Die EU-Verordnung zum Öko-Audit

  • Am 13.07.1993 wurde EU-weit die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates "über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung" (veröffentlicht am 10.07.1993 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 168/1) in Kraft gesetzt. Die Mitgliedsstaaten sind nunmehr gehalten, innerhalb von 12 Monaten die zuständige Stelle zur Eintragung der geprüften Standorte zu bestimmen und innerhalb von 21 Monaten (bis April 1995) die Funktion des Akkreditierungssystems für externe Umweltprüfer sicherzustellen. Mit dieser Verordnung, deren bundesweite Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, soll der betriebliche Umweltschutz eine vorsorgende Funktion erhalten, nachdem durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im August 1990 bereits ein erstes vorsorgendes Umweltschutzgesetz in der Bundesrepublik vorliegt.

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Metadaten
Author:Heinz Kroske
URN:urn:nbn:de:kobv:526-opus4-7974
DOI:https://doi.org/10.15771/0949-8214_1995_3
ISSN:0949-8214
Parent Title (German):Wissenschaftliche Beiträge 1/1995
Document Type:Article in a Periodical of the TH Wildau
Language:German
Year of Publication:1995
Publishing Institution:Technische Hochschule Wildau
Release Date:2017/02/09
Volume:1
Issue:1
First Page:20
Last Page:22
Faculties an central facilities:Fachbereich Ingenieurwesen / Wirtschaftsingenieurwesen (bis 8/2014)
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 348 Gesetze, Verordnungen, Rechtsfälle
TH Wildau publications:Wissenschaftliche Beiträge
Licence (German):Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt
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