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This study analyzed parental perception of the impact of diarrhea on quality of life of their children. A standardized questionnaire was completed by 2023 parents in Germany with children with diarrhea who were younger than 2 years old.
Parents stated the most worrying aspects of diarrhea. A health score was measured using a visual analogue scale (0 = worst health, 100 = best health). Clinical symptoms were quoted by 72% of parents as one of the most worrying dimensions, with duration/frequency of diarrhea and weight loss perceived most meaningful.
Next were behavioral/physical symptoms (51%), with an inflamed bottom for mild disease and pain for severe cases being most meaningful. Parental concern is characterized by sympathy and anxiety for the child.
The health score for the diarrheal episode was 54.6 for mild and 33.9 for severe cases. Parents perceive a high disease burden of diarrhea and clinically less meaningful aspects play a significant role.
Fragestellung: Ziel ist die Analyse der langfristigen Auswirkungen einer Impfung gegen onkogene humane Papillomaviren (HPV-16, HPV-18) in Deutschland.
Material/Methode: Die Analyse wird mittels eines publizierten entscheidungsanalytischen Markov-Modells durchgeführt, das an den epidemiologischen und Versorgungskontext des deutschen Gesundheitssystems angepasst wurde. Es wird die Fortführung der Krebsfrüherkennung in der heutigen Form mit einer ergänzenden Impfung in einer Kohorte von 399 400 heute 10-jährigen Mädchen verglichen.
Die Teilnahmerate der Impfung ist 100 %. Für die Impfung mit dem GSK-Kandidatimpfstoff wird eine Effektivität von 95 % gegen HPV-16 und HPV-18 sowie von 90 % gegen HPV-45 und 50 % gegen HPV-31 (Kreuzprotektion gegen phylogenetisch verwandte HPV-Typen) unterstellt.
Ergebnisse: Die Fortführung der Krebsfrüherkennung resultiert in der Kohorte in 300 400 auffälligen Pap-Abstrichen, 42 434 behandelten CIN-Läsionen (29 948 [70,6 %] durch onkogene HPV-Typen verursacht), 4425 ICC-Erkrankungen (invasives Zervixkarzinom) und 1139 ICC-Todesfällen. Die Impfung reduziert die Zahl der auffälligen Pap-Abstriche um 45 905 (- 15,3 %), der behandelten CIN-Läsionen um 17 661 (- 41,6 %), der ICC-Erkrankungen um 3462 (- 78,2 %) und der Todesfälle um 885 (- 77,7 %). Ein Anteil von 5,1 % der Effektivität gegen ICC kann auf Kreuzprotektion zurückgeführt werden.
In Sensitivitätsanalysen erwiesen sich das Impfalter und die Impfrate als einflussreiche Faktoren. Eine Impfung erst im Alter von 30 Jahren reduziert die Zahl der ICC-Erkrankungen beispielsweise um 59 %.
Schlussfolgerungen: Trotz Krebsfrüherkennung verbleibt eine hohe Krankheitslast durch Zervixkarzinom und präkanzeröse Läsionen. Die HPV-Impfung als Ergänzung der Krebsfrüherkennung kann die Krankheitslast entscheidend verringern. Dabei ist eine frühe Impfung von weiblichen Jugendlichen am effektivsten, die Impfung erwachsener Frauen ist aber ebenfalls von hohem Nutzen.
Zielsetzung
Seit 2011 werden in Deutschland neuartige Arzneimittel zum Zeitpunkt der Markteinführung einer frühen Nutzenbewertung (FNB) mit anschließender Preisverhandlung unterzogen (AMNOG). Zu diesem Zeitpunkt ist die Evidenz zum Nutzen des Arzneimittels limitiert. Eine erneute Nutzenbewertung (ENB) im gleichen Anwendungsgebiet auf Basis neuerer Evidenz ist allerdings nicht regelhaft, sondern nur in Einzelfällen vorgesehen. Ziel ist, die Ergebnisse von ENB im gleichen Anwendungsgebiet zu untersuchen.
Methodik Analyse sämtlicher Verfahren mit abgeschlossener ENB in den Jahren 2011–2016.
