TY - JOUR A1 - Bleyer, Bernhard A1 - Pawlik, Michael T1 - In dubio pro vita – oder doch nicht? Zur ethischen Rechtfertigung der Therapiedurchführung bei unbekanntem Patientenwillen T2 - Bayerisches Ärzteblatt N2 - Die Rede vom Grundprinzip Leben ist gerechtfertigt, weil das Leben einer Person die Bedingung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme aller anderen ethischen Prinzipien darstellt. Für die medizinische Behandlungssituation von einwilligungsunfähigen Patienten, deren Wille unbekannt bleibt, ist diese falltypologische Vorrangstellung bei bestehender medizinischer Indikation gegeben. Das medizinethische Postulat, dem die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Notfallsituationen folgen, steht auch zu Recht am Ende des vierten Schrittes im Borasio-Heßler-Wiesing-Entscheidungsdiagramm. Der behandelnde Arzt muss bei einem Patienten, dessen Willen nicht ermittelt werden kann, eine indizierte Therapie durchführen. Welches Ziel diese Therapie verfolgt, bleibt seinem fachlichen Urteil überlassen. In diesem Fall gilt: im Zweifel für das Leben, im Zweifel für die Therapie. KW - Patientenwille KW - Ethik KW - Leben KW - Behandlung KW - Entscheidung Y1 - 2013 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-uni-passau/frontdoor/index/index/docId/1431 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:739-opus4-14316 VL - 68 (2013) IS - 12 SP - 664 EP - 666 PB - Bayerische Landesärztekammer CY - München ER -