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Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Abweichungen, die im Bauordnungsrecht behandelt werden. Die Abweichungen von den materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes werden nur kurz behandelt. Abweichungen bei den Nachweisen für Bauprodukte und Bauarten werden ausführlich diskutiert hinsichtlich möglicher Ursachen und den Auswirkungen für die Nachweisführung. Auch auf das Thema "Abweichungen" bei Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung nach BauPVO wird eingegangen. Die Abweichungen bei Technischen Baubestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung werden mit Bezug auf die VV TB erläutert.
Der Artikel diskutiert den praktischen Nutzen der Marktüberwachung von Bauprodukten im Geltungsbereich harmonisierter Normen unter der Bauproduktenrichtlinie. Neben formalen Aspekten kann die Marktüberwachung hier im wesentlichen sicherstellen, dass die tatsächlich vorhandenen Leistungen den erklärten Leistungen entsprechen. Dies entlastet den Verwender der Bauprodukte nicht von der Prüfung, ob die erklärten Leistungen die Anforderungen in der konkreten Verwendung erfüllen. Es wird kurz auf vorhandene Statistiken zur Marktüberwachung von Bauprodukten eingegangen.
Der Beitrag stellt verschiedene Aussagen rund um die Reform des Bauproduktenrechtes in Deutschland seit MBO 2002, Ausgabe Mai 2016, ins richtige Licht. Es gibt in zahlreichen Beiträgen teilweise verwirrende oder sogar irrtümliche Aussagen zu den betreffenden Änderungen, diese werden hier jeweils mit Quellenbezug diskutiert.
Der Beitrag diskutiert Ursachen und Hintergründe des Reformstaus bei harmonisierten Normen für Bauprodukte nach der europäischen Bauproduktenverordnung. Für Zahlreiche Produktnormen sind von der europäischen Normungsorganisation CEN neuere Fassungen erschienen, diese werden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in die Liste der für die CE-Kennzeichnung maßgeblichen Listen harmonisierter Normen im Amtsblatt der EU übernommen.
Diskussionen um bauordnungsrechtliche Anforderungen bei nach Bauprodukteverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten konzentriert sich häufig auf Fragen des Brandschutzes. Der Beitrag zeigt auf, wie auch die anderen Grundanforderungen an Bauwerke ("BWR" oder "BRCW") in den deutschen Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die einzelnen BWR werden diskutiert und - wo möglich - mit einfachen Beispielen erläutert.
Der Beitrag erläutert das Konzept der Bausätze nach Bauproduktenverordnung (BauPVO), einer Sonderform der Bauprodukte. Es werden offene Fragen zum Bausatz diskutiert und das Verhältnis des nach BauPVO definierten Bausatzes zur nach den deutschen Bauordnungen definierten definierten Bauarten behandelt.
Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.