@phdthesis{Schmiegel2007, author = {Schmiegel, Sindy}, title = {Gerechtigkeitspflege und herrscherliche Sakralit{\"a}t unter Friedrich II. und Ludwig IX. Herrschaftsauffassungen des 13. Jahrhunderts im Vergleich}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-953}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2007}, abstract = {Im Mittelpunkt der Arbeit stehen mit Friedrich II. und Ludwig IX. zwei bedeutende Monarchen des 13. Jahrhunderts. Beide Herrscher waren von ihrer besonderen religi{\"o}sen Verantwortung als Herrscher {\"u}berzeugt, beide gestalteten das Rechtswesen ihrer Herrschaftsgebiete besonders sorgf{\"a}ltig aus, und beide betrachteten die Gerechtigkeitspflege als eine wesentliche Aufgabe ihres Herrscheramtes. Friedrich II. gelang es, durch die Nutzbarmachung r{\"o}mischrechtlichen Gedankenguts seine herrscherliche Sakralit{\"a}t zu intensivieren, indem der Kaiser als oberster Richter und damit als Deuter des g{\"o}ttlichen Willens, der in den kaiserlichen Gesetzen zum Ausdruck kommt, angesehen wurde. Ludwigs Sakralit{\"a}t wurde verst{\"a}rkt durch das besonders tugendhafte, gerechtigkeitsliebende und fromme Verhalten des K{\"o}nigs, durch das er sich vor allen anderen Menschen auszeichnete, und das den Anlaß zu seiner Heiligsprechung gab. Die vielf{\"a}ltigen Ber{\"u}hrungspunkte zwischen dem Bereich der Religion und dem Bereich der Gerechtigkeitspflege besitzen eine bis in die Antike zur{\"u}ckreichende Tradition und entspringen nicht erst der christlichen Religion. Auf der Ebene des Herrschers ergeben sich zwischen Recht und Religion Ber{\"u}hrungspunkte, die gemeinsam mit zahlreichen anderen Faktoren das Selbstverst{\"a}ndnis des Monarchen pr{\"a}gten. Der gute Herrscher mußte auch im Mittelalter ein gerechter Herrscher sein, der es verstand, pax, ordo und justitia zu wahren, und, sp{\"a}testens seit der Rezeption des r{\"o}mischen Rechts, jedem das Seine zuzuteilen. Damit erf{\"u}llt er seinen von Gott erhaltenen Herrschaftsauftrag und erh{\"a}lt die g{\"o}ttliche Ordnung auf Erden aufrecht. Die Vergleichsperspektive der vorliegenden Arbeit erm{\"o}glicht nicht nur eine summarische Betrachtung der Aspekte Gerechtigkeitspflege und Herrschersakralit{\"a}t, sondern erlaubt eine deutlichere Bewertung beider Faktoren f{\"u}r das Verst{\"a}ndnis von Herrschaft, aus dem sich etwa Ver{\"a}nderungen f{\"u}r die Legitimierung von Herrschaft ergeben k{\"o}nnen.}, subject = {Herrschaft}, language = {de} }