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Seit 2011 müssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegenüber einer sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen für Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einführung des AMNOG Antidiabetika häufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschränkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine verspätete Markteinführung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird.
Trotz einer zwischenzeitlich recht regen Diskussion über den Stellenwert und die Charakteristika des patientenrelevanten Endpunktes HRQoL innerhalb des Verfahrens der frühen Nutzenbewertung in Deutschland existieren bisher kaum systematische Auseinandersetzungen mit dem bisherigen Stand der Berücksichtigung entsprechender Daten durch das IQWiG und den G-BA. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, dass pU innerhalb des Beobachtungszeitraums vom 01.01.2011 bis 31.08.2013 bereits in großem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch machten, Daten zu dem patientenrelevanten Endpunkt HRQoL im Rahmen der Nutzenbewertung einzureichen.
Hinsichtlich der ausgewerteten Verfahren konnte festgestellt werden, dass die Nutzenbewertung nahezu ausschließlich auf Zulassungsstudien beruhte. Dabei ist insbesondere in den unterschiedlichen Anforderungen, die Zulassungs- und HTA-Behörden an die einzureichenden Daten stellen, eine Hürde in Bezug auf eine breitere HRQoL-Datenbasis im Rahmen der Nutzenbewertung zu sehen. Bezüglich des verwendeten Messinstrumentariums zeigte sich, dass nahezu ausschließlich etablierte, validierte Instrumente eingesetzt wurden. Problematisch erscheint die sich abzeichnende, neue Bewertungspraxis des EQ-5D durch das IQWiG und den G-BA in Anbetracht seines breiten Einsatzes. Ein Ausschluss des EQ-5D bedeutet zugleich einen erheblichen Ausschluss von HRQoL-spezifischer Evidenz.
Diese Ergebnisse deuten auf zentrale Herausforderungen hinsichtlich der systematischen Verankerung von HRQoL als Nutzenkriterium hin und sollten daher an anderer Stelle intensiver analysiert und diskutiert werden. Insgesamt konnten lediglich zwei Verfahren identifiziert werden, in denen ein HRQoLspezifischer ZN durch den G-BA ausgesprochen wurde. Als Best-Practice der HRQoL-Erhebung ließen sich die kombinierte Anwendung spezifischer wie generischer Instrumente sowie der Einsatz von Profilinstrumenten identifizieren. Ebenfalls explizite Wertschätzung erfuhr die Durchführung von Responderanalysen unter Verwendung validierter Responsekriterien, was jedoch das Vorhandensein oder die Entwicklung und Validierung einer für das jeweilige Messinstrument spezifischen MID voraussetzt.
In 26 Verfahren wurde weder in der Dossierbewertung noch in der Beschlussfassung ein endpunktspezifischer ZN festgestellt. Die vorliegende Arbeit bietet somit einen ersten Vorschlag zur Systematisierung der Diskussion über die Gründe für die geringe Anzahl HRQoLspezifischer ZN im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Die inhaltsanalytische Auswertung der Verfahrensdokumente zeigte, dass in der Regel keine monokausale Begründung für das Versagen eines HRQoL-spezifischen ZN vorlag, sondern den eingeschlossenen Studien Mängel in der Konzeption, der Anwendung von Erhebungsinstrumenten und der Ergebnisauswertung attestiert wurden.
Eine dominante Rolle für die Nichtberücksichtigung und das Versagen eines HRQoL-spezifischen ZN auf Ebene der Dossierbewertung spielten Mängel in der Auswertung. Ursachen hierfür scheinen vor allem in der mangelnden Verfügbarkeit validierter Schwellenwerte bzw. Relevanzkriterien zur Interpretation von Gruppenunterschieden zu liegen. Im Rahmen der Beschlussfassung bezog sich die am häufigsten geäußerte Kritik auf die mangelnde statistische Signifikanz der Daten.
Ursachen hierfür sind in einem Dreiklang aus einer unzureichenden Fallzahlplanung, mangelnder empirischer Anhaltspunkte zur Festlegung von Effektgrößen sowie in dem geringen Stellenwert des Konzepts der HRQoL auf Eben der Zulassung zu vermuten. Formale Mängel, die zum Ausschluss von HRQoL-Daten führten, bildeten sowohl in der Dossierbewertung als auch in der Beschlussfassung die zweithäufigste Ursache für deren Nichtberücksichtigung.
