@phdthesis{Ernst2001, author = {Ernst, Marcus D.}, title = {Der Bayerische Adel und das Moderne Bayern. Die Gesetzgebung und Debatte {\"u}ber die pers{\"o}nlichen Privilegien des in Bayern immatrikulierten Adels (1808-1818)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-845}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2001}, abstract = {Die Gesetzgebung und Debatten 1808-1818 {\"u}ber das Adelsrecht im engeren Sinn sind Gegenstand dieser Arbeit. Dabei werden, mit dem Jahre 1808 einsetzend und fortdauernd bis zur Verfassung im Jahre 1818, nicht nur die Entwicklung der materiellen Gesetze untersucht, sondern auch die Herkunft, T{\"a}tigkeit, sowie die Stimmung und das Abstimmungsverhalten der mit der Adelsrechtsgesetzgebung befassten Mitglieder und Referenten der einschl{\"a}gigen Gremien (die Ministerialkonferenz im Jahre 1808; der Geheime Rat samt seiner Gremien in den Jahren 1808 bis 1812; die Verfassungskommission von 1814/15; die Lehen- und Hoheitssektion im Jahre 1816, sowie die Ministerialkonferenz von 1818). Unter Adelsrecht im engeren Sinne waren die pers{\"o}nlichen Rechte und Vorrechte der Adeligen, insbesondere die Frage des Erwerbs und Verlusts des Adels, sowie die einzelnen pers{\"o}nlichen Adelsprivilegien zu verstehen. Von letzteren werden das Recht auf Titel- und Wappenf{\"u}hrung samt Rechtsschutz, das Recht auf befreiten Gerichtsstand, das Kadettenprivileg, das Recht der Siegelm{\"a}ßigkeit und die politischen Beteiligungsrechte in der St{\"a}ndeversammlung besprochen. Das Recht zur politischen Partizipation in der Kammer der Reichsr{\"a}te werden ebenso behandelt, wie etwas ausf{\"u}hrlicher die Vertretung der Adeligen in der Kammer der Abgeordneten. Außerdem wird die Diskussion {\"u}ber die grunds{\"a}tzliche Einr{\"a}umung der Privilegien bez{\"u}glich der Fideikommisse und der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit untersucht. Die Debatten zu den Spezialedikten, wie {\"u}ber das Fideikommissrecht, die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Grundherrschaft, werden insoweit herangezogen, als sie die pers{\"o}nlichen Privilegien des Adels betrafen. Die Arbeit gliedert sich in zwei Abschnitte, wobei der erste in chronologischer Folge die Entwicklung der zentralen adelsrelevanten Gesetzgebung von 1803 beginnend {\"u}ber 1808/11 bis 1818 aufzeigt. Im zweiten Abschnitt wird das Adelsedikt vom 26. Mai 1818 entsprechend seines Aufbaus (Erwerb des Adels, einzelne Privilegien, Verlust des Adels) besprochen. Im Anhang finden sich die ausf{\"u}hrliche Biogramme aller beteiligten 50 Personen (inkl. Familienverh{\"a}ltnisse, Ausbildung, Beruf, {\"A}mter, Adelserhebungen und verwandtschaftlicher und beruflicher Verbindungen der Beteiligten). Die Arbeit zeigt, dass Montgelas keineswegs Adelsgegner war, ebenso wenig wie Verfechter des revolution{\"a}ren Gleichheitsgedankens, vielmehr war die Nivellierung des Adels n{\"o}tig, um einen modernen, effizienten Zentralstaat zu schaffen. Montgelas hatte großes Gewicht in der Gesetzgebung, doch waren viele -auch adelige- Amtstr{\"a}ger beteiligt, die zumeist ihrem Rang und Stand entsprechend handelten, wobei einzelne Positionszuweisungen schwierig sind. Die Adelsgesetzgebung erfuhr nach einer radikalen Reform im Jahre 1808 mit dem Adelsedikt von 1818 einen lang dauernden Kompromiss, der f{\"u}r alle Beteiligten angemessen war. Von einer konservativen Revision der Reform von 1808 kann keine Rede sein, vielmehr erkannten die Entscheidungstr{\"a}ger, dass zum einen sich der Staat selbst schadet, wenn er die soziale und gleichzeitig funktionale Elite einebnet, zum anderen, dass die Adelsgesetzgebung von 1808-1811 in der Lebenswirklichkeit nicht funktionierte.}, subject = {Lands{\"a}ssiger Adel}, language = {de} }