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Einfluss der Änderung der AMNOG-Leitplanken durch das GKV-FinStG auf die Nutzenbewertungen des G-BA
(2025)
Einleitung
Bis 2022 konnten Arzneimittel mit einem durch den G-BA anerkannten Zusatznutzen jeglichen Ausmaßes einen Preis über der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVt) erzielen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurden diese „Leitplanken“ der AMNOG-Preisverhandlungen reformiert. Im Vergleich zu einer patentgeschützten zVt ist ein beträchtlicher oder erheblicher Zusatznutzen für einen über der zVt liegenden Preis notwendig; ein geringer oder nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen rechtfertigt keinen höheren Preis. Die Studie untersucht den Einfluss des GKV-FinStG auf die Häufigkeit von G-BA-Beschlüssen mit mindestens beträchtlichem Zusatznutzen.
Methoden
Alle Nutzenbewertungsbeschlüsse des G-BA zwischen 2020 und 2024 wurden erfasst. Ausgeschlossen wurden alle Beschlüsse zu Orphan Drugs sowie mit einem nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen. Zu diesen Beschlüssen wurden die korrespondieren Beschlüsse des HAS in Frankreich erfasst. Die Analyse umfasst die Übereinstimmung der Beschlüsse des G-BA und des HAS im gesamten Zeitraum sowie vor und nach in Kraft treten des GKV-FinStG gemessen am Anteil übereinstimmender Nutzenbewertungen und Cohen’s Kappa. Der Einfluss des GKV-FinStG auf die Entscheidungshäufigkeit für mind. beträchtlichen Zusatznutzen wurde mit einem Difference-in-Difference-(DiD) Modell untersucht; als Intervention wird das GKV-FinStG interpretiert, das die Periode in den Zeitraum vorher (2020-2022) und nachher (2023-2024) unterteilt.
Ergebnisse
Es gibt insgesamt 309 Verfahren in beiden Ländern, davon 199 bis zum Jahr 2022. Bezogen auf eine Klassifizierung in die Kategorien „mindestens beträchtlich“ bzw. „nicht mindestens beträchtlich“ liegt die Übereinstimmung in der Gesamtperiode bei knapp 84% mit nur geringen Abweichungen in den beiden Zeiträumen. Cohen’s Kappa liegt bei 0,50 (95%-KI: [0,38;0,62]) im gesamten Zeitraum sowie bei 0,52 (95%-KI: [0,37;0,67]) in 2020-2022 und 0,48(95%-KI: [0,28;0,68]) in 2023-2024. Der Anteil der Verfahren mit mindestens beträchtlichem Zusatznutzen sinkt beim G-BA von 21,2% auf 14,5%, während er beim HAS von 21,2% auf 23,6% steigt. Die DiD-Analyse zeigt einen Unterschied von 0,2% zwischen G-BA und HAS (p=0,9200), einen Zeittrend von +2,2% (p=0,3981) und einen signifikanten DiD-Schätzer von -9,74% (p=0,0277).
Zusammenfassung
Die Analyse deutet darauf hin, dass die Änderung der AMNOG-Leitplanken zu einer restriktiveren Bewertungspraxis des G-BA führte. Im Vergleich zum französischen HAS werden seit Einführung des GKV-FinStG signifikant seltener beträchtliche oder erhebliche Zusatznutzen bescheinigt.
Einfluss der Änderung der AMNOG-Leitplanken durch das GKV-FinStG auf die Nutzenbewertungen des G-BA
(2026)
Zielsetzung
Das zentrale Ziel der Studie ist die Analyse möglicher Veränderungen bei der Zusatznutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Folge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Die Untersuchung prüft, ob die Verschärfung der AMNOG-Leitplanken zu einer restriktiveren Bewertungspraxis geführt hat. Operationalisiert wird dies durch eine vergleichende Analyse deutscher und französischer Nutzenbewertungen vor und nach dem GKV-FinStG. Die Studie verfolgt zwei zentrale Forschungsfragen: (1) Lassen sich statistisch signifikante Veränderungen in den Zusatznutzenbewertungen des G-BA nachweisen? (2) Können beobachtete Veränderungen kausal auf die Verschärfung der AMNOG-Leitplanken zurückgeführt werden?
