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Der Artikel behandelt die Nachweisführung zum Feuerwiderstand von Mauerwerks-Bauteilen. Es werden die möglichen bauaufsichtlichen Anforderungen an Standsicherheit und/oder Raumabschluss im Brandfall, die mögliche Nachweisführung über Bauarten als technische Baubestimmungen oder Bauarten mit Anwendbarkeitsnachweis, die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu den Leistungsangaben in den Nachweisen und die Grundlagen der brandschutztechnischen Bemessung von Mauerwerksbauteilen diskutiert.
Der Artikel beschreibt die Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1, speziell aus dem Blick der Technischen Isolierung. Hierbei ist insbesondere zwischen "linearen Rohrdämmstoffen" und Dämmstoffen als "sonstige Bauprodukte" zu unterscheiden.
Der Beitrag behandelt den Umgang mit sogenannten "nichttragenden Brandwänden" im deutschen Bauordnungsrecht. Mit der Umstellung von der früheren Bauregelliste (BRL) auf die (Muster) Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde diesen die Grundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse und die erforderliche Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu Leistungsangaben in Anwendbarkeitsnachweisen entzogen. Es wird die Möglichkeit der "Verzichtserklärung" der obersten Bauaufsichtsbehörden vorgestellt.
Der Artikel stellt die tatsächlichen Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1 seit MVV TB 2023/1 vor. Insbesondere wird auf die neue Begrenzung des Wertes TSP 600s bei Klassifizierung auf Grundlage von EN 13823 Ausgabe 2020 oder jünger bei den bauaufsichtlichen Anforderungen "nichtbrennbar" oder "schwerentflammbar und geringer Rauchentwicklung" eingegangen.
Die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung, die sie in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 formuliert hat, sind ohne die Kommunen hierzulande nicht zu erreichen. Als eine der ersten bayerischen Kommunen unter 5 000 Einwohner hat nun die Gemeinde Pfaffing einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Die ländlich geprägte Gemeinde im Landkreis Rosenheim erstreckt sich auf einer Fläche von 35 km². Die Kommune gliedert sich auf in die drei größeren Orte Pfaffing, Forsting und Rettenbach – insgesamt gibt es 71 Ortsteile.
Ein Praxisbericht
Hintergrund
Schwindel und/oder Gleichgewichtsstörungen (S/G) sind komplexe Gesundheitsprobleme bei älteren Menschen und häufige Beratungsanlässe in der Hausarztpraxis. Physiotherapie kann einen positiven Einfluss auf das Gleichgewicht und Sturzrisiko bei Patient*innen mit S/G haben. In der S3-DEGAM-Leitlinie „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ werden Empfehlungen für Physiotherapie bei bestimmten Schwindeldiagnosen gegeben. Ob hausärztliche Physiotherapieverordnungen den Empfehlungen der Leitlinie entsprechen, ist nicht bekannt. Bisher liegen keine Daten vor, wie häufig diese Physiotherapieverordnungen tatsächlich durch Patient*innen in Anspruch genommen werden.
Ziel
Ermittlung von Anteil und Inanspruchnahme hausärztlich verordneter Physiotherapie bei älteren Patient*innen mit S/G innerhalb der Kohortenstudie MobilE-TRA und Untersuchung, ob diese den Empfehlungen der S3-DEGAM-Leitlinie entsprechen.
Methode
Die Sekundäranalyse beruht auf Daten der Kohortenstudie MobilE-TRA, in der Patient*innen ab 65 Jahren mit S/G in 17 Hausarztpraxen in Bayern und Sachsen befragt wurden. Die Datenerhebung fand von 09/2017–10/2019 statt. Die hausärztliche Verordnung und patientenseitige Inanspruchnahme von Physiotherapie wurden mittels validierten sowie selbstentwickelten Fragebögen erhoben. Die Daten wurden deskriptiv (Mittelwerte, Häufigkeiten) und Verteilungsunterschiede mittels exaktem Test nach Fisher analysiert.
Ergebnisse
Die Stichprobe umfasste 158 Patient*innen mit S/G. 16 % der Patient*innen hatten aufgrund von S/G Physiotherapie verordnet bekommen. Dabei entsprachen 14,2 % der Physiotherapieverordnungen den Empfehlungen der S3-DEGAM-Leitlinie. 32 % (Bayern 53,8 %; Sachsen 8,3 %) der Patient*innen hatten die Physiotherapie nicht in Anspruch genommen. Dabei lag ein signifikanter regionaler Verteilungsunterschied (p = 0,030; Phi = 0,487 [95 % KI = 0,129–0,846]) vor.
Schlussfolgerung
Mit 16 % ist die Häufigkeit hausärztlicher Physiotherapieverordnungen bei S/G in der Altersgruppe der über 65-Jährigen vergleichsweise hoch. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme wurden nicht erfasst, weshalb nur Vermutungen bezüglich des regionalen Unterschiedes angestellt werden konnten (z. B. Verfügbarkeit von Physiotherapie). Im Sinne der Planung einer adhärenten Therapie und zur Vermeidung von Versorgungsunterschieden scheint es sinnvoll, sich zukünftig auch mit Gründen einer Nichtinanspruchnahme von Therapien zu beschäftigen.