Ergebnisse
Unter den 228 Nutzenbewertungsverfahren sind 52 zu 26 Arzneimitteln mit FNB und ENB im gleichen Anwendungsgebiet. Überproportional viele ENB wurden bei Onkologika und Antidiabetika durchgeführt. Bei 15 Arzneimitteln mit nachgewiesenem Zusatznutzen hatte der G-BA den FNB-Beschluss befristet wegen unzureichender Datenlage zur Markteinführung, teils begründet durch bedingte Zulassungen. Die ENB fand nach 2,6 Jahren statt. Sie führte in 4 Fällen zu einer höheren und in 5 Fällen zu einer niedrigeren Nutzenbewertung. Für 7 Arzneimittel ohne Zusatznutzen beantragten die Hersteller eine ENB auf Basis neuer Evidenz nach ca. 1,7 Jahren. Drei dieser Arzneimittel konnten in der ENB einen Zusatznutzen nachweisen. 4 Orphan Drugs wurden gemäß gesetzlicher Vorgabe erneut bewertet, nachdem sie die Jahresumsatzschwelle von 50 Mio. € überschritten. Bei einem Orphan Drug kam es zu einer besseren, bei 2 zu einer schlechteren Nutzenbewertung. Die durchschnittliche Verbesserung beträgt 1,5 Punkte auf einer Bewertungsskala von −3 (Beleg für geringeren Zusatznutzen) bis 9 (Beleg für erheblichen Zusatznutzen) und ist begründet durch neue Datenschnitte und Studien. Die Verschlechterung beträgt durchschnittlich −1,4 Punkte. Es zeigt sich eine signifikante Korrelation der Veränderung der Nutzenbewertung mit der Veränderung des verhandelten Preises.
Schlussfolgerungen
Die ENB auf Basis einer breiteren Evidenzgrundlage führt nicht zu einer wesentlichen Änderung der Nutzenbewertung und kann die Aussagesicherheit auch nur geringfügig erhöhen. Eine generelle ENB erscheint daher vor dem Hintergrund des administrativen Aufwands nicht gerechtfertigt. Das selektive Verfahren, erneute Nutzenbewertungen durchzuführen, ist hinreichend für Adjustierungen der Nutzenbewertung, wenn die Datenlage zur Markteinführung unzureichend erscheint.
Introduction: In Germany, all new, innovative medicines are subject to an early benefit assessment by the German Federal Joint Committee with subsequent price negotiation and optional arbitration. The purpose of this study was to identify drivers of negotiated (including arbitrated) prices of new, non-orphan innovative medicines in Germany.
Methods: The analysis considered all non-orphan drugs that underwent a benefit appraisal between January 2011 and June 2016, and displayed a reimbursement price in the German Drug Directory (Lauer-Taxe®) in November 2017. Negotiated annual treatment costs were analyzed with respect to 11 explanatory variables in regression models.
Results: The total sample included 106 non-orphan drugs. The analysis showed a significant and positive association of log-transformed negotiated annual treatment cost of new medicines with log-transformed annual treatment cost of its comparator(s), extent of added benefit, and log-transformed size of the target population. Analyzing the effects of specific endpoints instead of the overall added benefit revealed that the single endpoint with the largest impact on price is adverse events (AEs). Surprisingly, an increase in AEs significantly increased the price. Various subgroup and sensitivity analyses demonstrated the robustness of the results. The adjusted R squared for all models was above 80%.
Conclusions: The analysis was able to confirm that variables whose consideration is mandated by law are, in fact, the key drivers of negotiated prices. Somewhat puzzling, the analysis also found an increase in AEs to move prices significantly upward.
Background
Pharmaceutical expenditure grow strongly in most health care systems. Especially high prices of new drugs are perceived to be driver of growth which might threaten the sustainability of financing drugs.
Objective
The study aims to analyse a) whether German health policies can achieve sustainable growth of pharmaceutical expenditure, and b) which therapeutic groups fasten and slow pharmaceutical growth based on price and/or volume effects.
Methods
Annual growth rates of pharmaceutical expenditure in the German social health insurance (SHI) between 2006 and 2018 are compared with indicators reflecting the ability to pay. Annual growth rate in therapeutic subgroups are analysed with respects to volume and price developments.
Results
Without policies to control pharmaceutical spending, annual growth rates are significantly higher than the growths of indicators of ability to pay. After accounting for the savings from health policy
measures, net pharmaceutical expenditure does not grow significantly faster than ability to pay. Policies mainly targeting generic drugs achieve threefold savings compared with policies targeting at patent-protected drugs, although the latter account for more than halve of the expenditure. A limited number of therapeutic subgroups with new drugs grow significantly faster than average expenditure, but this growths is counterbalanced by subgroups which in the end of their innovation cycle and a huge proportion of generic drugs.
