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Im Beitrag wird dargelegt, warum und wie über die auf der Bauproduktenverordnung basierenden DE-Kennzeichnung von Bausprodukten und Bausätzen die nationale Klassifizierung von Brandverhalten und Feuerwiderstand zwangsweise verdrängt wird, obwohl beide Klassifizierungen in Deutschland zum Veröffentlichkeitszeitpunkt noch parallel gültig und nutzbar waren.
Der Beitrag erläutert die Hintergründe des für einige Bauprodukte in Deutschland geforderten Nachweises, dass sie nicht glimmen und beschreibt die aktuelle rechtliche Situation. Er stellt das europäische Prüfverfahren EN 16733 kurz vor und legt die Folgen für Planer und Verwender der Bauprodukte dar. Schließlich wird ein Ausblick auf die zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen gegeben.
Im Beitrag wird die gemäß dem vom 13.12.2022 bis 13.03.2023 im sog. "Notifizierungsverfahren" der EU befindlichen Entwurf für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023/1 vorgesehene Änderung der Zuordnung von Klassen des Brandverhaltens für Baustoffe nach EN 13501-1 zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten vorgestellt. Es wird auch diskutiert, welche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung zum Brandverhalten von Baustoffen daraus resultieren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages ist umklar, ob die neuen Regelungen wirklich so wie im Notifizierungsverfahren angekündigt in geltendes Recht umgesetzt werden.
Der Artikel zeigt auf, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen allgemein (ohne Bodenbeläge) im Bauordnungsrecht wo und wie gestellt werden. Er geht auf die möglichen Angaben des Brandverhaltens von Baustoffen als Klassen nach DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 ein und zeigt auf, wie diese den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind. Dabei wird insbesondere auf die - für Ausbau-Unternehmen besonders relevante - geänderte Zuordnung von Klassen nach DIN EN 13501-1 zur bauaufsichtlichen Anforderung "schwerentflammbar" eingegangen.
Das Kapitel behandelt in komprimierter Form das Thema baulicher Brandschutz in Form von Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten sowie an den Feuerwiderstand von Bauteilen. Der Schwerpunkt liegt auf den verschiedenen möglichen Angaben der Leistung des Brandverhaltens von Baustoffen durch Klassen nach nationalen oder europäischen Klassifzierungsnormen. Es werden Bauprodukte "allgemein" (d.h. außer Bodenbelägen, Kabeln und Bedachungen) sowie speziell Bodenbeläge, Kabel und Bedachungen behandelt. Dabei wird stets darauf eingegangen, wie die verschiedenen Klassen den verschiedenen Begriffen der bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind (auf Basis von MVV TB 2021/1). Der Feuerwiderstand der Bauteile wird prinzipiell erläutert. Da er jedoch eine Eigenschaft eines Bauteils ist (z.B. einer Wand oder einer Decke), wird ausführlicher nur auf den Spezialfall von feuerwiderstandsfähigen Türen und Toren eingegangen, die zugleich "handelbare" Bauprodukte sind. Ein weiteres Kapitel behandelt sehr kurz die möglichen Nachweise für die Leistungen von Bauprodukten und Bauarten.
Der Artikel stellt die tatsächlichen Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1 seit MVV TB 2023/1 vor. Insbesondere wird auf die neue Begrenzung des Wertes TSP 600s bei Klassifizierung auf Grundlage von EN 13823 Ausgabe 2020 oder jünger bei den bauaufsichtlichen Anforderungen "nichtbrennbar" oder "schwerentflammbar und geringer Rauchentwicklung" eingegangen.
Der Artikel beschreibt die Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1, speziell aus dem Blick der Technischen Isolierung. Hierbei ist insbesondere zwischen "linearen Rohrdämmstoffen" und Dämmstoffen als "sonstige Bauprodukte" zu unterscheiden.