungen in Frage kommen, nach welchen Kriterien k{\"o}nnte man sie bestimmen? Wo liegen die Grenzen etwaiger Schranken des Notwehrrechts? Geht es dabei um festgesetzte und {\"a}nderungsfeste Grenzen? K{\"o}nnen vieleicht neue, zus{\"a}tzliche Konstellationen in Betracht gezogen werden, die diese Grenzen noch erweitern k{\"o}nnen? Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, entsprechende Antworten auf die oben gestellten Fragen anzubieten. Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Problemstellung und der einf{\"u}hrenden Abhandlung zur Notwehr als Strafrechtsbegriff werden die allgemeinen Fragen der sog. sozialethischen Einschr{\"a}nkungen des Notwehrrechts behandelt. Im Anschluss daran werden die Aspekte des Schutzes von Eigentum im Falle der sog. Bagatellangriffe er{\"o}rtert. Danach werden die Einschr{\"a}nkungen des Notwehrrechts aus verfassungsrechtlichen Gr{\"u}nden untersucht. Schließlich werden im Rahmen der Untersuchung auch andere sozialethische Einschr{\"a}nkungen der Notwehr und darunter eine besonders intensiv diskutierte Fallgruppe der sog. Notwehrprovokation behandelt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst dargestellt.}, language = {de} } @phdthesis{Kujat2009, author = {Kujat, Stefan}, title = {Fr{\"u}hwarnsysteme zur Abwehr von Botnetzen}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-27212}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2009}, abstract = {Die Darstellung umfasst die Abbildung der tats{\"a}chlichen und rechtlichen Grundlagen der Fr{\"u}hwarnung zur Botnetzbek{\"a}mpfung {\"u}ber eine Auseinandersetzung mit den organisations- und datenschutzrechtlichen Aspekten einer zu diesem Zweck erfolgenden Zusammenarbeit bis hin zu einer Untersuchung ausgew{\"a}hlter, f{\"u}r die Fr{\"u}hwarnung zur Botnetzbek{\"a}mpfung typischer Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen wird aufgezeigt, dass die Grenzen staatlicher Fr{\"u}hwarnung durch die Problematik fehlender spezieller Befugnisnormen, der mangelnden Reichweite von Befugnisgeneralklauseln und den modernen Eingriffsbegriff mitbestimmt werden. Weiterhin wird dargelegt, dass entsprechende Maßnahmen den Kategorien der Gefahrenabwehrvorsorge und -vorbeugung sowie in eingeschr{\"a}nktem Umfang der Vorsorge zur Verh{\"u}tung von Straftaten und der Strafverfolgungsvorsorge zugeordnet werden k{\"o}nnen, und dass der staatliche Beitrag zur Fr{\"u}hwarnung vor durch Botnetze vermittelten Gefahren in unterschiedlicher Gewichtung auch abh{\"a}ngig von der Zielrichtung der Botnetz-Angriffe Aufgabe der Polizeien, Sicherheitsbeh{\"o}rden und Nachrichtendienste des Bundes und der L{\"a}nder ist. Nachfolgend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Begrenzungen des Informationsaustauschs zwischen staatlichen Stellen und zwischen staatlichen und privaten Stellen dargestellt. Es wird gezeigt, dass abseits freiwillig eingegangener Kooperationsverh{\"a}ltnisse begrenzt vom Verh{\"a}ltnism{\"a}ßigkeitsgrundsatz einzelfallbezogene Verpflichtungen Privater gerichtet auf die Mitwirkung bei der Botnetz-Bek{\"a}mpfung auf der Grundlage von Befugnisgeneralklauseln erfolgen k{\"o}nnen. Abschließend werden die Grenzen ausgew{\"a}hlter Informationsgewinnungsmaßnahmen einschließlich des Nachladens von Schadcode und der {\"U}berwachung der Kommunikation in IRC-Kan{\"a}len, sowie die Grenzen der Ausgabe von Warnungen innerhalb des Aufgaben- und Zust{\"a}ndigkeitsbereichs von Polizei- und Sicherheitsbeh{\"o}rden herausgearbeitet. Die Untersuchung zeigt, dass der Betrieb eines Fr{\"u}hwarnsystems zur Abwehr von durch den Einsatz von Botnetzen vermittelten Gefahren mit der Verpflichtung des Staates, die Freiheit seiner B{\"u}rger zu achten, vereinbar ist.}, language = {de} }