@misc{Vette2000, author = {Vette, Markus}, title = {Ist die Verpflichtung zur Ausstrahlung von Wahlwerbung ein notwendiges {\"U}bel oder ist Wahlwerbung verzichtbar? - Eine rechtliche und politikwissenschaftliche W{\"u}rdigung}, series = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 1/2000}, volume = {5}, journal = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 1/2000}, number = {1}, issn = {0949-8214}, doi = {10.15771/0949-8214_2000_1_19}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:526-opus4-7418}, pages = {145 -- 147}, year = {2000}, abstract = {In dem vorliegenden Artikel soll zur Frage der Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen durch die politischen Parteien im {\"o}ffentlich-rechtlichen Rundfunk Stellung genommen werden. Dazu werden rechtliche und politikwissenschaftliche Argumente eingef{\"u}hrt, um die Frage zu kl{\"a}ren, ob eine Verpflichtung zur Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen im jeweiligen Landesmediengesetz relevant ist oder gegebenenfalls gestrichen werden kann.}, language = {de} } @misc{Vette2002, author = {Vette, Markus}, title = {Die Gemeinsame Landesplanung (GL) von Berlin und Brandenburg - eine tragf{\"a}hige Institution f{\"u}r die Region?}, series = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2002}, volume = {7}, journal = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2002}, issn = {0949-8214}, doi = {10.15771/0949-8214_2002_16}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:526-opus4-6963}, pages = {92 -- 95}, year = {2002}, abstract = {H{\"a}ufig wird f{\"u}r die Zukunft des Landes Brandenburg die beabsichtigte L{\"a}nderfusion mit Berlin als strategische Zielstellung genannt. Bei einer solchen m{\"o}glichen L{\"a}nderfusion werden zun{\"a}chst formal eine Regierung, ein Parlament und eine Landesverwaltung entbehrlich bzw. entsprechend neue Strukturen f{\"u}r ein gemeinsames Land m{\"u}ssen entstehen. Forderungen nach Personaleinsparungen in der Verwaltung von Brandenburg und Berlin in erheblichem Umfang sollen aber nicht den Blick davor verstellen, dass gleichzeitig qualitative Anforderungen an die Mitarbeiter der Verwaltung einer zukunftsf{\"a}higen Hauptstadtregion wachsen! Der vorliegende Artikel befasst sich damit, welche Chancen und Risiken in einer solchen Fusionsabsicht liegen. Nach historischen Bez{\"u}gen und Beispielen wird gefragt, die gegenw{\"a}rtige Situation wird analysiert, Vergleiche aus anderen Regionen in Deutschland werden kritisch herangezogen, die beabsichtigte Senderfusion von ORB und SFB wird skizziert. Insbesondere wird die Struktur der Gemeinsamen Landesplanung (GL) beider Bundesl{\"a}nder, die in der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel ist und vielleicht gerade deshalb beispielgebend sein kann, er{\"o}rtert.}, language = {de} } @misc{Vette2001, author = {Vette, Markus}, title = {Volksgesetzgebung in Brandenburg - Ein Bundesland auf dem Weg in eine andere Republik? - Eine Zwischenbilanz nach 10 Jahren}, series = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2001}, volume = {6}, journal = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2001}, issn = {0949-8214}, doi = {10.15771/0949-8214_2001_32}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:526-opus4-9112}, pages = {194 -- 197}, year = {2001}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Landesverfassung von Brandenburg durch den Volksentscheid am 14.06.1992 und Inkrafttreten am 20.08.1992 ging ein z.T. erbitterter Streit um das Verh{\"a}ltnis dieser Landesverfassung zum Grundgesetz zu Ende, in dessen Verlauf die Brandenburger Landesverfassung als Weg in eine andere Republik bezeichnet wurde. Zu den Besonderheiten der Landesverfassung Brandenburgs geh{\"o}rt u. a., dass vergleichsweise geringe Quoren f{\"u}r die in der Verfassung verankerten Volksgesetzgebungsschritte festgelegt wurden. Es wurde die Bef{\"u}rchtung in den Raum gestellt, Volksgesetzgebungsschritte w{\"u}rden unter diesen Bedingungen zu einer Ersetzung der repr{\"a}sentativen parlamentarischen Demokratie durch Formen direkter Demokratie f{\"u}hren. Hat sich die seinerzeit in der Verfassungsdebatte prophezeite inflation{\"a}re Benutzung dieses Gesetzgebungsweges - vor allem durch kleine aktive Minderheiten - bewahrheitet? Zur Mitte der dritten Wahlperiode des Landesparlaments, d. h. 10 Jahre nach der Bildung des Bundeslandes, soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.}, language = {de} } @misc{Vette2003, author = {Vette, Markus}, title = {Aus der Geschichte Europas auf dem Weg zu einer europ{\"a}ischen Verfassung}, series = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2003}, volume = {8}, journal = {Wissenschaftliche Beitr{\"a}ge 2003}, issn = {0949-8214}, doi = {10.15771/0949-8214_2003_1_19}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:526-opus4-3948}, pages = {111 -- 116}, year = {2003}, abstract = {Die Europ{\"a}ische Gemeinschaft, urspr{\"u}nglich aus sechs Partnern gebildet, wurde zwar bereits mehrfach erweitert und umfasste im Jahr 2003 15 Mitgliedsstaaten, aber eine so umfangreiche Herausforderung wie die Erweiterung 2004 und die Reform der Institutionen stand ihr sicher noch nicht bevor. Denn mit der kommenden Erweiterung besteht die Chance, dass alle europ{\"a}ischen V{\"o}lker ihre Angelegenheiten erstmals dauerhaft und institutionalisiert friedlich miteinander regeln k{\"o}nnen. Um kein Missverst{\"a}ndnis aufkommen zu lassen: Der Friede selbst gilt nicht als Grundwert in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Grundwerte sind Freiheit, Solidarit{\"a}t und Gerechtigkeit. Aus dem Umgang mit diesen Grundwerten, aus deren Ausgestaltung erw{\"a}chst der gesellschaftliche Frieden.1 Gleichwohl ber{\"u}hren und bewegen der Friede und seine Erhaltung die V{\"o}lker enorm, zwei Weltkriege im 20. Jahrhundert haben sich tief in das Ged{\"a}chtnis der europ{\"a}ischen V{\"o}lker eingepr{\"a}gt. Diese Geschichte und Entwicklung muss eine Wertegemeinschaft, wie die Europ{\"a}ische Union eine ist, immer reflektieren. Das Recht in der Europ{\"a}ischen Union resultiert ja aus den gemeinsamen Werten und wirkt auf diese zur{\"u}ck. Es regelt das gesellschaftliche Zusammenleben in Wirtschaft, Sozialem, in Kultusangelegenheiten, von einzelnen B{\"u}rgern und kollektiven Akteuren. Europ{\"a}isches Recht und europ{\"a}isches Management sind keine abgehobenen theoretisierenden Versuche, sondern strukturieren zunehmend das gesellschaftliche Leben. Vor dem Blick auf die zuk{\"u}nftigen Entwicklungen ist ein Blick in die Geschichte geboten.}, language = {de} }