Conclusion
The growths of net drug expenditure in the German SHI does not threaten the sustainability of financing health expenditure based on comprehensive policy measures and innovation cycle effects. Generics do contribute savings to a larger extent.
Key points for decision makers:
• Germany efficiently uses a comprehensive set of health policies to control drug expenditure in the social health insurance with limited impact on reimbursement.
• Net drug expenditure grow on annual rates which correlate to ability to pay and thus do not threaten sustainability of health care financing.
• Natural progress of innovation cycles together with targeted policies on patent-protected as well as generic drugs counterbalance exaggerated growth in areas with a high degree of innovation.
• Policies targeted mainly on generic drugs yield threefold savings compared with policies targeting on patent-protected drugs. This imbalance should be considered in potential refinements of drug policies.
Arzneimittel gehören zu den unentbehrlichen Säulen der Medizin. Die Entwicklung neuer Arzneimittel ist ein komplexer, langwieriger, risikoreicher und teurer Prozess. Arzneimittel unterliegen der Zulassungspflicht und der Sicherheitsüberwachung durch Zulassungsbehörden, die die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel sicherstellen. Die Abgabe von Arzneimitteln an Verbraucher erfolgt mit leistungsstarker und komplexer Logistik in Deutschland über Vor-Ort- und Versandapotheken. Der Apothekenmarkt ist geprägt durch inhabergeführte Apotheken mit beschränkten Möglichkeiten, Apothekenfilialen zu eröffnen. Versicherte haben in Deutschland einen sehr breiten Zugang zu Arzneimitteln, d. h. die Kostenübernahme durch die GKV nach dem Sachleistungsprinzip kennt weniger Einschränkungen als in anderen Staaten. Um die Arzneimittelausgabenentwicklung zu kontrollieren, existiert ein umfassendes Instrumentarium an Mechanismen zur Mengen- und Preissteuerung, darunter Erstattungs- und Festbeträge, gesetzlich festgelegte Rabatte sowie vertragliche Rabatte im Rahmen von Ausschreibungen.
Background: Since 2011, pharmaceutical companies have to proof the added benefit of new drugs in Germany. The benefit assessment is in relation to an “appropriate comparator therapy” (ACT) defined by the Federal Joint Committee (FJC). Based on the benefit assessment, a reimbursement price is negotiated. In order to proof added benefit, it is essential to provide evidence on patient-relevant outcomes from direct head-to-head comparisons with the ACT. Indirect treatment comparisons and evidence based on surrogate parameters are usually not sufficient. FJC often splits the indication into different subpopulations.
Objective: The objective was to analyse whether factors beyond the clinical evidence have influence on the benefit assessment of the FJC.
Methods: All benefit assessments between 2011 and 2015 were included in the analysis. The benefit for each drug was calculated by weighting the evidence grade, strength of evidence and size of subpopulations. Drugs were then clustered in high, low or no benefit. Univariate logistic regression was used to identify variables with potential influence (p<0.25). Those variables were included in a multivariate logistic regression model and variables with p>0.1 were excluded in a stepwise approach.
Results: The final multivariate logistic regression identified that following variables increase the chance of getting a higher benefit: pharmacologically innovative drug, drugs in disease areas with high unmet medical need, drugs in oncology or infectious diseases, and drugs for which the FJC can split the assessment into subpopulations.
Conclusions: The analysis identified variables beyond clinical evidence that influence the benefit assessment by the FJC and provided a better understanding of decision making by the FJC.
Die Entwicklung der Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dauerhaft ein gesundheitspolitisches Streitthema. Dabei stehen vor allem die Arzneimittelpreise neuer, patentgeschützter Medikamente im Fokus der gesundheitspolitischen Diskussion. In diesen Diskussionen wird häufig von „Mondpreisen“ gesprochen, die in keiner Relation zum Nutzen der neuen Arzneimittel stünden. Die Diskussion zwischen „Mondpreisen“ und der seitens der Arzneimittelhersteller notwendigen Preisen zur Amortisierung von Forschungs- und Entwicklungskosten greift zu kurz. Die vorliegende Analyse leistet einen Beitrag dazu, die Faktoren detaillierter zu beleuchten, die bei der Preisfindung forschender pharmazeutischer Unternehmen für neue Arzneimittel eine Rolle spielen.
Die Analyse folgt dabei der Perspektive des Arzneimittelherstellers. Zum einen muss das Unternehmen die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die eine Untergrenze für den erforderlichen Preis determinieren. Zum anderen bestimmt der Wert des Medikamentes in seinem Wettbewerbsumfeld eine Obergrenze für den Preis.
Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive lässt sich festhalten, dass die umsatzstärksten Pharmaunternehmen einen hohen Reingewinn erzielen, die Dividendenrendite von 3% eine im Gesundheitssektor hohe Profitabilität aus Sicht der Kapitalgeber ausweist. Die Pharmabranche erzielt im Vergleich zu anderen Sektoren wie der Technologiebranche oder dem Rohstoffsektor jedoch keine Überrenditen.
Unternehmensseitig stellen die Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungs- (29%), die Herstellungs- (29%) und Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) (17%) sowie die Kapitalkosten (14%) die wesentlichen Kostenblöcke dar. Die Produktionskosten spielen in der Diskussion um Arzneimittelpreise eine untergeordnete Rolle, was bei der Größe dieses Kostenblocks erstaunt.
Die vorliegende Studie ergänzt die bisherigen, häufig kritisierten Schätzungen von F&E-Kosten um einen neuen Ansatz auf Basis der in Geschäftsberichten ausgewiesenen F&E-Kosten. F&E ist geprägt durch steigende Ausgaben, lange Kapitalbindung und eine Vielzahl nicht erfolgreicher Entwicklungsprogramme – nur eines von acht klinischen Entwicklungsprogrammen führt zu einer erfolgreichen Zulassung. Die F&E-Kosten eines Arzneimittels inklusive der Weiterentwicklungen in andere Indikationsgebiete oder anderer Darreichungsformen liegen zwischen 2,2 und 3,1 Mrd. $ mit einem Mittelwert von 2,6 Mrd. $. Nur ca. 60% der Arzneimittel erwirtschaften die F&E-Kosten im Verlaufe des Produktlebenszyklus. Berücksichtigt man alle Kosten, so müsste ein Arzneimittel durchschnittlich ca. 15 Mrd. $ Umsatz über den gesamten Produktlebenszyklus erreichen, was nur von jedem vierten bis siebten Medikament erreicht wird. Die Preissetzung für neue Arzneimittel erfolgt derart, dass eine notwendige Querfinanzierung von nicht erfolgreichen Arzneimittelentwicklungen und Medikamenten mit zu niedrigem Umsatz ermöglicht wird.
Neben den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen spielt letztlich für die Preisfindung der Wert des Arzneimittels im Vergleich zu relevanten Wettbewerbsprodukten die entscheidende Rolle. In der Regel ist das Wettbewerbsumfeld durch einen monopolistischen Wettbewerb geprägt. Arzneimittelhersteller berücksichtigen in rationaler Weise Produkteigenschaften, die über den patientenrelevanten Nutzen im AMNOG hinausgehen zur Preisdifferenzierung im wettbewerblichen Umfeld. Zu derartigen Produkteigenschaften zählen Verbesserung von sogenannten Surrogatendpunkten, aber auch kürzere Behandlungsdauern, weniger invasive Darreichungsformen und länger getaktete, weniger häufige Arzneimitteleinnahme, welche einen Wert des Arzneimittels aus Sicht des Patienten widerspiegeln.
Zielsetzung:
In der Vergangenheit gehörten die deutschen Arzneimittelpreise zu den höchsten Preisen in Europa. Seit 2011 durchlaufen neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland gemäß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Nutzenbewertung, die Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern und dem GKV-Spitzenverband ist. Die Verhandlungen resultieren in einem Erstattungsbetrag, der ein Jahr nach Markteinführung gültig wird. Zu berücksichtigende Kriterien in dieser Verhandlung sind unter anderem der Zusatznutzen und Preise des Medikaments in anderen EU-Ländern. Ziel der Studie ist es, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen zu analysieren und speziell zu untersuchen, wie Arzneimittelhersteller bei Markteinführung die Abgabepreise (Launchpreise) im Vergleich zu den in den Erstattungsbetragsverhandlungen relevanten EU-Ländern setzen und wie sich die Erstattungsbeträge in das europäische Preisniveau einfügen.
Methodik:
Analyse und Vergleich der Launchpreise und der Erstattungsbeträge sowie der publizierten EU-Preise aus 14 für die Preisverhandlung relevanten Ländern für alle Arzneimittel mit veröffentlichtem Erstattungsbetrag zwischen 2011 und 2015.
