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Der Beitrag stellt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Unterdecken allgemein und speziell die brandschutztechnischen Anforderungen an Unterdecken für Rohdecken mit Unterdecken sowie an das Brandverhalten von Unterdecken ohne Feuerwiderstand z.B. in Versammlungsstätten dar. Zudem werden die Randbedingungen für die Nachweisführung mit nach EU-Bauproduktenverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten und Bausätzen oder Bauarten nach nationalem Bauordnungsrecht dargelegt.
Der Beitrag diskutiert Ursachen und Hintergründe des Reformstaus bei harmonisierten Normen für Bauprodukte nach der europäischen Bauproduktenverordnung. Für Zahlreiche Produktnormen sind von der europäischen Normungsorganisation CEN neuere Fassungen erschienen, diese werden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in die Liste der für die CE-Kennzeichnung maßgeblichen Listen harmonisierter Normen im Amtsblatt der EU übernommen.
Der Beitrag stellt verschiedene Aussagen rund um die Reform des Bauproduktenrechtes in Deutschland seit MBO 2002, Ausgabe Mai 2016, ins richtige Licht. Es gibt in zahlreichen Beiträgen teilweise verwirrende oder sogar irrtümliche Aussagen zu den betreffenden Änderungen, diese werden hier jeweils mit Quellenbezug diskutiert.
„Konsequente und durchgehende Festlegung von verwendungsspezifischen Anforderungen" für Bauprodukte?
(2019)
Verschiedene Verbände fordern in einer Stellungnahme eine „konsequente und durchgehende Festlegung von verwendungsspezifischen Anforderungen" für Bauprodukte. Der Artikel diskutiert, ob und wie dies vor dem Hintergrund des nationalen Bauordnungsrechtes in Kombination mit der europäischen Bauproduktenverordnung möglich und sinnvoll ist.
Der Artikel diskutiert den praktischen Nutzen der Marktüberwachung von Bauprodukten im Geltungsbereich harmonisierter Normen unter der Bauproduktenrichtlinie. Neben formalen Aspekten kann die Marktüberwachung hier im wesentlichen sicherstellen, dass die tatsächlich vorhandenen Leistungen den erklärten Leistungen entsprechen. Dies entlastet den Verwender der Bauprodukte nicht von der Prüfung, ob die erklärten Leistungen die Anforderungen in der konkreten Verwendung erfüllen. Es wird kurz auf vorhandene Statistiken zur Marktüberwachung von Bauprodukten eingegangen.
MBO-Änderungen geplant
(2020)
Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Abweichungen, die im Bauordnungsrecht behandelt werden. Die Abweichungen von den materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes werden nur kurz behandelt. Abweichungen bei den Nachweisen für Bauprodukte und Bauarten werden ausführlich diskutiert hinsichtlich möglicher Ursachen und den Auswirkungen für die Nachweisführung. Auch auf das Thema "Abweichungen" bei Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung nach BauPVO wird eingegangen. Die Abweichungen bei Technischen Baubestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung werden mit Bezug auf die VV TB erläutert.
Der Beitrag zeigt im Prinzip und an konkreten Beispielen auf, dass Anforderungen an Bauprodukte selten pauschal und einheitlich für Bauwerke bestehen, sondern in der großen Mehrheit aller Fälle für jede konkrete Verwendungssituation in einem spezifischen Bauwerk im Rahmen des Planungsprozesses entstehen. Häufig kann die gleiche Bauwerksanforderung mit verschiedenen Lösungswegen erreicht werden, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die verwendeten Bauprodukte bedeuten.
Der Artikel skizziert mit Blick auf ausführende Holzbau-Unternehmen die historische Entwicklung der Regelwerke zum Bauen mit Holz ab der Gebäudeklasse 4 und stellt grob die Inhalte der Muster Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Fassung Oktober 2020 dar. Es werden (hypothetische) Fragen zum Thema in einer Frage-Antwort-Rubrik behandelt.
Der Beitrag stellt grob die Regelungen der Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Ausgabe Oktober 2020 für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzbauweise (die nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen) dar. Er geht ausführlich auf die daraus resultierenden geänderten Zuordnungstabellen aus MVV TB 2020/2 Anhang 4 ein und beschreibt die Folgen für die Nachweisführung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für Bauwerke unter diesen Regeln.
Der Beitrag berichtet über die Ergebnisse des Projektes "Normungsinitiative Trockenbau/Ausbau - Grundlagenermittlung", das die Hochschule Rosenheim für den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie als Vertreter der Brancheninitiative "Normen im Trockenbau / Ausbau" erstellt hat. Im Projekt wurden relevante Normen für den Trockenbau / Ausbau hinsichtlich notwendiger Harmonisierungen, Unklarheiten und Erweiterungsmöglichkeiten untersucht. Für die Brancheninitiative wurden Handlungsoptionen aufgezeigt.
