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Am 13.07.1993 wurde EU-weit die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" (veröffentlicht am 10.07.1993 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 168/1) in Kraft gesetzt. Die Mitgliedsstaaten sind nunmehr gehalten, innerhalb von 12 Monaten die zuständige Stelle zur Eintragung der geprüften Standorte zu bestimmen und innerhalb von 21 Monaten (bis April 1995) die Funktion des Akkreditierungssystems für externe Umweltprüfer sicherzustellen. Mit dieser Verordnung, deren bundesweite Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, soll der betriebliche Umweltschutz eine vorsorgende Funktion erhalten, nachdem durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im August 1990 bereits ein erstes vorsorgendes Umweltschutzgesetz in der Bundesrepublik vorliegt.
Seit Gründung der TFH Wildau wurde Technologietransfer als wichtige Aufgabe der Hochschule angesehen und viele Male wurde ein „Bus voll Professoren“ zusammen mit dem Rektor zu wichtigen Standorten von Industrie und Wirtschaft gefahren, um notwendige Kontakte für die in der Gründungsphase befindliche TFH Wildau zu knüpfen und Transferprojekte einzuwerben. Bei dieser Einwerbung von Projekten und ihrer Realisierung wurde bald deutlich, dass es neben und an der Hochschule eine „Einrichtung“ geben müsste, die eigenständig agieren und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen kann, die flexibler auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren und Hochschullehrern die Möglichkeit zum Aufbau von kleinen Instituten bieten kann.