Aus der Geschichte Europas auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung
- Die Europäische Gemeinschaft, ursprünglich aus sechs Partnern gebildet, wurde zwar bereits mehrfach erweitert und umfasste im Jahr 2003 15 Mitgliedsstaaten, aber eine so umfangreiche Herausforderung wie die Erweiterung 2004 und die Reform der Institutionen stand ihr sicher noch nicht bevor. Denn mit der kommenden Erweiterung besteht die Chance, dass alle europäischen Völker ihre Angelegenheiten erstmals dauerhaft und institutionalisiert friedlich miteinander regeln können. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Der Friede selbst gilt nicht als Grundwert in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Grundwerte sind Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Aus dem Umgang mit diesen Grundwerten, aus deren Ausgestaltung erwächst der gesellschaftliche Frieden.1 Gleichwohl berühren und bewegen der Friede und seine Erhaltung die Völker enorm, zwei Weltkriege im 20. Jahrhundert haben sich tief in das Gedächtnis der europäischen Völker eingeprägt. Diese Geschichte und Entwicklung muss eine Wertegemeinschaft, wie die Europäische Union eine ist, immer reflektieren. Das Recht in der Europäischen Union resultiert ja aus den gemeinsamen Werten und wirkt auf diese zurück. Es regelt das gesellschaftliche Zusammenleben in Wirtschaft, Sozialem, in Kultusangelegenheiten, von einzelnen Bürgern und kollektiven Akteuren. Europäisches Recht und europäisches Management sind keine abgehobenen theoretisierenden Versuche, sondern strukturieren zunehmend das gesellschaftliche Leben. Vor dem Blick auf die zukünftigen Entwicklungen ist ein Blick in die Geschichte geboten.