Methodik
Die Untersuchung verwendet ein quasi-experimentelles Difference-in-Difference (DiD) Design zur Analyse von Veränderungen der Zusatznutzenbewertung. Deutschland fungiert als Interventionsgruppe, Frankreich als Kontrollgruppe. Die Erfassung der deutschen Nutzenbewertungen erfolgte über den AMNOG-Monitor für den Zeitraum 2020–2024, französische Bewertungen über die Haute Autorité de Santé (HAS). Separate Analysen wurden nach Patentschutzstatus der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) durchgeführt.
Ergebnisse
Die Studie liefert erstmals empirische Evidenz für einen möglichen Einfluss der verschärften AMNOG-Leitplanken auf das Bewertungsverhalten des G-BA. Der statistisch signifikante Difference-in-Difference-Effekt von −9,74% (p=0,028) zeigt, dass der Anteil mindestens beträchtlicher Zusatznutzenbewertungen in Deutschland nach der Reform um nahezu 10 Prozentpunkte stärker zurückging als in Frankreich. Bei Verfahren mit patentgeschützter zVT zeigt sich mit −14,56% der stärkste Effekt, während bei generischer zVT erwartungskonform kein relevanter Effekt (0,88%) auftritt.
Schlussfolgerungen
Die Verschärfung der AMNOG-Leitplanken hat zu einer systematischen Reduktion des Anteils mindestens beträchtlicher Zusatznutzenbewertungen geführt. Die beobachtete Veränderung könnte auf unbewusste kognitive Anpassungen oder bewusste strategische Überlegungen zur Begrenzung der GKV-Ausgaben zurückzuführen sein. Die Befunde legen nahe, dass Einsparungen nicht nur durch direkte Preiseffekte, sondern auch durch restriktivere Bewertungspraxis entstehen.
Background: Since 2011, pharmaceutical companies have to proof the added benefit of new drugs in Germany. The benefit assessment is in relation to an “appropriate comparator therapy” (ACT) defined by the Federal Joint Committee (FJC). Based on the benefit assessment, a reimbursement price is negotiated. In order to proof added benefit, it is essential to provide evidence on patient-relevant outcomes from direct head-to-head comparisons with the ACT. Indirect treatment comparisons and evidence based on surrogate parameters are usually not sufficient. FJC often splits the indication into different subpopulations.
Objective: The objective was to analyse whether factors beyond the clinical evidence have influence on the benefit assessment of the FJC.
Methods: All benefit assessments between 2011 and 2015 were included in the analysis. The benefit for each drug was calculated by weighting the evidence grade, strength of evidence and size of subpopulations. Drugs were then clustered in high, low or no benefit. Univariate logistic regression was used to identify variables with potential influence (p<0.25). Those variables were included in a multivariate logistic regression model and variables with p>0.1 were excluded in a stepwise approach.
Results: The final multivariate logistic regression identified that following variables increase the chance of getting a higher benefit: pharmacologically innovative drug, drugs in disease areas with high unmet medical need, drugs in oncology or infectious diseases, and drugs for which the FJC can split the assessment into subpopulations.
Conclusions: The analysis identified variables beyond clinical evidence that influence the benefit assessment by the FJC and provided a better understanding of decision making by the FJC.
Die Entwicklung der Arzneimittelausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dauerhaft ein gesundheitspolitisches Streitthema. Dabei stehen vor allem die Arzneimittelpreise neuer, patentgeschützter Medikamente im Fokus der gesundheitspolitischen Diskussion. In diesen Diskussionen wird häufig von „Mondpreisen“ gesprochen, die in keiner Relation zum Nutzen der neuen Arzneimittel stünden. Die Diskussion zwischen „Mondpreisen“ und der seitens der Arzneimittelhersteller notwendigen Preisen zur Amortisierung von Forschungs- und Entwicklungskosten greift zu kurz. Die vorliegende Analyse leistet einen Beitrag dazu, die Faktoren detaillierter zu beleuchten, die bei der Preisfindung forschender pharmazeutischer Unternehmen für neue Arzneimittel eine Rolle spielen.
Die Analyse folgt dabei der Perspektive des Arzneimittelherstellers. Zum einen muss das Unternehmen die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die eine Untergrenze für den erforderlichen Preis determinieren. Zum anderen bestimmt der Wert des Medikamentes in seinem Wettbewerbsumfeld eine Obergrenze für den Preis.
Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive lässt sich festhalten, dass die umsatzstärksten Pharmaunternehmen einen hohen Reingewinn erzielen, die Dividendenrendite von 3% eine im Gesundheitssektor hohe Profitabilität aus Sicht der Kapitalgeber ausweist. Die Pharmabranche erzielt im Vergleich zu anderen Sektoren wie der Technologiebranche oder dem Rohstoffsektor jedoch keine Überrenditen.
