@misc{Haimerl2008, type = {Master Thesis}, author = {Haimerl, Kathrin}, title = {Die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf die Legitimation Europ{\"a}ischen Regierens}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus4-4624}, school = {Universit{\"a}t Passau}, pages = {117 S.}, year = {2008}, abstract = {Mehr Demokratie, Transparenz, Effizienz - das war das Ziel des EU-Reformvertrags von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und eine jahrelange Reformdebatte abschließen sollte. Doch inwiefern erh{\"o}hte dieser tats{\"a}chlich die Legitimation der Europ{\"a}ischen Union im Vergleich zum vorangegangenen Regelwerk? Im Theorieteil der Arbeit wird zun{\"a}chst untersucht, anhand welcher Kriterien Legitimit{\"a}t messbar bzw. erkennbar ist. Darauf aufbauend wird ein eigenes Legitimit{\"a}tskonzept f{\"u}r die Europ{\"a}ische Union entwickelt, das haupts{\"a}chlich auf den {\"U}berlegungen von Fritz Scharpf beruht. Grundlage der Diskussion im Empirieteil sind vier Annahmekombinationen: die Kombination der Existenz bzw. Nicht-Existenz eines europ{\"a}ischen Volkes bzw. einer europ{\"a}ischen {\"O}ffentlichkeit. Scharpf betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der „Game Theories": So wird beispielsweise die st{\"a}rkere Beteiligung des Parlaments im Bereich der Rechtsetzungsverfahren unter Zuhilfenahme des Gefangenendilemmas untersucht. Spieler sind Parlament und Rat. Sie k{\"o}nnen einem Gesetzesentwurf zustimmen oder diesen ablehnen. Lehnt das Parlament den Gesetzesentwurf ab, w{\"a}hrend die Vertreter der Mitgliedsl{\"a}nder im Rat bereits daf{\"u}r geworben haben, so w{\"u}rde dies zu einer Situation zuungunsten des Rats f{\"u}hren; die Regierungsvertreter der L{\"a}nder m{\"u}ssten einen schweren R{\"u}ckschlag in der Popularit{\"a}t ihrer nationalen W{\"a}hlerschaft hinnehmen. Das EP hingegen w{\"u}rde am meisten profitieren, da es das Image des „zahnlosen Tigers" ablegen k{\"o}nnte. Umgekehrt, wenn der Rat einen Gesetzesentwurf ablehnt, den das EP schon lange beworben hat, profitieren die Regierungsvertreter im Rat am st{\"a}rksten, w{\"a}hrend das EP einen schweren R{\"u}ckschlag in der Popularit{\"a}t in der europ{\"a}ischen Bev{\"o}lkerung hinnehmen muss. Kann der Einfluss partikularer Interessen, also von Seiten der Mitgliedstaaten durch die St{\"a}rkung des Parlaments vermindert werden und erreichen die Spieler dadurch eher die pareto-optimale L{\"o}sung? Wenn man davon ausgeht, dass es zwischen Rat und Parlament keinerlei Kommunikationsm{\"o}glichkeiten gibt und sich die beiden Institutionen gegenseitig misstrauen, werden beide Spieler das f{\"u}r sie jeweils geringste {\"U}bel w{\"a}hlen - also das Gesetz ablehnen. Die Verabschiedung des Gesetzes h{\"a}ngt somit maßgeblich ab von den einzelnen Annahmekombinationen, also von der Existenz eines europ{\"a}ischen Volks oder einer europ{\"a}ischen {\"O}ffentlichkeit. Neben der St{\"a}rkung der Rechte des Parlaments werden des weiteren folgende {\"A}nderungen diskutiert: Auswirkungen auf Partizipationsanregende Strukturen wie Wahlen und B{\"u}rgerinitiative, Reduzierte Mitgliederzahl in der Kommission, Ausweitung des QMV im Ministerrat und Abschaffung des rotierenden Ratsvorsitzes. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die {\"A}nderungen im EU-Reformvertrag eine Verschiebung von der Inputlegitimation hin zur Outputlegitimation bewirken, was wiederum zur Folge hat, dass die Probleml{\"o}sungskapazit{\"a}t der Europ{\"a}ischen Union steigt. Die Arbeit zeigt, dass die diskutierten {\"A}nderungen lediglich unter den Annahmekombinationen, die von der Existenz eines europ{\"a}ischen Volks ausgehen, eine positive Wirkung auf die Input- und Outputlegitimation der Europ{\"a}ischen Union entfalten. Das Ergebnis ist kritisch zu werten, da sich unter diesen beiden Annahmekombinationen das Idealszenario befindet, das sowohl von der Existenz eines europ{\"a}ischen Volks als auch vom perfekten Funktionieren einer europ{\"a}ischen {\"O}ffentlichkeit ausgeht und somit sehr stark von der Realit{\"a}t abstrahiert. Es gibt allerdings auch {\"A}nderungen bei Rat und Kommission, die selbst bei jenen Annahmekombinationen eine positive Wirkung entfalten, die von der Nicht-Existenz eines europ{\"a}ischen Volks ausgehen. Dazu z{\"a}hlt etwa die Ausweitung des QMV, da hier die Blockadegefahr bei Einstimmigkeit verringert wird. Allerdings senken diese {\"A}nderungen die direkte Inputlegitimation, was insbesondere dann zum Problem werden k{\"o}nnte, wenn nationalstaatliche Befindlichkeiten weiterhin eine zentrale Rolle f{\"u}r das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten spielen, wenn also Mitgliedstaaten EU-Entscheidungen mittragen m{\"u}ssten, obwohl diese akuten nationalstaatlichen Interessen entgegenstehen. Die Arbeit stammt aus dem Jahr 2008, also noch bevor die griechische Staatsschuldenkrise offenkundig wurde.}, language = {de} }