Es wird über die in den Jahren 2014 und 2015 laufende Überarbeitung von DIN 4102-4, speziell für Trockenbau-Konstruktionen, berichtet. Insbesondere wird auf die in einer neuen E DIN 4102-4/A1 zu erwartenden Neuerungen für Trockenbaukonstruktionen als Reaktion auf die Einsprüche zu E DIN 4102-4:2014-06 eingegangen.
Exoten mit Potential
(2004)
Im Beitrag wird dargelegt, warum und wie über die auf der Bauproduktenverordnung basierenden DE-Kennzeichnung von Bausprodukten und Bausätzen die nationale Klassifizierung von Brandverhalten und Feuerwiderstand zwangsweise verdrängt wird, obwohl beide Klassifizierungen in Deutschland zum Veröffentlichkeitszeitpunkt noch parallel gültig und nutzbar waren.
Der Beitrag zeigt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen allgemein uns speziell hinsichtlich des Brandschutzes an nichttragende innere Trennwände auf. Dazu werden formalen Randbedingungen für die Nachweisführung, insbesondere mit Blick auf nach der EU-Bauprodukte-Verordnung CE-gekennzeichnete Produkte und Bausätze für Trennwände dargestellt.
Der Beitrag stellt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Unterdecken allgemein und speziell die brandschutztechnischen Anforderungen an selbständig feuerwiderstandsfähige Unterdecken dar. Zudem werden die Randbedingungen für die Nachweisführung mit nach EU-Bauproduktenverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten und Bausätzen oder Bauarten nach nationalem Bauordnungsrecht dargelegt.
Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.
Der Beitrag zeigt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen allgemein und speziell hinsichtlich des Brandschutzes an werkmäßig hergestellte Dämmstoffe (schwerpunktmäßig Dämmstoffe aus Mineralwolle, aber nicht ausschließlich) auf. Dazu werden formalen Randbedingungen für die Nachweisführung bei diesen nach der EU-Bauprodukte-Verordnung CE-gekennzeichneten Produkten dargestellt.
Der Beitrag erläutert das Konzept der Bausätze nach Bauproduktenverordnung (BauPVO), einer Sonderform der Bauprodukte. Es werden offene Fragen zum Bausatz diskutiert und das Verhältnis des nach BauPVO definierten Bausatzes zur nach den deutschen Bauordnungen definierten definierten Bauarten behandelt.
Diskussionen um bauordnungsrechtliche Anforderungen bei nach Bauprodukteverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten konzentriert sich häufig auf Fragen des Brandschutzes. Der Beitrag zeigt auf, wie auch die anderen Grundanforderungen an Bauwerke ("BWR" oder "BRCW") in den deutschen Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die einzelnen BWR werden diskutiert und - wo möglich - mit einfachen Beispielen erläutert.
Der Beitrag erläutert die Hintergründe des für einige Bauprodukte in Deutschland geforderten Nachweises, dass sie nicht glimmen und beschreibt die aktuelle rechtliche Situation. Er stellt das europäische Prüfverfahren EN 16733 kurz vor und legt die Folgen für Planer und Verwender der Bauprodukte dar. Schließlich wird ein Ausblick auf die zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen gegeben.
Im Beitrag wird die gemäß dem vom 13.12.2022 bis 13.03.2023 im sog. "Notifizierungsverfahren" der EU befindlichen Entwurf für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023/1 vorgesehene Änderung der Zuordnung von Klassen des Brandverhaltens für Baustoffe nach EN 13501-1 zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten vorgestellt. Es wird auch diskutiert, welche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung zum Brandverhalten von Baustoffen daraus resultieren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages ist umklar, ob die neuen Regelungen wirklich so wie im Notifizierungsverfahren angekündigt in geltendes Recht umgesetzt werden.
Der Beitrag erläutert das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zeigt die Folgen auf für Planer*innen von Gebäuden und für Personen, die Bauprodukte zum Einbau in von Bauwerke einkaufen und einbauen (Verwender*innen). Am Beispiel von elektrischen Leitungen ("Kabeln") wird dargelegt, welche bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln bestehen können, woraus diese resultieren könnnen, wie das Brandverhalten von Kabeln klassifiziert wird und wie die verschiedenen Klassen zur Angabe des Brandverhaltens von Kabeln den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.
Der Artikel zeigt auf, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen allgemein (ohne Bodenbeläge) im Bauordnungsrecht wo und wie gestellt werden. Er geht auf die möglichen Angaben des Brandverhaltens von Baustoffen als Klassen nach DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 ein und zeigt auf, wie diese den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind. Dabei wird insbesondere auf die - für Ausbau-Unternehmen besonders relevante - geänderte Zuordnung von Klassen nach DIN EN 13501-1 zur bauaufsichtlichen Anforderung "schwerentflammbar" eingegangen.
