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Listenverbindungen - ein Relikt im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

  • Im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz haben Listenverbindungen eine lange Tradition. Sie sollen bei der Verrechnung von Stimmen in Sitze Verzerrungen dämpfen, die mit dem D’Hondt-Verfahren auftreten können. Da aber die Sitzzuteilung seit 2010 mit dem unverzerrten Hare/Niemeyer-Verfahren vorgenommen wird, haben Listenverbindungen ihre Berechtigung verloren. Wir demonstrieren die Problematik anhand der Kommunalwahlen 2014. In mehreren Kommunen passierte es, dass von zwei Listen diejenige mit mehr Stimmen weniger Sitze erhielt, was mit der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen unvereinbar ist. Auch kam es vor, dass eine Liste den Einzug in den Gemeinderat nur deshalb verfehlte, weil sie einer Listenverbindung angehörte.

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Metadaten
Author:Wolfgang Bischof, Carina Hindinger, Friedrich Pukelsheim
Parent Title (German):Bayerische Verwaltungsblätter - Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung (BayVBl.)
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Publication Year:2016
Tag:Landkreiswahlgesetz Bayern; Listenverbindungen
Volume:2016
Issue:2/2016
First Page:73
Last Page:76
faculties / departments:Fakultät für Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften
Dewey Decimal Classification:5 Naturwissenschaften und Mathematik / 51 Mathematik