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Urheber- und Nutzungsrecht

Der Rechteinhaber (Autor oder die pflichtabliefernde Institution) erklärt sich zur Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes des eingestellten Dokumentes an die SLB Potsdam bereit. Damit verbunden sind der Nachweis und eine Sicherstellung des langfristigen Zugriffes. Hierbei kann es erforderlich sein, dass das Werk in ein anderes Format konvertiert werden muss und an den Server der Deutschen Nationalbibliothek weitergeben wird.

Der Rechteinhaber bestätigt zugleich die Regelungen der Zugriffrechte, welche durch den Einstellenden am Ende des Eingabeformulars selbstständig festgelegt werden.
Der Rechteinhaber versichert, dass mit dem Einstellen des Dokumentes Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass die SLB Potsdam von Ansprüchen Dritter freigestellt ist.

Verwertungsrechte
Bei einer Online-Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der SLB Potsdam verbleiben die Verwertungsrechte am veröffentlichten Werk für alle Nutzungen bei den bisherigen Rechteinhabern, d. h. bei den Autoren des Werkes bzw. im Fall einer Übertragung der Rechte durch den Urheber bei den Herausgebern oder Verwertern des Werkes.

Die Rechteinhaber übertragen lediglich das einfache Nutzungsrecht zur Online-Veröffentlichung und die zur digitalen Langzeitarchivierung notwendigen Rechte an die SLB Potsdam. Die Autoren behalten somit das Recht, die Arbeit auch an anderer Stelle gedruckt oder online zu veröffentlichen.

Nutzungsrechte
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit der Urheber bzw. Rechtsinhaber für bestimmte Verwertungsrechte nicht durch die Vergabe einer Creative Commons-Lizenz besondere Bedingungen vereinbart hat.

Gemäß § 53 des Urheberrechtsgesetzes ist der Leser berechtigt, persönliche Kopien und Ausdrucke für den eigenen oder nichtkommerziellen Gebrauch zu erstellen. Außerdem gelten die Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a - 63a UrhG).

Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Genehmigung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich. Er kann für Missbrauch haftbar gemacht werden.