Der Beitrag erläutert den Hintergrund, die Inhalte und die Bedeutung der sogenannten "Prioritätenliste" des DIBt und der Bundesländer zur Überarbeitung harmonisierter Normen nach BauPVO. Dabei wird der Schwerpunkt gelegt auf die Folgen für Personen, die am Planungsprozess von Bauwerken beteiligt sind oder die bei der Errichtung von Bauwerken Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach BauPVO verwenden.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der CE-Kennzeichnung von Brettschichtholz (BSH) und zeigt auf, woraus die Anforderungen an die verschiedenen Wesentlichen Merkmale von BSH resultieren (u.a. "Anwendungsnorm" DIN 20000-3). Dabei wird ein Schwerpunkt auf den Themenbereich Brandschutz gelegt, dennoch aufgezeigt wie viele andere Quellen von Anforderungen es gibt.
Der Artikel erläutert kurz das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und die daraus resultierenden Folgen für Personen, die Bauwerke planen und die Bauprodukte bei der Errichtung von Bauwerken verwenden. Speziell am Beispiel von Brettschichtholz wird aufgezeigt, woher die Anforderungen an die verschiedenen Wesentlichen Merkmale von Brettschichtholz kommen und wie diese im Planungsprozess sowie bei der Beschaffung von Bauprodukten berücksichtigt werden müssen.
Im Beitrag wird aufgezeigt, wie und wo das Bauordnungsrecht bauaufsichtliche Anforderungen an das Brandverhalten von Bodenbelägen stellt, wie das Brandverhalten von Bodenbelägen in Klassen nach DIN 4102-1 sowie DIN EN 13501-1 angegegeben werden kann und wie diese Klassen den Begriffen der bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.
Das Kapitel behandelt in komprimierter Form das Thema baulicher Brandschutz in Form von Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten sowie an den Feuerwiderstand von Bauteilen. Der Schwerpunkt liegt auf den verschiedenen möglichen Angaben der Leistung des Brandverhaltens von Baustoffen durch Klassen nach nationalen oder europäischen Klassifzierungsnormen. Es werden Bauprodukte "allgemein" (d.h. außer Bodenbelägen, Kabeln und Bedachungen) sowie speziell Bodenbeläge, Kabel und Bedachungen behandelt. Dabei wird stets darauf eingegangen, wie die verschiedenen Klassen den verschiedenen Begriffen der bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind (auf Basis von MVV TB 2021/1). Der Feuerwiderstand der Bauteile wird prinzipiell erläutert. Da er jedoch eine Eigenschaft eines Bauteils ist (z.B. einer Wand oder einer Decke), wird ausführlicher nur auf den Spezialfall von feuerwiderstandsfähigen Türen und Toren eingegangen, die zugleich "handelbare" Bauprodukte sind. Ein weiteres Kapitel behandelt sehr kurz die möglichen Nachweise für die Leistungen von Bauprodukten und Bauarten.
Der Beitrag behandelt den Umgang mit sogenannten "nichttragenden Brandwänden" im deutschen Bauordnungsrecht. Mit der Umstellung von der früheren Bauregelliste (BRL) auf die (Muster) Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde diesen die Grundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse und die erforderliche Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu Leistungsangaben in Anwendbarkeitsnachweisen entzogen. Es wird die Möglichkeit der "Verzichtserklärung" der obersten Bauaufsichtsbehörden vorgestellt.
Der Artikel stellt die tatsächlichen Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1 seit MVV TB 2023/1 vor. Insbesondere wird auf die neue Begrenzung des Wertes TSP 600s bei Klassifizierung auf Grundlage von EN 13823 Ausgabe 2020 oder jünger bei den bauaufsichtlichen Anforderungen "nichtbrennbar" oder "schwerentflammbar und geringer Rauchentwicklung" eingegangen.
Der Artikel behandelt die Nachweisführung zum Feuerwiderstand von Mauerwerks-Bauteilen. Es werden die möglichen bauaufsichtlichen Anforderungen an Standsicherheit und/oder Raumabschluss im Brandfall, die mögliche Nachweisführung über Bauarten als technische Baubestimmungen oder Bauarten mit Anwendbarkeitsnachweis, die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu den Leistungsangaben in den Nachweisen und die Grundlagen der brandschutztechnischen Bemessung von Mauerwerksbauteilen diskutiert.
Der Artikel beschreibt die Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1, speziell aus dem Blick der Technischen Isolierung. Hierbei ist insbesondere zwischen "linearen Rohrdämmstoffen" und Dämmstoffen als "sonstige Bauprodukte" zu unterscheiden.