Unternehmensseitig stellen die Marketing-, Vertriebs- und Verwaltungs- (29%), die Herstellungs- (29%) und Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) (17%) sowie die Kapitalkosten (14%) die wesentlichen Kostenblöcke dar. Die Produktionskosten spielen in der Diskussion um Arzneimittelpreise eine untergeordnete Rolle, was bei der Größe dieses Kostenblocks erstaunt.
Die vorliegende Studie ergänzt die bisherigen, häufig kritisierten Schätzungen von F&E-Kosten um einen neuen Ansatz auf Basis der in Geschäftsberichten ausgewiesenen F&E-Kosten. F&E ist geprägt durch steigende Ausgaben, lange Kapitalbindung und eine Vielzahl nicht erfolgreicher Entwicklungsprogramme – nur eines von acht klinischen Entwicklungsprogrammen führt zu einer erfolgreichen Zulassung. Die F&E-Kosten eines Arzneimittels inklusive der Weiterentwicklungen in andere Indikationsgebiete oder anderer Darreichungsformen liegen zwischen 2,2 und 3,1 Mrd. $ mit einem Mittelwert von 2,6 Mrd. $. Nur ca. 60% der Arzneimittel erwirtschaften die F&E-Kosten im Verlaufe des Produktlebenszyklus. Berücksichtigt man alle Kosten, so müsste ein Arzneimittel durchschnittlich ca. 15 Mrd. $ Umsatz über den gesamten Produktlebenszyklus erreichen, was nur von jedem vierten bis siebten Medikament erreicht wird. Die Preissetzung für neue Arzneimittel erfolgt derart, dass eine notwendige Querfinanzierung von nicht erfolgreichen Arzneimittelentwicklungen und Medikamenten mit zu niedrigem Umsatz ermöglicht wird.
Neben den betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen spielt letztlich für die Preisfindung der Wert des Arzneimittels im Vergleich zu relevanten Wettbewerbsprodukten die entscheidende Rolle. In der Regel ist das Wettbewerbsumfeld durch einen monopolistischen Wettbewerb geprägt. Arzneimittelhersteller berücksichtigen in rationaler Weise Produkteigenschaften, die über den patientenrelevanten Nutzen im AMNOG hinausgehen zur Preisdifferenzierung im wettbewerblichen Umfeld. Zu derartigen Produkteigenschaften zählen Verbesserung von sogenannten Surrogatendpunkten, aber auch kürzere Behandlungsdauern, weniger invasive Darreichungsformen und länger getaktete, weniger häufige Arzneimitteleinnahme, welche einen Wert des Arzneimittels aus Sicht des Patienten widerspiegeln.
Zielsetzung:
In der Vergangenheit gehörten die deutschen Arzneimittelpreise zu den höchsten Preisen in Europa. Seit 2011 durchlaufen neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland gemäß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Nutzenbewertung, die Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern und dem GKV-Spitzenverband ist. Die Verhandlungen resultieren in einem Erstattungsbetrag, der ein Jahr nach Markteinführung gültig wird. Zu berücksichtigende Kriterien in dieser Verhandlung sind unter anderem der Zusatznutzen und Preise des Medikaments in anderen EU-Ländern. Ziel der Studie ist es, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen zu analysieren und speziell zu untersuchen, wie Arzneimittelhersteller bei Markteinführung die Abgabepreise (Launchpreise) im Vergleich zu den in den Erstattungsbetragsverhandlungen relevanten EU-Ländern setzen und wie sich die Erstattungsbeträge in das europäische Preisniveau einfügen.
Methodik:
Analyse und Vergleich der Launchpreise und der Erstattungsbeträge sowie der publizierten EU-Preise aus 14 für die Preisverhandlung relevanten Ländern für alle Arzneimittel mit veröffentlichtem Erstattungsbetrag zwischen 2011 und 2015.
Ergebnisse:
Für 85 Medikamente liegen Erstattungsbeträge und europäische Preise vor. Die Erstattungsbeträge weisen einen durchschnittlichen Abschlag vom Launchpreis von 26,2 % mit großer Spannbreite aus. Der Abschlag ist signifikant größer bei den Produkten, die die Hersteller vom Markt genommen haben, sowie bei neurologischen Therapiegebieten. Der Abschlag ist signifikant vom Ausmaß des Zusatznutzens abhängig. Bei 56,5 % der Medikamente liegen die deutschen Launchpreise über dem höchsten europäischen Preis, im Durchschnitt um 4,2 %. Die Erstattungsbeträge liegen in 30,6 % der Fälle unter dem niedrigsten europäischen Preis und im Durchschnitt 6,4 % über dem niedrigsten und 11,9 % unter dem durchschnittlichen europäischen Preis.
