@misc{Damnjanovic2014, type = {Master Thesis}, author = {Damnjanovic, Vojislav}, title = {Einschr{\"a}nkungen der Notwehr aus sozialethischen und verfassungsrechtlichen Gr{\"u}nden}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:739-opus-27395}, school = {Universit{\"a}t Passau}, year = {2014}, abstract = {Das deutsche Notwehrrecht weist ein bedeutsames Spezifikum auf. Im Gegensatz zu den \S\S 228, 904 BGB und vielen ausl{\"a}ndischen Rechtsordnungen, verlangt \S 32 StGB prinzipiell keine G{\"u}terabw{\"a}gung. Das sich durch das Merkmal der Erforderlichkeit manifestierende {\"U}bermaßverbot setzt weder eine G{\"u}terproportionalit{\"a}t zwischen den rechtlichen Interessen des Angegriffenen und denen des Angreifers noch eine Schadensproportionalit{\"a}t voraus. Die Tatsache, dass 32 StGB keine G{\"u}terabw{\"a}gung vorsieht, wirft zahlreiche Fragen auf. Ist dies als ein ernsthaftes Manko des Notwehrrechts zu verstehen, oder sind bestimmte L{\"o}sungen vorstellbar, die ggf. von einer gewissen Einschr{\"a}nkung des Notwehrrechts ausgehen? Wenn solche Einschr{\"a}nkungen in Frage kommen, nach welchen Kriterien k{\"o}nnte man sie bestimmen? Wo liegen die Grenzen etwaiger Schranken des Notwehrrechts? Geht es dabei um festgesetzte und {\"a}nderungsfeste Grenzen? K{\"o}nnen vieleicht neue, zus{\"a}tzliche Konstellationen in Betracht gezogen werden, die diese Grenzen noch erweitern k{\"o}nnen? Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, entsprechende Antworten auf die oben gestellten Fragen anzubieten. Die vorliegende Untersuchung gliedert sich in sechs Kapitel. Nach der Problemstellung und der einf{\"u}hrenden Abhandlung zur Notwehr als Strafrechtsbegriff werden die allgemeinen Fragen der sog. sozialethischen Einschr{\"a}nkungen des Notwehrrechts behandelt. Im Anschluss daran werden die Aspekte des Schutzes von Eigentum im Falle der sog. Bagatellangriffe er{\"o}rtert. Danach werden die Einschr{\"a}nkungen des Notwehrrechts aus verfassungsrechtlichen Gr{\"u}nden untersucht. Schließlich werden im Rahmen der Untersuchung auch andere sozialethische Einschr{\"a}nkungen der Notwehr und darunter eine besonders intensiv diskutierte Fallgruppe der sog. Notwehrprovokation behandelt. Im Rahmen der Schlussbetrachtung werden die gewonnenen Ergebnisse noch einmal zusammengefasst dargestellt.}, language = {de} }