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Der Artikel behandelt die Nachweisführung zum Feuerwiderstand von Mauerwerks-Bauteilen. Es werden die möglichen bauaufsichtlichen Anforderungen an Standsicherheit und/oder Raumabschluss im Brandfall, die mögliche Nachweisführung über Bauarten als technische Baubestimmungen oder Bauarten mit Anwendbarkeitsnachweis, die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu den Leistungsangaben in den Nachweisen und die Grundlagen der brandschutztechnischen Bemessung von Mauerwerksbauteilen diskutiert.
Der Artikel beschreibt die Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1, speziell aus dem Blick der Technischen Isolierung. Hierbei ist insbesondere zwischen "linearen Rohrdämmstoffen" und Dämmstoffen als "sonstige Bauprodukte" zu unterscheiden.
Der Beitrag behandelt den Umgang mit sogenannten "nichttragenden Brandwänden" im deutschen Bauordnungsrecht. Mit der Umstellung von der früheren Bauregelliste (BRL) auf die (Muster) Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde diesen die Grundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse und die erforderliche Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu Leistungsangaben in Anwendbarkeitsnachweisen entzogen. Es wird die Möglichkeit der "Verzichtserklärung" der obersten Bauaufsichtsbehörden vorgestellt.
Der Artikel stellt die tatsächlichen Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1 seit MVV TB 2023/1 vor. Insbesondere wird auf die neue Begrenzung des Wertes TSP 600s bei Klassifizierung auf Grundlage von EN 13823 Ausgabe 2020 oder jünger bei den bauaufsichtlichen Anforderungen "nichtbrennbar" oder "schwerentflammbar und geringer Rauchentwicklung" eingegangen.
Die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung, die sie in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 formuliert hat, sind ohne die Kommunen hierzulande nicht zu erreichen. Als eine der ersten bayerischen Kommunen unter 5 000 Einwohner hat nun die Gemeinde Pfaffing einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Die ländlich geprägte Gemeinde im Landkreis Rosenheim erstreckt sich auf einer Fläche von 35 km². Die Kommune gliedert sich auf in die drei größeren Orte Pfaffing, Forsting und Rettenbach – insgesamt gibt es 71 Ortsteile.
Ein Praxisbericht
Hintergrund
Schwindel und/oder Gleichgewichtsstörungen (S/G) sind komplexe Gesundheitsprobleme bei älteren Menschen und häufige Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis. Physiotherapie kann einen positiven Einfluss auf das Gleichgewicht und Sturzrisiko bei Patient*innen mit S/G haben. In der S3-DEGAM-Leitlinie „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ werden Empfehlungen für Physiotherapie bei bestimmten Schwindeldiagnosen gegeben. Ob hausärztliche Physiotherapieverordnungen den Empfehlungen der Leitlinie entsprechen, ist nicht bekannt. Bisher liegen keine Daten vor, wie häufig diese Physiotherapieverordnungen tatsächlich durch Patient*innen in Anspruch genommen werden.
Ziel
Ermittlung von Anteil und Inanspruchnahme hausärztlich verordneter Physiotherapie bei älteren Patient*innen mit S/G innerhalb der Kohortenstudie MobilE-TRA und Untersuchung, ob diese den Empfehlungen der S3-DEGAM-Leitlinie entsprechen.
Methode
Die Sekundäranalyse beruht auf Daten der Kohortenstudie MobilE-TRA, in der Patient*innen ab 65 Jahren mit S/G in 17 Hausarztpraxen in Bayern und Sachsen befragt wurden. Die Datenerhebung fand von 09/2017–10/2019 statt. Die hausärztliche Verordnung und patientenseitige Inanspruchnahme von Physiotherapie wurden mittels validierten sowie selbstentwickelten Fragebögen erhoben. Die Daten wurden deskriptiv (Mittelwerte, Häufigkeiten) und Verteilungsunterschiede mittels exaktem Test nach Fisher analysiert.
Ergebnisse
Die Stichprobe umfasste 158 Patient*innen mit S/G. 16 % der Patient*innen hatten aufgrund von S/G Physiotherapie verordnet bekommen. Dabei entsprachen 14,2 % der Physiotherapieverordnungen den Empfehlungen der S3-DEGAM-Leitlinie. 32 % (Bayern 53,8 %; Sachsen 8,3 %) der Patient*innen hatten die Physiotherapie nicht in Anspruch genommen. Dabei lag ein signifikanter regionaler Verteilungsunterschied (p = 0,030; Phi = 0,487 [95 % KI = 0,129–0,846]) vor.
