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Die Finanzkrise hat enorme Auswirkungen auf die öffentlichen Sektoren weltweit gezeigt. Während für die Ebene der Staaten und einzelne Kommunalverwaltungen einige Forschungsarbeiten vorliegen, wurden die Auswirkungen auf die kommunalen Ebenen in Gänze bis dato kaum untersucht. Dieser Artikel schließt diese Forschungslücke und entwickelt aus der Literatur Kategorien von „direkten" und „indirekten" Auswirkungen auf die Kommunalebenen. Im zweiten Schritt werden diese auf 21 europäische Länder angewandt. Die „direkten" fiskalischen Auswirkungen machten sich in Haushaltsdefiziten und einem meist erheblichen Anstieg der Verschuldung deutlich. Die „indirekten" Auswirkungen gehen auf staatliche Maßnahmen im Umgang mit der Finanzkrise zurück, welche die institutionellen Rahmenbedingungen der Kommunen strukturell veränderten. Solche Maßnahmen betrafen Zuweisungen, die lokale Struktur oder die Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Staaten. Die häufigste „indirekte" Auswirkung ist die Intensivierung der Haushaltsregeln und der Überwachung.
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterbringung und Heizung (KdU) erfolgt seit der Einführung des SGB II 2005 mit dem Ziel, die Kommunen finanziell zu entlasten. Seitdem wurde die Bundesbeteiligung in Höhe, Struktur, Berechnung und Zweck beständig verändert. Der Beitrag zeigt, wie sich dieser Transfer im Zeitablauf entwickelt hat, aus welchen Komponenten er heute besteht und welche Kritikpunkte sich um die KdU ergeben. Die Autoren schlussfolgern, dass die Bundesbeteiligung vereinfacht werden sollte, indem regionale Privilegien auslaufen und sachfremde Leistungen auf anderen Wegen finanziert werden.
Die kommende Rezession hat über die Gewerbe- und Einkommensteuer direkte Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen. Infolge der unterjährigen Vorauszahlungen werden diese Rückgänge bereits kurzfristig wirksam. Die Autoren schätzen die finanziellen Effekte unter Berücksichtigung von Änderungen der Gewerbesteuerumlage und regional unterschiedlicher Wirtschaftskraft. Die Länder sollten bestimmte Regelungen des Haushaltsrechts befristet aussetzen, um finanzielle Blockaden und prozyklische Haushaltspolitik der Kommunen zu verhindern, sie sollten die Ausfälle der Gewerbesteuer ausgleichen und somit verlässliche Haushaltsplanungen ermöglichen. Da die Wirtschaftskrise unterschiedlich wirkt und die Kommunen über unterschiedliche Rücklagen verfügen, sind regionale Differenzierungen der Hilfen angebracht.