Diese Kategorie lässt jedoch keinen unmittelbaren Schluss auf die Qualität der vorgelegten HRQoL-Daten zu. Weitere charakteristische Mängel der HRQoL-Erhebung zeigten sich hinsichtlich des Studiendesigns und der verwendeten Erhebungsinstrumente. Insgesamt waren die Nichtberücksichtigung von HRQoL-Daten sowie das Versagen eines endpunktspezifischen ZN durch das IQWiG und den G-BA nur in einem geringen Anteil der Verfahren auf eine mangelnde Validierung der eingesetzten Instrumente zurückzuführen. Stattdessen ließen sich eher formale Beanstandungen an den eingesetzten Instrumenten feststellen. Dies lässt den Schluss zu, dass das Methodenrepertoire grundsätzlich zur Verfügung steht und bereits eingesetzt wird.
Jedoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Theorie und Praxis der HRQoL-Forschung enger zu verzahnen. Schwierigkeiten in der Argumentation über einen HRQoL spezifischen ZN sind insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden begrifflichen und konzeptionellen Vielfalt der HRQoL zu sehen. Erhebliches Potenzial birgt daher die Entwicklung einer einheitlichen Begriffsdefinition der HRQoL sowie die gezieltere theoretische Fundierung und die Etablierung von HRQoL als primärem Endpunkt in klinischen Studien.
Diese Konzentration der HRQoL-Forschung könnte die Grundlage für die Erzeugung entsprechender (metaanalytischer) Evidenz liefern und schließlich die notwenigen Referenzpunkte für die Fallzahlplanung bzw. die Antizipation von Effektstärken bereitstellen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Integration der Patientensicht im Kontext der frühen Nutzenbewertung in Deutschland formal und insbesondere verbal bereits gewährleistet ist.
Hinsichtlich der tatsächlichen Berücksichtigung von HRQoL-Daten offenbart sich hingegen ein gegenteiliges Bild. Vielfach scheitern die herstellerseitigen Bemühungen noch, den Nutzen neuer Medikamente aus Patientensicht abzubilden. Da bisher lediglich zwei Verfahren erfolgreich bezüglich eines HRQoL-spezifischen ZN entschieden wurden, bieten sich kaum Orientierungspunkte zur Etablierung einer Best Practice der HRQoL-Erhebung. Zugleich erscheint die bisherige Bewertungspraxis durch das IQWiG und den G-BA eher hemmend denn konstruktiv. Statt sich im Rahmen der Nutzenbewertung auf die reine Kontrolle der Einhaltung methodischer Standards zu beschränken, wäre ein akteursübergreifender Dialog zu den methodischen Herausforderungen der HRQoL-Erhebung wünschenswert. In diesem Zusammenhang sollten auch die Probleme adressiert werden, die sich aus einer formalen Festlegung von Schwellenwerten in Ermangelung ausreichender empirischer Evidenz ergeben. Dies betrifft vor allem die derzeit verwendeten Cut-off -Werte für den erforderlichen Fragebogenrücklauf, die Einhaltung des ITT-Prinzips und die Beurteilung der klinischen Relevanz.
In Analogie zu den Guidelines der Zulassungsbehörden sollte für die Nutzenbewertung eine Good Clinical Practice der HRQoL-Erhebung formuliert und Lösungsvorschläge für gängige methodische Probleme diskutiert werden.
Gesundheitsökonomische Evaluationen sind eine Methode, Gesundheitsleistungen – neben medizinischen, rechtlichen, ethischen oder sozialen Aspekten – auch wirtschaftlich zu bewerten. Unter vergleichenden gesundheitsökonomischen Evaluationen versteht man die Analyse verschiedener Gesundheitsleistungen hinsichtlich des Ressourceneinsatzes – der Kosten – und der Effekte der Gesundheitsleistungen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die inkrementelle Analyse einer neuen im Vergleich zu einer bereits eingesetzten Gesundheitsleistung. Als wesentliches Maß für die Wirtschaftlichkeit wird die inkrementelle Kosten-Effektivitäts-Relation verwendet, die angibt, wie viel eine neue Gesundheitsleistung im Vergleich zur bisherigen mehr kostet, um eine zusätzliche Einheit des Effektes zu erzielen. Das wichtigste Maß zur Messung der Effekte ist das qualitätsgleiche Lebensjahr (QALYs), das Auswirkungen auf Lebensdauer und Gesundheitszustand auf Basis von Präferenzen in einem Index zusammenfasst.