Schlussfolgerung
Mit 16 % ist die Häufigkeit hausärztlicher Physiotherapieverordnungen bei S/G in der Altersgruppe der über 65-Jährigen vergleichsweise hoch. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme wurden nicht erfasst, weshalb nur Vermutungen bezüglich des regionalen Unterschiedes angestellt werden konnten (z. B. Verfügbarkeit von Physiotherapie). Im Sinne der Planung einer adhärenten Therapie und zur Vermeidung von Versorgungsunterschieden scheint es sinnvoll, sich zukünftig auch mit Gründen einer Nichtinanspruchnahme von Therapien zu beschäftigen.
Reinräume finden in der Spritzgießtechnik in immer mehr Anwendungen ihre Berechtigung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Spritzgießmaschine in einen Reinraum zu integrieren. Schon die bloße Anwesenheit der Spritzgießmaschine beeinflusst die Reinraumströmung signifikant. Dieser Effekt wird bei hohen Werkzeugtemperaturen durch einen Kamineffekt zusätzlich verstärkt. Abhilfe schaffen hier Filter-Fan-Units über dem Werkzeugbereich.
Der Spritzguss unter Reinraumbedingungen spielt gerade in der heutigen Zeit eine immer wichtigere Rolle. Am Markt werden bereits unterschiedliche Lösungen angeboten, um die steigenden Anforderungen verschiedener Branchen und technischer Regelwerke zu erfüllen. In letzter Zeit wird unter anderem auch besonderes Augenmerk auf die Nutzung von technischen und Hochtemperatur-Kunststoffen gelegt. Gerade bei Kunststoffen mit hohen Werkzeugtemperaturen können die thermischen Effekte im Werkzeugbereich die Reinraumströmung negativ beeinflussen. Dadurch werden Partikel unkontrolliert verteilt und eine entsprechende Reinheit des Produkts kann nicht gewährleistet werden. Im Rahmen umfassender Untersuchungen wurden diese Effekte analysiert und Lösungsansätze erarbeitet.
Im Rahmen des Wettbewerbs Solar Decathlon Europe 2021/22, der auf Gebäudelösungen für urbane Bestandsquartiere der Zukunft fokussierte, entwickelte das Team der TH Rosenheim anhand eines Mustergebäudes ein exzellentes Konzept für zukunftsfähige Bestandsgebäude, das zahlreiche energie- und ressourcenschonende TGA-Elemente einschließt.
Holz statt Braunkohle
(2020)
For sustainable handling of wood and high material utilization, post-consumer wood has to be sorted by post-consumer wood categories in Germany. The non-destructive FD-FLIM method could improve the wood recycling process by automatic classification of waste wood into post-consumer wood classes. Thus, the phase-dependent fluorescence decay time of treated wood is analysed in this study to obtain the impact of the treatment on the fluorescence decay time. It is shown that treated and untreated wood can be differentiated using the fluorescence decay time, although the state-of-the-art theoretical fluorescence decay time differs from the experimentally determined fluorescence decay time.
Gamescom 2022 im Rückblick
(2022)
Stichwort Sexfluencing.
(2020)
An Hochschulen wird ein zunehmender Bedarf adressiert, mit verschiedenen Studienformaten Angebote für die wissenschaftliche Weiterbildung Berufstätiger vorzuhalten. In diesem Beitrag soll deshalb der Versuch unternommen werden, drei Studienformate voneinander abzugrenzen und dabei die Rollen und Vernetzungsgrade der beiden Beschäftigungsorte Hochschule und Unternehmen der sich weiterbildenden Studierenden näher zu beleuchten: berufsintegrierende, berufsbegleitende und nebenberufliche Studiengänge.
Der Beitrag erläutert das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zeigt die Folgen auf für Planer*innen von Gebäuden und für Personen, die Bauprodukte zum Einbau in von Bauwerke einkaufen und einbauen (Verwender*innen). Am Beispiel von elektrischen Leitungen ("Kabeln") wird dargelegt, welche bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln bestehen können, woraus diese resultieren könnnen, wie das Brandverhalten von Kabeln klassifiziert wird und wie die verschiedenen Klassen zur Angabe des Brandverhaltens von Kabeln den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.