Ergebnisse:
Für 85 Medikamente liegen Erstattungsbeträge und europäische Preise vor. Die Erstattungsbeträge weisen einen durchschnittlichen Abschlag vom Launchpreis von 26,2 % mit großer Spannbreite aus. Der Abschlag ist signifikant größer bei den Produkten, die die Hersteller vom Markt genommen haben, sowie bei neurologischen Therapiegebieten. Der Abschlag ist signifikant vom Ausmaß des Zusatznutzens abhängig. Bei 56,5 % der Medikamente liegen die deutschen Launchpreise über dem höchsten europäischen Preis, im Durchschnitt um 4,2 %. Die Erstattungsbeträge liegen in 30,6 % der Fälle unter dem niedrigsten europäischen Preis und im Durchschnitt 6,4 % über dem niedrigsten und 11,9 % unter dem durchschnittlichen europäischen Preis.
Schlussfolgerung:
Deutschland ist im ersten Jahr der freien Preisbildung weiterhin ein Hochpreisland in Europa. Der mit dem Zusatznutzen korrelierende Abschlag führt zu einem Erstattungsbetrag, der im unteren Bereich der europäischen Preise liegt. Das AMNOG erreicht somit das Wirtschaftlichkeitsziel, die zuvor im europäischen Vergleich hohen deutschen Arzneimittelpreise bedeutsam zu senken.
Seit 2011 müssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegenüber einer sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen für Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einführung des AMNOG Antidiabetika häufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschränkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine verspätete Markteinführung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird.
Trotz einer zwischenzeitlich recht regen Diskussion über den Stellenwert und die Charakteristika des patientenrelevanten Endpunktes HRQoL innerhalb des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung in Deutschland existieren bisher kaum systematische Auseinandersetzungen mit dem bisherigen Stand der Berücksichtigung entsprechender Daten durch das IQWiG und den G-BA. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, dass pU innerhalb des Beobachtungszeitraums vom 01.01.2011 bis 31.08.2013 bereits in großem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch machten, Daten zu dem patientenrelevanten Endpunkt HRQoL im Rahmen der Nutzenbewertung einzureichen.
Hinsichtlich der ausgewerteten Verfahren konnte festgestellt werden, dass die Nutzenbewertung nahezu ausschließlich auf Zulassungsstudien beruhte. Dabei ist insbesondere in den unterschiedlichen Anforderungen, die Zulassungs- und HTA-Behörden an die einzureichenden Daten stellen, eine Hürde in Bezug auf eine breitere HRQoL-Datenbasis im Rahmen der Nutzenbewertung zu sehen. Bezüglich des verwendeten Messinstrumentariums zeigte sich, dass nahezu ausschließlich etablierte, validierte Instrumente eingesetzt wurden. Problematisch erscheint die sich abzeichnende, neue Bewertungspraxis des EQ-5D durch das IQWiG und den G-BA in Anbetracht seines breiten Einsatzes. Ein Ausschluss des EQ-5D bedeutet zugleich einen erheblichen Ausschluss von HRQoL-spezifischer Evidenz.
Diese Ergebnisse deuten auf zentrale Herausforderungen hinsichtlich der systematischen Verankerung von HRQoL als Nutzenkriterium hin und sollten daher an anderer Stelle intensiver analysiert und diskutiert werden. Insgesamt konnten lediglich zwei Verfahren identifiziert werden, in denen ein HRQoLspezifischer ZN durch den G-BA ausgesprochen wurde. Als Best-Practice der HRQoL-Erhebung ließen sich die kombinierte Anwendung spezifischer wie generischer Instrumente sowie der Einsatz von Profilinstrumenten identifizieren. Ebenfalls explizite Wertschätzung erfuhr die Durchführung von Responderanalysen unter Verwendung validierter Responsekriterien, was jedoch das Vorhandensein oder die Entwicklung und Validierung einer für das jeweilige Messinstrument spezifischen MID voraussetzt.
In 26 Verfahren wurde weder in der Dossierbewertung noch in der Beschlussfassung ein endpunktspezifischer ZN festgestellt. Die vorliegende Arbeit bietet somit einen ersten Vorschlag zur Systematisierung der Diskussion über die Gründe für die geringe Anzahl HRQoLspezifischer ZN im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Die inhaltsanalytische Auswertung der Verfahrensdokumente zeigte, dass in der Regel keine monokausale Begründung für das Versagen eines HRQoL-spezifischen ZN vorlag, sondern den eingeschlossenen Studien Mängel in der Konzeption, der Anwendung von Erhebungsinstrumenten und der Ergebnisauswertung attestiert wurden.