Einleitung
Die Unternehmen BioNTech und Moderna haben mit den Covid-19-Impfstoffen zwischen 2020 und 2021 eine operative Gewinnmarge von 62% bzw. 74% erzielt, die somit weit über dem Industriedurchschnitt von ca. 25% liegt. Aus dieser hohen Gewinnmarge ergibt sich die Frage, welchen Einfluss die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, d.h. Impfstoffen und/oder Therapeutika, auf Umsätze, Gewinne und Gewinnmargen innerhalb der pharmazeutischen Industrie insgesamt hat?
Methode
Datenbasis sind die Quartalberichte der 30 weltweit umsatzstärksten pharmazeutischen Unternehmen sowie aller Unternehmen mit Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels durch FDA oder EMA zwischen Q1/2018 und Q2/2022. Als operativer Gewinn wird der Umsatz abzüglich Herstell-, Forschung- und Entwicklungs- (F&E), Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungskosten (MVV) definiert. Die Analyse erfolgte mit einem Difference-in-Difference-Modell mit multiplen Perioden. Die „Interventionsgruppe“ ist durch die erfolgreiche Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels definiert. BioNTech, Moderna und Novavax wurden aus der Stichprobe ausgeschlossen, da sie wegen fehlender Gewinne vor Einführung der Impfstoffe die Annahme paralleler Trends nicht erfüllen können. Boehringer-Ingelheim wurde ausgeschlossen, da die Firma die Finanzzahlen nicht geeignet veröffentlicht. Die Finanzzahlen der im Beobachtungszeitraum aus den Firmen Pfizer und MSD ausgegliederten Unternehmen wurden den Mutterkonzernen zugerechnet.
Ergebnisse
Von 27 untersuchten Unternehmen haben sechs Therapeutika, eins einen Impfstoff und zwei sowohl Therapeutika als auch Impfstoffe entwickelt. Diese Unternehmen gehören bis auf eine Ausnahme zu den umsatzstärkeren Unternehmen. Die erfolgreiche Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels führte zu statistisch signifikant höheren Umsätzen je Quartal (+2,97 Mrd. US-$) und höheren operativen Gewinnen (0,72 Mrd. US-$). Produktions- und F&E-Kosten im Gegensatz zu MVV-Kosten steigen bei erfolgreicher Zulassung ebenfalls statistisch signifikant. Die Gewinnmarge fällt durch erfolgreiche Covid-19-Zulassungen leicht, aber nicht statistisch signifikant um 2,8% (p=0,299). Berücksichtigt man die Gruppen der Unternehmen mit erfolgreicher Zulassung eines Impfstoffes bzw. eines Therapeutikum getrennt, ändern sich die Ergebnisse strukturell nicht.
Zusammenfassung
Umsatzstärkere Pharmaunternehmern waren erfolgreicher, Covid-19-Arzneimittel allein oder in Kooperation zu entwickeln. Wenngleich Umsätze und Gewinne in hohem Ausmaß durch die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln stiegen, zeigten sich keine überproportionalen Gewinnmargen.
Einleitung:
Die Unternehmen BioNTech und Moderna haben mit den Covid-19-Impfstoffen zwischen 2020 und 2021 eine operative Gewinnmarge von 62% bzw. 72% erzielt, die somit weit über dem Industriedurchschnitt von ca. 25% liegt. Aus dieser hohen Gewinnmarge ergibt sich die Frage, welchen Einfluss die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, d.h. Impfstoffen und/oder Therapeutika, auf Umsätze, Gewinne und Gewinnmargen innerhalb der pharmazeutischen Industrie insgesamt hat.
Methoden:
Datenbasis sind die Quartalsberichte der 30 weltweit umsatzstärksten pharmazeutischen Unternehmen sowie aller Unternehmen mit Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels durch die Zulasssungsbehörden in den USA (FDA) oder in der EU (EMA) zwischen Q1/2018 und Q2/2022. Als operativer Gewinn wird der Umsatz abzüglich Herstell-, Forschung- und Entwicklungs- (F&E) sowie Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungskosten (MVV) definiert. Die Analyse erfolgte mit einem Difference-in-Difference-Modell mit multiplen Perioden. Die „Interventionsgruppe“ ist durch die erfolgreiche Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels definiert. BioNTech, Moderna und Novavax wurden aus der Stichprobe ausgeschlossen, da sie wegen fehlender Gewinne vor Einführung der Impfstoffe die Annahme paralleler Trends nicht erfüllen können. Boehringer-Ingelheim wurde ausgeschlossen, da die Firma die Finanzzahlen nicht geeignet veröffentlicht. Die Finanzzahlen der im Beobachtungszeitraum der aus den Firmen Pfizer und MSD ausgegliederten Tochterunternehmen wurden den Mutterkonzernen zugerechnet.