Im Beitrag wird die gemäß dem vom 13.12.2022 bis 13.03.2023 im sog. "Notifizierungsverfahren" der EU befindlichen Entwurf für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023/1 vorgesehene Änderung der Zuordnung von Klassen des Brandverhaltens für Baustoffe nach EN 13501-1 zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten vorgestellt. Es wird auch diskutiert, welche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung zum Brandverhalten von Baustoffen daraus resultieren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages ist umklar, ob die neuen Regelungen wirklich so wie im Notifizierungsverfahren angekündigt in geltendes Recht umgesetzt werden.
Der Artikel erläutert kurz das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und die daraus resultierenden Folgen für Personen, die Bauwerke planen und die Bauprodukte bei der Errichtung von Bauwerken verwenden. Speziell am Beispiel von Brettschichtholz wird aufgezeigt, woher die Anforderungen an die verschiedenen Wesentlichen Merkmale von Brettschichtholz kommen und wie diese im Planungsprozess sowie bei der Beschaffung von Bauprodukten berücksichtigt werden müssen.
Der Artikel zeigt auf, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen allgemein (ohne Bodenbeläge) im Bauordnungsrecht wo und wie gestellt werden. Er geht auf die möglichen Angaben des Brandverhaltens von Baustoffen als Klassen nach DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 ein und zeigt auf, wie diese den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind. Dabei wird insbesondere auf die - für Ausbau-Unternehmen besonders relevante - geänderte Zuordnung von Klassen nach DIN EN 13501-1 zur bauaufsichtlichen Anforderung "schwerentflammbar" eingegangen.
Der Beitrag erläutert den Hintergrund, die Inhalte und die Bedeutung der sogenannten "Prioritätenliste" des DIBt und der Bundesländer zur Überarbeitung harmonisierter Normen nach BauPVO. Dabei wird der Schwerpunkt gelegt auf die Folgen für Personen, die am Planungsprozess von Bauwerken beteiligt sind oder die bei der Errichtung von Bauwerken Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach BauPVO verwenden.
Im Beitrag wird aufgezeigt, wie und wo das Bauordnungsrecht bauaufsichtliche Anforderungen an das Brandverhalten von Bodenbelägen stellt, wie das Brandverhalten von Bodenbelägen in Klassen nach DIN 4102-1 sowie DIN EN 13501-1 angegegeben werden kann und wie diese Klassen den Begriffen der bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der CE-Kennzeichnung von Brettschichtholz (BSH) und zeigt auf, woraus die Anforderungen an die verschiedenen Wesentlichen Merkmale von BSH resultieren (u.a. "Anwendungsnorm" DIN 20000-3). Dabei wird ein Schwerpunkt auf den Themenbereich Brandschutz gelegt, dennoch aufgezeigt wie viele andere Quellen von Anforderungen es gibt.
Die nichtfinanzielle Berichterstattung gewinnt zurecht immer mehr an Bedeutung. Unternehmen sollen nicht nur über ihren wirtschaftlichen Erfolg berichten, sondern auch über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf ihr Umfeld. In der Diskussion kommt der doppelten Wesentlichkeit eine zentrale Bedeutung zu, die eine Erweiterung von der rein unternehmensbezogenen finanziellen Perspektive hin zum Blick auf die nichtfinanziellen unternehmensexternen Effekte vollzieht. Die EUKommission und jüngst auch der IASB mit dem ISSB entwickeln ihre Regeln in diese Richtung weiter. Problematisch an der doppelten Wesentlichkeit ist die Unbestimmtheit des Konzepts sowie die Unklarheit über die Adressaten der Berichte und deren Informationsbedürfnisse. Dadurch entsteht in der Praxis Verwirrung über die Anwendung, was die Vergleichbarkeit und den Nutzen der Berichte einschränkt.
Für viele Unternehmen ist eine nachhaltige Unternehmensführung inzwischen
ein fixer Bestandteil der Unternehmenspolitik. Um neben den
finanziellen auch nichtfinanzielle Informationen aufzuzeigen, veröffentlichen
Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht. Die EU reguliert und
verpflichtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits durch die EURichtlinie
2014/95/EU „Non-Financial Reporting Directive“. In Österreich
wurde die Richtlinie durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes
(NaDiVeG) in nationales Recht umgesetzt. Die bisherigen
Regelungen sind jedoch bereits überholt und werden ab dem Jahr 2023
durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) erweitert,
die die Nachhaltigkeitsberichterstattung transparenter, standardisierter
und vergleichbarer gestalten soll. Inwieweit sind die ATX-Unternehmen
auf die Neuerungen der CSRD vorbereitet, und wo gibt es Handlungsbedarf?
Diese und weitere Fragen klärt die vorliegende empirische Analyse
und zeigt den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung
in Österreich.