Schlussfolgerung:
Deutschland ist im ersten Jahr der freien Preisbildung weiterhin ein Hochpreisland in Europa. Der mit dem Zusatznutzen korrelierende Abschlag führt zu einem Erstattungsbetrag, der im unteren Bereich der europäischen Preise liegt. Das AMNOG erreicht somit das Wirtschaftlichkeitsziel, die zuvor im europäischen Vergleich hohen deutschen Arzneimittelpreise bedeutsam zu senken.
Seit 2011 müssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegenüber einer sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen für Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einführung des AMNOG Antidiabetika häufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschränkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine verspätete Markteinführung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird.
Hintergrund und Ziel:
Humane Papillomviren (HPV) sind ursächlich für die Entstehung des Zervixkarzinoms verantwortlich. Impfstoffe, die Schutz vor den HPV-Genotypen 16 und 18 bieten, sind bereits bzw. werden in Kürze verfügbar sein (Stand: Mai 2007). Ihre Anwendung mit dem Ziel der Reduktion der Krankheitslast durch das Zervixkarzinom ist von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Mädchen im Alter von 12–17 Jahren empfohlen. Ziel der Studie ist es, den möglichen langfristigen Effekt einer HPV-Impfung auf die Inzidenz des Zervixkarzinoms und die assoziierte Mortalität in Deutschland abzuschätzen.
Methodik:
Mittels eines entscheidungsanalytischen Modells (diskrete Ereignissimulation) wurde der Impfeffekt auf die lebenslange Inzidenz von Zervixkarzinom und auf die Lebenserwartung einer Kohorte von 399 400 10-jährigen Mädchen untersucht. HPV-16 und HPV-18 sind mit 73,5% der Zervixkarzinome kausal assoziiert. Bei einer Impfstoffeffektivität von 95,1% wird eine Teilnahmerate von 100% an einer Impfung im Alter zwischen 10 und 25 Jahren angenommen.
Ergebnisse:
Ohne Impfung kommt es zu 4 563 Krebsfällen (kumulierte Lebensinzidenz: 1,14%) und 1 376 Todesfällen (Letalität: 30,2%). Die Impfung 10-Jähriger reduziert diese Zahl um jeweils 70%, was zu einem Gewinn von 17 819 Lebensjahren in der Gesamtkohorte führt. 416 Mädchen müssen geimpft werden, um einen Todesfall zu verhindern. Wird erst im 25. Lebensjahr geimpft, können noch 50% der Todesfälle durch Zervixkarzinom verhindert werden.
Schlussfolgerung:
Die HPV-Impfung Jugendlicher kann die trotz gynäkologischer Krebsvorsorge noch bestehende Krankheitslast an Zervixkarzinom Krankendrastisch vermindern. Auch die Impfung junger Erwachsener stellt noch einen großen Nutzen dar. Die HPV-Impfung empfiehlt sich daher auch über die Empfehlung der STIKO hinaus als Ergänzung zur bestehenden Krebsfrüherkennung.
Rotaviren (RV) sind die Hauptursache für Morbidität und Mortalität akuter dehydrierender Gastroenteritiden (AGE) bei Säuglingen und Kleinkindern weltweit. Auch in Deutschland sind Rotaviren die häufigsten Erreger akuter Gastroenteritiden im Kindesalter. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland zwei Impfstoffe gegen Rotaviren zur Anwendung bei Säuglingen zugelassen. Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung der Krankheitslast durch RV-AGE bei Kindern in den ersten Lebensjahren in Deutschland und ein Vergleich offi-zieller Statistiken mit Hochrechnungen deutscher epidemiologischer Daten.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden zwischen 2001 und 2004 pro Jahr insgesamt 36.281 bzw. 37.932 Rotavirusinfektionen bei Kindern unter 4 bzw. 5 Jahren in Deutschland gemeldet (Inzidenz: 1,2% bzw. 1%). Epidemiologische Studien in Deutschland liefern demgegenüber jedoch Zahlen von 117.985 Erkrankungen bei Kindern unter 4 Jahren (Inzidenz: 4%). Nur in den neuen Bundesländern erreichten die Meldungen nach dem IfSG den epidemiologischen Studien vergleichbare Daten. Die Krankenhausstatistik der Jahre 2001-2004 weist im Schnitt 12.716 Krankenhausfälle pro Jahr bei Kindern unter 5 Jahren auf, die spezifisch als Rotavirusinfektionen klassifiziert wurden. Dies sind 22% aller Gastroenteritiden, wobei bei über 75% der in der Krankenhausstatistik ausgewiesenen Gastroenteritiden der Erreger nicht bezeichnet ist.
