@article{SchaeferWulf2014, author = {Sch{\"a}fer, Hans-Bernd and Wulf, Alexander J.}, title = {Wie der Aufstieg des gelehrten Rechts im Mittelalter den wirtschaftlichen Aufstieg Europas bef{\"o}rderte: eine empirische Untersuchung}, series = {Bucerius Law Journal}, journal = {Bucerius Law Journal}, number = {1}, pages = {52 -- 70}, year = {2014}, abstract = {Zwischen 1200 und 1600 setzte sich die wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa von der in allen anderen Weltregionen ab. Gegen Ende dieser Periode lag das Pro-Kopf-Einkommensniveau deutlich h{\"o}her als irgendwo sonst auf der Welt. Wir bringen diese einzigartige Entwicklung in Verbindung mit der Rezeption des r{\"o}mischen Rechts, dem Aufstieg des Kirchenrechts und der Entwicklung der Rechtswissenschaft als methodisch geleiteter akademischer Disziplin, die an Universit{\"a}ten gelehrt wurde. Wir testen zwei konkurrierende Hypothesen {\"u}ber den Einfluss dieser Entwicklung auf das wirtschaftliche Wachstum im mittelalterlichen Europa. Der ersten These zufolge war die Ausbreitung des materiellen r{\"o}mischen Rechts dem Aufschwung des Handels und dem {\"o}konomischen Wachstum f{\"o}rderlich. Nach der zweiten und konkurrierenden These war das Wachstum keine Folge der Rezeption r{\"o}misch rechtlicher Normen, sondern vielmehr der rationalen, wissenschaftlichen und systemischen Eigenschaften des r{\"o}mischen und des Kirchenrechts sowie der Ausbildung von Juristen an den neu gegr{\"u}ndeten Universit{\"a}ten (Verwissenschaftlichung). Das verlieh dem Recht eine ganz Westeuropa durchwirkende innovative Flexibilit{\"a}t, die auch das Handelsrecht (lex mercatoria) und das {\"u}berkommene Gewohnheitsrecht beeinflusste. Unter Verwendung von Daten {\"u}ber die Einwohnerzahl in mehr als 200 europ{\"a}ischen St{\"a}dten, die wir als groben Indikator f{\"u}r die Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommens verwenden, stellen wir fest, dass nicht in erster Linie die Rezeption r{\"o}mischen Rechts in einer Region entscheidend war. Vielmehr war es die Zunahme juristischer Fakult{\"a}ten an den Universit{\"a}ten und das Entstehen einer rechtswissenschaftlichen Methodik durch Glossatoren und Kommentatoren und ihre Interpretation und Systematisierung der Quellen des r{\"o}mischen Rechts (Corpus Juris Civilis, Digesten) und des kanonischen Rechts. Die neu entstandene F{\"a}higkeit, allgemeine normative Schl{\"u}sse aus diesen Quellen zu ziehen, f{\"u}hrte zu Abstraktion, Methodologie und dem Aufstieg des gelehrten Rechts als akademischer Disziplin. Wo immer in Europa Rechtsfakult{\"a}ten eingerichtet wurden, erlernten Juristen neue, bisher unbekannte F{\"a}higkeiten und Fertigkeiten, die f{\"o}rderlich f{\"u}r Handel und Gewerbe waren. Dies galt in allen Regionen, in denen das neue Recht gelehrt wurde unabh{\"a}ngig davon, ob und in welchem Umfang in der Region das r{\"o}mische Recht sich durchsetzte.}, language = {de} }