Die Gemeinsame Landesplanung (GL) von Berlin und Brandenburg – eine tragfähige Institution für die Region?
- Häufig wird für die Zukunft des Landes Brandenburg die beabsichtigte Länderfusion mit Berlin als strategische Zielstellung genannt. Bei einer solchen möglichen Länderfusion werden zunächst formal eine Regierung, ein Parlament und eine Landesverwaltung entbehrlich bzw. entsprechend neue Strukturen für ein gemeinsames Land müssen entstehen. Forderungen nach Personaleinsparungen in der Verwaltung von Brandenburg und Berlin in erheblichem Umfang sollen aber nicht den Blick davor verstellen, dass gleichzeitig qualitative Anforderungen an die Mitarbeiter der Verwaltung einer zukunftsfähigen Hauptstadtregion wachsen! Der vorliegende Artikel befasst sich damit, welche Chancen und Risiken in einer solchen Fusionsabsicht liegen. Nach historischen Bezügen und Beispielen wird gefragt, die gegenwärtige Situation wird analysiert, Vergleiche aus anderen Regionen in Deutschland werden kritisch herangezogen, die beabsichtigte Senderfusion von ORB und SFB wird skizziert. Insbesondere wird die Struktur der Gemeinsamen Landesplanung (GL) beider Bundesländer, die in der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel ist und vielleicht gerade deshalb beispielgebend sein kann, erörtert.
| URN: | urn:nbn:de:kobv:526-opus4-6963 |
|---|---|
| DOI: | https://doi.org/10.15771/0949-8214_2002_16 |
| Author: | Markus Vette |
| ISSN: | 0949-8214 |
| Parent Title (German): | Wissenschaftliche Beiträge 2002 |
| Document Type: | Article in a Periodical of the TH Wildau |
| Language: | German |
| Year of Publication: | 2002 |
| Volume: | 7 |
| First Page: | 92 |
| Last Page: | 95 |
| Faculties an central facilities: | Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht (bis 8/2014) |
| Publishing Institution: | Technische Hochschule Wildau |
| Dewey Decimal Classification: | 3 Sozialwissenschaften / 35 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft / 351 Öffentliche Verwaltung |
| TH Wildau publications: | Wissenschaftliche Beiträge |
| Licence (German): | Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. |
| Release Date: | 2017/01/13 |