Epidemiologische Studien weisen Anteile der Rotaviren an den hospitalisierten Gastroenteritiden von durchschnittlich 53% aus, so dass von 30.500 hospitalisierten RV-AGE bei Kindern in den erst 5 Lebensjahren ausgegangen werden kann. Die Todesursachenstatistik weist durchschnittlich weniger als einen auf Rotaviren zurückzuführenden Todesfall pro Jahr aus. Auf der Basis von Statistiken wie epidemiologischen Studien lässt sich die Krankheitslast durch Rotaviren nur an-näherungsweise schätzen.
Die gemeldeten Fälle unterschätzen das Ausmaß der Erkrankungen. Auch die Zahlen der Krankenhausstatistik stellen nur eine Untergrenze der wirklichen Fallzahl dar. Ungeachtet der Unsicherheiten über die exakte Zahl Erkrankter ist bei Kindern in Deutschland die Krankheitslast durch Rotaviren hoch, was die Empfehlung der DAKJ für eine generelle Impfung von Säuglingen unterstützt.
Former economic analyses have shown that universal mass vaccination of infants against varicella using a one-dose schedule is cost-saving in Germany. In July 2006, an MMRV combination vaccine has been approved in Germany which shall be given in a two-dose schedule. We re-analysed our former analysis with the EVITA model in order to prove whether our former conclusion that universal mass vaccination against varicella is cost-saving is still valid when using a two-dose schedule vaccine. Indeed we found that universal mass vaccination of infants against varicella with a two-dose vaccine is cost-saving from societal as well as from health care perspective.
Hintergrund und Fragestellung: Bisphosphonate sind eine effektive Therapie der Osteoporose. Unverträglichkeiten, insbesondere gastrointestinale Nebenwirkungen, sind häufig Ursache von Therapieabbrüchen. Ziel der Untersuchung ist, Unterschiede der Adhärenz (Akzeptanz, Persistenz/Therapieabbruch, Compliance) zwischen täglicher (ALD-D) und wöchentlicher (ALD-W) Einnahmefrequenz bei dem Bisphosphonat Alendronat zu untersuchen.
Patienten und Methoden: Die Analyse beruht auf Verschreibungsdaten zweier Zufallsstichproben von jeweils 144 Patientinnen ab einem Alter von 45 Jahren mit täglicher bzw. wöchentlicher Einnahmefrequenz über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Initiierung der Therapie. Ein Therapieabbruch war definiert als das Aufbrauchen der letzten Verschreibung. Akzeptanz wurde am Anteil der Patientinnen ohne Therapieabbruch nach der ersten Verschreibung gemessen. Compliance wurde am MPR (Medication possession ratio = prozentualer Anteil der Tage im Jahr, an denen Medikation vorliegt) gemessen. Therapeutisch relevante Compliance, die zur Reduktion von Frakturrisiken führte, war bei einem MPR >80 % gegeben.
Ergebnisse: 31,3 % (ALD-W) vs. 45,8 % (ALD-D) der Patienten brachen die Therapie nach der 1. Verschreibung, 53,5 % (ALD-W) vs. 72,2 % (ALD-D) brachen die Therapie im Verlauf eines Jahres ab. Die Abbrecherrate war unter täglicher Einnahme signifikant höher (p = 0,0035). Die durchschnittliche Dauer bis zum Therapieabbruch inklusive Therapieunterbrechungen betrug 220 Tage (ALD-W) vs. 169 Tage (ALD-D). Die durchschnittliche Compliance aller Patienten betrug 51,7 % (ALD-W) vs. 37,7 % (ALD-D). 30,6 % (ALD-W) vs. 19,2 % (ALD-D) (p = 0,0295) aller Patienten erreichten eine therapeutisch relevante Compliance.
Folgerungen: Eine große Zahl von Patienten brach die Therapie mit Bisphosphonaten ab, viele schon nach der ersten Verschreibung. Die Adhärenz wurde durch die Verringerung der Einnahmefrequenz verbessert, blieb aber suboptimal. Es besteht ein Bedarf für Therapien, die zu besserer Therapietreue führen können.