Eine dominante Rolle für die Nichtberücksichtigung und das Versagen eines HRQoL-spezifischen ZN auf Ebene der Dossierbewertung spielten Mängel in der Auswertung. Ursachen hierfür scheinen vor allem in der mangelnden Verfügbarkeit validierter Schwellenwerte bzw. Relevanzkriterien zur Interpretation von Gruppenunterschieden zu liegen. Im Rahmen der Beschlussfassung bezog sich die am häufigsten geäußerte Kritik auf die mangelnde statistische Signifikanz der Daten.
Ursachen hierfür sind in einem Dreiklang aus einer unzureichenden Fallzahlplanung, mangelnder empirischer Anhaltspunkte zur Festlegung von Effektgrößen sowie in dem geringen Stellenwert des Konzepts der HRQoL auf Eben der Zulassung zu vermuten. Formale Mängel, die zum Ausschluss von HRQoL-Daten führten, bildeten sowohl in der Dossierbewertung als auch in der Beschlussfassung die zweithäufigste Ursache für deren Nichtberücksichtigung.
Diese Kategorie lässt jedoch keinen unmittelbaren Schluss auf die Qualität der vorgelegten HRQoL-Daten zu. Weitere charakteristische Mängel der HRQoL-Erhebung zeigten sich hinsichtlich des Studiendesigns und der verwendeten Erhebungsinstrumente. Insgesamt waren die Nichtberücksichtigung von HRQoL-Daten sowie das Versagen eines endpunktspezifischen ZN durch das IQWiG und den G-BA nur in einem geringen Anteil der Verfahren auf eine mangelnde Validierung der eingesetzten Instrumente zurückzuführen. Stattdessen ließen sich eher formale Beanstandungen an den eingesetzten Instrumenten feststellen. Dies lässt den Schluss zu, dass das Methodenrepertoire grundsätzlich zur Verfügung steht und bereits eingesetzt wird.
Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Theorie und Praxis der HRQoL-Forschung enger zu verzahnen. Schwierigkeiten in der Argumentation über einen HRQoL spezifischen ZN sind insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden begrifflichen und konzeptionellen Vielfalt der HRQoL zu sehen. Erhebliches Potenzial birgt daher die Entwicklung einer einheitlichen Begriffsdefinition der HRQoL sowie die gezieltere theoretische Fundierung und die Etablierung von HRQoL als primärem Endpunkt in klinischen Studien.
Diese Konzentration der HRQoL-Forschung könnte die Grundlage für die Erzeugung entsprechender (metaanalytischer) Evidenz liefern und schließlich die notwenigen Referenzpunkte für die Fallzahlplanung bzw. die Antizipation von Effektstärken bereitstellen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Integration der Patientensicht im Kontext der frühen Nutzenbewertung in Deutschland formal und insbesondere verbal bereits gewährleistet ist.
Hinsichtlich der tatsächlichen Berücksichtigung von HRQoL-Daten offenbart sich hingegen ein gegenteiliges Bild. Vielfach scheitern die herstellerseitigen Bemühungen noch, den Nutzen neuer Medikamente aus Patientensicht abzubilden. Da bisher lediglich zwei Verfahren erfolgreich bezüglich eines HRQoL-spezifischen ZN entschieden wurden, bieten sich kaum Orientierungspunkte zur Etablierung einer Best Practice der HRQoL-Erhebung. Zugleich erscheint die bisherige Bewertungspraxis durch das IQWiG und den G-BA eher hemmend denn konstruktiv. Statt sich im Rahmen der Nutzenbewertung auf die reine Kontrolle der Einhaltung methodischer Standards zu beschränken, wäre ein akteursübergreifender Dialog zu den methodischen Herausforderungen der HRQoL-Erhebung wünschenswert. In diesem Zusammenhang sollten auch die Probleme adressiert werden, die sich aus einer formalen Festlegung von Schwellenwerten in Ermangelung ausreichender empirischer Evidenz ergeben. Dies betrifft vor allem die derzeit verwendeten Cut-off -Werte für den erforderlichen Fragebogenrücklauf, die Einhaltung des ITT-Prinzips und die Beurteilung der klinischen Relevanz.
In Analogie zu den Guidelines der Zulassungsbehörden sollte für die Nutzenbewertung eine Good Clinical Practice der HRQoL-Erhebung formuliert und Lösungsvorschläge für gängige methodische Probleme diskutiert werden.