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Der Artikel skizziert mit Blick auf ausführende Holzbau-Unternehmen die historische Entwicklung der Regelwerke zum Bauen mit Holz ab der Gebäudeklasse 4 und stellt grob die Inhalte der Muster Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Fassung Oktober 2020 dar. Es werden (hypothetische) Fragen zum Thema in einer Frage-Antwort-Rubrik behandelt.
Der Beitrag stellt grob die Regelungen der Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Ausgabe Oktober 2020 für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzbauweise (die nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen) dar. Er geht ausführlich auf die daraus resultierenden geänderten Zuordnungstabellen aus MVV TB 2020/2 Anhang 4 ein und beschreibt die Folgen für die Nachweisführung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für Bauwerke unter diesen Regeln.
Der Beitrag berichtet über die Ergebnisse des Projektes "Normungsinitiative Trockenbau/Ausbau - Grundlagenermittlung", das die Hochschule Rosenheim für den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie als Vertreter der Brancheninitiative "Normen im Trockenbau / Ausbau" erstellt hat. Im Projekt wurden relevante Normen für den Trockenbau / Ausbau hinsichtlich notwendiger Harmonisierungen, Unklarheiten und Erweiterungsmöglichkeiten untersucht. Für die Brancheninitiative wurden Handlungsoptionen aufgezeigt.
Es wird über die in den Jahren 2014 und 2015 laufende Überarbeitung von DIN 4102-4, speziell für Trockenbau-Konstruktionen, berichtet. Insbesondere wird auf die in einer neuen E DIN 4102-4/A1 zu erwartenden Neuerungen für Trockenbaukonstruktionen als Reaktion auf die Einsprüche zu E DIN 4102-4:2014-06 eingegangen.
Exoten mit Potential
(2004)
Im Beitrag wird dargelegt, warum und wie über die auf der Bauproduktenverordnung basierenden DE-Kennzeichnung von Bausprodukten und Bausätzen die nationale Klassifizierung von Brandverhalten und Feuerwiderstand zwangsweise verdrängt wird, obwohl beide Klassifizierungen in Deutschland zum Veröffentlichkeitszeitpunkt noch parallel gültig und nutzbar waren.
Der Beitrag zeigt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen allgemein uns speziell hinsichtlich des Brandschutzes an nichttragende innere Trennwände auf. Dazu werden formalen Randbedingungen für die Nachweisführung, insbesondere mit Blick auf nach der EU-Bauprodukte-Verordnung CE-gekennzeichnete Produkte und Bausätze für Trennwände dargestellt.
Der Beitrag stellt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Unterdecken allgemein und speziell die brandschutztechnischen Anforderungen an selbständig feuerwiderstandsfähige Unterdecken dar. Zudem werden die Randbedingungen für die Nachweisführung mit nach EU-Bauproduktenverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten und Bausätzen oder Bauarten nach nationalem Bauordnungsrecht dargelegt.
Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.
Der Beitrag zeigt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen allgemein und speziell hinsichtlich des Brandschutzes an werkmäßig hergestellte Dämmstoffe (schwerpunktmäßig Dämmstoffe aus Mineralwolle, aber nicht ausschließlich) auf. Dazu werden formalen Randbedingungen für die Nachweisführung bei diesen nach der EU-Bauprodukte-Verordnung CE-gekennzeichneten Produkten dargestellt.