328 Der Gesetzgebungsprozess
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Mit der Verabschiedung der Landesverfassung von Brandenburg durch den Volksentscheid am 14.06.1992 und Inkrafttreten am 20.08.1992 ging ein z.T. erbitterter Streit um das Verhältnis dieser Landesverfassung zum Grundgesetz zu Ende, in dessen Verlauf die Brandenburger Landesverfassung als Weg in eine andere Republik bezeichnet wurde. Zu den Besonderheiten der Landesverfassung Brandenburgs gehört u. a., dass vergleichsweise geringe Quoren für die in der Verfassung verankerten Volksgesetzgebungsschritte festgelegt wurden. Es wurde die Befürchtung in den Raum gestellt, Volksgesetzgebungsschritte würden unter diesen Bedingungen zu einer Ersetzung der repräsentativen parlamentarischen Demokratie durch Formen direkter Demokratie führen.
Hat sich die seinerzeit in der Verfassungsdebatte prophezeite inflationäre Benutzung dieses Gesetzgebungsweges - vor allem durch kleine aktive Minderheiten - bewahrheitet?
Zur Mitte der dritten Wahlperiode des Landesparlaments, d. h. 10 Jahre nach der Bildung des Bundeslandes, soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.