Ergebnisse:
Von 27 untersuchten Unternehmen haben 6 Therapeutika, 1 einen Impfstoff und 2 sowohl Therapeutika als auch Impfstoffe entwickelt. Diese Unternehmen gehören bis auf eine Ausnahme zu den umsatzstärkeren Unternehmen. Die erfolgreiche Zulassung eines Covid-19-Arzneimittels führte zu statistisch signifikant höheren Umsätzen je Quartal (+2,97 Mrd. US-$) und höheren operativen Gewinnen (0,72 Mrd. US-$). Produktions- und F&E-Kosten steigen im Gegensatz zu MVV-Kosten bei erfolgreicher Zulassung ebenfalls statistisch signifikant. Die Gewinnmarge fällt durch erfolgreiche Covid-19-Zulassungen leicht, aber nicht statistisch signifikant um 2,8% (p=0,299). Berücksichtigt man die Gruppen der Unternehmen mit erfolgreicher Zulassung eines Impfstoffes bzw. eines Therapeutikum getrennt, ändern sich die
Ergebnisse strukturell nicht.
Schlussfolgerung:
Umsatzstärkere Pharmaunternehmern waren erfolgreicher, Covid-19-Arzneimittel allein oder in Kooperation zu entwickeln. Wenngleich Umsätze und Gewinne in hohem Ausmaß durch die erfolgreiche Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln stiegen, zeigten sich keine überproportionalen Gewinnmargen.
Zielsetzung
Zur Stärkung der gesundheitlichen Resilienz der Bevölkerung in Deutschland soll der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) neu strukturiert werden. Die Prävention nicht-übertragbarer Erkrankungen soll am Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin angesiedelt werden, in dem auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeht, während das Robert Koch-Institut für Infektionskrankheiten zuständig bleibt. Vor diesem Hintergrund soll durch den Vergleich von Ländern mit einer guten präventiven Versorgung untersucht werden, welche Strukturen und Maßnahmen für die Impfprävention förderlich sind.
Material & Methoden
Durch eine systematische Literaturrecherche wurden Länder mit hohen Impfquoten gegen Influenza identifiziert. Für den Ländervergleich wurden ein staatliches Gesundheitssystem sowie je eines mit sozialem bzw. privatem Krankenversicherungssystem herangezogen. Die Organisation der Public Health-Institutionen, ihre Aufgaben, Maßnahmen und Effizienz bei der Versorgung mit Schutzimpfungen wurden in dem jeweiligen Land analysiert und miteinander verglichen.
Ergebnisse
Großbritannien (GB), die Niederlande (NL) und die USA wurden in den Vergleich auf Grund ihrer Impfquoten gegen Influenza (81%, 73,%, 73% (OECD 2023)) eingeschlossen. In diesen Ländern unterstehen die Behörden dem nationalen Gesundheitsministerium, wobei sie in NL und den USA weisungsungebunden sind. In GB sind die Zuständigkeiten für infektiöse und nicht-infektiöse Erkrankungen auf zwei Behörden verteilt. Deutliche Unterschiede sind zwischen den Gesundheitssystemen in GB und NL und dem System der USA bei der Durchführung von Präventionsmaßnahmen erkennbar: Die starke Vernetzung zwischen dem ÖGD und der medizinischen Primärversorgung in GB und NL, Maßnahmen wie die Implementierung von Impfregistern, der Versand von Einladungen und Erinnerungen (NL) oder der „No-Reply-SMS-Service“ mit angeschlossenem digitalen Terminmanagement (GB) ermöglichen eine bürgernahe und gezielte Information über Impfungen. In der föderalen Struktur der USA liegt die Verantwortung für den Gesundheitsschutz zum Teil bei den Bundesstaaten bzw. den Bürgern. Die Aufgaben der Bundesbehörde beschränkt sich auf die Überwachung von Erkrankungen, der Gesundheitsdatenanalyse, Entwicklung von Präventionsstrategien und Durchführung von Aufklärungskampagnen.
Zusammenfassung und Diskussion
Aus der Organisationsform der Gesundheitsbehörden lässt sich der Erfolg von Impfmaßnahmen in den untersuchten Ländern nicht ableiten. Vielmehr scheinen der Grad der Zusammenarbeit der Akteure, die Verfügbarkeit von Surveillancedaten, die wirksame Aufklärung der Bevölkerung sowie die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten eine wesentliche Rolle zu spielen.