Der Beitrag geht auf den Umgang mit der Grundanforderung (BWR) 7 "Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen" der BauPVO in der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ein und zeigt die Verbindung zwischen den Nachhaltigkeitskennwerten der Bauprodukte mit der Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken auf.