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Diskussionen um bauordnungsrechtliche Anforderungen bei nach Bauprodukteverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten konzentriert sich häufig auf Fragen des Brandschutzes. Der Beitrag zeigt auf, wie auch die anderen Grundanforderungen an Bauwerke ("BWR" oder "BRCW") in den deutschen Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die einzelnen BWR werden diskutiert und - wo möglich - mit einfachen Beispielen erläutert.
Der Beitrag erläutert das Konzept der Bausätze nach Bauproduktenverordnung (BauPVO), einer Sonderform der Bauprodukte. Es werden offene Fragen zum Bausatz diskutiert und das Verhältnis des nach BauPVO definierten Bausatzes zur nach den deutschen Bauordnungen definierten definierten Bauarten behandelt.
Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.