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Zusammenfassung Nachhaltigkeitsbericht für die Gemeinde Pfaffing 2023
Pfaffing ist eine Gemeinde im Süden des deutschen Bundeslandes Bayern. Mit ihren 4.214 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand per 31.12.2021) repräsentiert sie größenmäßig eine durchschnittliche Landgemeinde in ihrer Region. Sie liegt rund 50 Kilometer von der nächstgelegenen Metropole München entfernt.
Mit der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nimmt Pfaffing in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Kaum eine Kommune ihrer Größe hat bisher einen solchen Bericht veröffentlicht. Um den Bericht in die globalen Nachhaltigkeitsbestrebungen einzubetten, wurde dieser an den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ausgerichtet.
Der Nachhaltigkeitsbericht ist zweigeteilt:
Im ersten Teil berichten verschiedene Akteure und Institutionen der Kommune über Ihre Bestrebungen für eine nachhaltige Entwicklung. Die Gemeindeverwaltung unter Führung von Bürgermeister Josef Niedermeier legt darin bereits umgesetzte Maßnahmen sowie Projekte, die sich noch in der Umsetzung befinden und mittelfristige Pläne dar. Daneben berichten die Referenten des Gemeinderats, die Beauftragten der Gemeinde, Vertreter von Arbeitskreisen, Verbänden, der Schule, der Kirchengemeinschaft und der Wirtschaft über ihre Bemühungen.
Eine qualitative Einschätzung ist auf Basis des ersten Teils des Nachhaltigkeitsberichts aufgrund seines individuellen Charakters nur schwer möglich. Es zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Herausforderungen und die Notwendigkeit von nachhaltigem Handeln bei den verschiedenen Akteuren durchaus präsent sind. Entsprechende Bemühungen werden von den Entscheidungsträgern der Kommune aktiv unterstützt.
Der zweite Teil des Nachhaltigkeitsberichts ist datengestützt. In ihm werden anhand von 79 Indikatoren relevante Bereiche untersucht. Jedem der 17 SDGs wurden mehrere solcher Indikatoren zugeordnet. Im Ergebnis wird deutlich, dass die Gemeinde zwar einige Zielwerte bereits erreicht, in anderen Bereichen jedoch noch Nachholbedarf hat. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien oder den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Politik und Verwaltung. Weiterhin ist die Fließgewässerqualität verbesserungswürdig.
Besonders deutlich wurde darüber hinaus, dass es in vielen Bereichen an einer validen Datengrundlage mangelt. Hier müssen Verbesserungen in der Kommune selbst, aber auch durch die übergeordneten Ebenen erfolgen.
Die Studie beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und inwieweit sich die im Trockenbau (Schwerpunkt Wandsysteme) dominanten Gipsbauplatten durch alternative Systeme substituieren lassen und welche Folgen daraus für das Baugeschehen und die Umwelt resultieren. Als alternative Bekleidungsplatten werden Holzwerkstoffprodukte sowie lehmbasierte Baustoffe betrachtet. Es werden ausschließlich die aktuell verfügbaren und marktgängigen Produkte heran gezogen.
Bei rein technisch-konstruktiver Betrachtung sind Trockenbauwände mit den betrachteten alternativen Plattenwerkstoffen geeignet, ein im Ausbau übliches, mittleres Anforderungsprofil zu erfüllen, wobei baurechtliche sowie baubetriebliche Hemmnisse einem breiten Einsatz entgegen stehen. Diese „technische-konstruktive Eignung“ ist allerdings rein theoretischer Natur. In der Studie wurde gezeigt, dass eine mittelbare Substitution der heute bauüblichen Gipsbauplattensysteme, auch eine Teilsubstitution in relevanter Größenordnung, aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit der Rohstoffe und Produktionskapazitäten für die Herstellung der alternativen Plattenwerkstoffe, weder sinnvoll noch realistisch möglich ist.
Innerhalb des Teilvorhabens 1 (TV 1) des Verbundprojektes wurde ein Beitrag zu den baulichen und konstruktiven Grundlagen einer effektiven Rettung von Großvieh bei Brandereignissen erstellt und Möglichkeiten einer effektiven Brandfrüherkennung sowie Vorschläge für bauliche Maßnahmen erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf sowie der Arbeitsgruppe Präventionsingenieure e.V. wurden, soweit feststellbar, in einem ersten Schritt Daten zu Branderhebungen, aufgetretenen (Tier-)Schäden und Brandursachen erhoben. Unter Beachtung vorhandenen Betriebsstrukturen und der nutztierartabhängigen, tierphysiologischen Aspekte wurden Vorschläge für konstruktive und bauliche Durchbildungen von baulichen Anlagen zur Verbesserung einer effektiven Rettung und Nachbetreuung von Großvieh, insbesondere in der Entstehungsphase von Brandereignissen, erarbeitet. Die nach eingehender Analyse bestehender Objektstrukturen erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rettung von Nutztieren wurden konstruktiv in Praxisversuchen validiert. Insbesondere aus dem durchgeführte Pilotversuch der Evakuierung einer Rinderherde konnten Rückschlüsse für weitere baulich-konstruktive Anpassungsmaßnahmen für mögliche Evakuierungsstrategien gezogen werden.
Im Beitrag wird die gemäß dem vom 13.12.2022 bis 13.03.2023 im sog. "Notifizierungsverfahren" der EU befindlichen Entwurf für die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2023/1 vorgesehene Änderung der Zuordnung von Klassen des Brandverhaltens für Baustoffe nach EN 13501-1 zu den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten vorgestellt. Es wird auch diskutiert, welche Schwierigkeiten bei der Nachweisführung zum Brandverhalten von Baustoffen daraus resultieren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages ist umklar, ob die neuen Regelungen wirklich so wie im Notifizierungsverfahren angekündigt in geltendes Recht umgesetzt werden.
Der Beitrag erläutert das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zeigt die Folgen auf für Planer*innen von Gebäuden und für Personen, die Bauprodukte zum Einbau in von Bauwerke einkaufen und einbauen (Verwender*innen). Am Beispiel von elektrischen Leitungen ("Kabeln") wird dargelegt, welche bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln bestehen können, woraus diese resultieren könnnen, wie das Brandverhalten von Kabeln klassifiziert wird und wie die verschiedenen Klassen zur Angabe des Brandverhaltens von Kabeln den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.
Der Artikel zeigt auf, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen allgemein (ohne Bodenbeläge) im Bauordnungsrecht wo und wie gestellt werden. Er geht auf die möglichen Angaben des Brandverhaltens von Baustoffen als Klassen nach DIN 4102-1 und DIN EN 13501-1 ein und zeigt auf, wie diese den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind. Dabei wird insbesondere auf die - für Ausbau-Unternehmen besonders relevante - geänderte Zuordnung von Klassen nach DIN EN 13501-1 zur bauaufsichtlichen Anforderung "schwerentflammbar" eingegangen.