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Zielsetzung:
In der Vergangenheit gehörten die deutschen Arzneimittelpreise zu den höchsten Preisen in Europa. Seit 2011 durchlaufen neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland gemäß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Nutzenbewertung, die Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern und dem GKV-Spitzenverband ist. Die Verhandlungen resultieren in einem Erstattungsbetrag, der ein Jahr nach Markteinführung gültig wird. Zu berücksichtigende Kriterien in dieser Verhandlung sind unter anderem der Zusatznutzen und Preise des Medikaments in anderen EU-Ländern. Ziel der Studie ist es, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen zu analysieren und speziell zu untersuchen, wie Arzneimittelhersteller bei Markteinführung die Abgabepreise (Launchpreise) im Vergleich zu den in den Erstattungsbetragsverhandlungen relevanten EU-Ländern setzen und wie sich die Erstattungsbeträge in das europäische Preisniveau einfügen.
Methodik:
Analyse und Vergleich der Launchpreise und der Erstattungsbeträge sowie der publizierten EU-Preise aus 14 für die Preisverhandlung relevanten Ländern für alle Arzneimittel mit veröffentlichtem Erstattungsbetrag zwischen 2011 und 2015.
Ergebnisse:
Für 85 Medikamente liegen Erstattungsbeträge und europäische Preise vor. Die Erstattungsbeträge weisen einen durchschnittlichen Abschlag vom Launchpreis von 26,2 % mit großer Spannbreite aus. Der Abschlag ist signifikant größer bei den Produkten, die die Hersteller vom Markt genommen haben, sowie bei neurologischen Therapiegebieten. Der Abschlag ist signifikant vom Ausmaß des Zusatznutzens abhängig. Bei 56,5 % der Medikamente liegen die deutschen Launchpreise über dem höchsten europäischen Preis, im Durchschnitt um 4,2 %. Die Erstattungsbeträge liegen in 30,6 % der Fälle unter dem niedrigsten europäischen Preis und im Durchschnitt 6,4 % über dem niedrigsten und 11,9 % unter dem durchschnittlichen europäischen Preis.
Schlussfolgerung:
Deutschland ist im ersten Jahr der freien Preisbildung weiterhin ein Hochpreisland in Europa. Der mit dem Zusatznutzen korrelierende Abschlag führt zu einem Erstattungsbetrag, der im unteren Bereich der europäischen Preise liegt. Das AMNOG erreicht somit das Wirtschaftlichkeitsziel, die zuvor im europäischen Vergleich hohen deutschen Arzneimittelpreise bedeutsam zu senken.
Seit 2011 müssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegenüber einer sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen für Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einführung des AMNOG Antidiabetika häufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschränkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine verspätete Markteinführung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird.