TY - JOUR A1 - Rieder, Veronika A1 - Hammerschmidt, Thomas T1 - Analyse erneuter AMNOG-Nutzenbewertungen von Arzneimitteln im gleichen Anwendungsgebiet T1 - Analysis of Late AMNOG Benefit Assessments JF - Gesundheitswesen N2 - Zielsetzung Seit 2011 werden in Deutschland neuartige Arzneimittel zum Zeitpunkt der Markteinführung einer frühen Nutzenbewertung (FNB) mit anschließender Preisverhandlung unterzogen (AMNOG). Zu diesem Zeitpunkt ist die Evidenz zum Nutzen des Arzneimittels limitiert. Eine erneute Nutzenbewertung (ENB) im gleichen Anwendungsgebiet auf Basis neuerer Evidenz ist allerdings nicht regelhaft, sondern nur in Einzelfällen vorgesehen. Ziel ist, die Ergebnisse von ENB im gleichen Anwendungsgebiet zu untersuchen. Methodik Analyse sämtlicher Verfahren mit abgeschlossener ENB in den Jahren 2011–2016. Ergebnisse Unter den 228 Nutzenbewertungsverfahren sind 52 zu 26 Arzneimitteln mit FNB und ENB im gleichen Anwendungsgebiet. Überproportional viele ENB wurden bei Onkologika und Antidiabetika durchgeführt. Bei 15 Arzneimitteln mit nachgewiesenem Zusatznutzen hatte der G-BA den FNB-Beschluss befristet wegen unzureichender Datenlage zur Markteinführung, teils begründet durch bedingte Zulassungen. Die ENB fand nach 2,6 Jahren statt. Sie führte in 4 Fällen zu einer höheren und in 5 Fällen zu einer niedrigeren Nutzenbewertung. Für 7 Arzneimittel ohne Zusatznutzen beantragten die Hersteller eine ENB auf Basis neuer Evidenz nach ca. 1,7 Jahren. Drei dieser Arzneimittel konnten in der ENB einen Zusatznutzen nachweisen. 4 Orphan Drugs wurden gemäß gesetzlicher Vorgabe erneut bewertet, nachdem sie die Jahresumsatzschwelle von 50 Mio. € überschritten. Bei einem Orphan Drug kam es zu einer besseren, bei 2 zu einer schlechteren Nutzenbewertung. Die durchschnittliche Verbesserung beträgt 1,5 Punkte auf einer Bewertungsskala von −3 (Beleg für geringeren Zusatznutzen) bis 9 (Beleg für erheblichen Zusatznutzen) und ist begründet durch neue Datenschnitte und Studien. Die Verschlechterung beträgt durchschnittlich −1,4 Punkte. Es zeigt sich eine signifikante Korrelation der Veränderung der Nutzenbewertung mit der Veränderung des verhandelten Preises. Schlussfolgerungen Die ENB auf Basis einer breiteren Evidenzgrundlage führt nicht zu einer wesentlichen Änderung der Nutzenbewertung und kann die Aussagesicherheit auch nur geringfügig erhöhen. Eine generelle ENB erscheint daher vor dem Hintergrund des administrativen Aufwands nicht gerechtfertigt. Das selektive Verfahren, erneute Nutzenbewertungen durchzuführen, ist hinreichend für Adjustierungen der Nutzenbewertung, wenn die Datenlage zur Markteinführung unzureichend erscheint. N2 - Objective Since 2011, new drugs are assessed at the time of launch in Germany (AMNOG). Based on this early benefit assessment (EBA), drug prices are negotiated. At this time, the evidence base might be weak. A later benefit assessment (LBA) is not done on a regular basis except for selected drugs. Our objective was to analyze the impact of LBAs of drugs for the same indication. Methods Analysis of all completed LBAs between 2011 and 2016. Results 228 benefit assessments have been performed since 2011. 26 drugs were assessed twice for the same indication. Oncology and diabetes were the most common therapeutic areas in LBA and more pronounced than in EBA. 15 LBAs were due to the EBAs having a time limitation because of insufficient evidence base partially based on conditional approval. Time between EBA and LBA was 2.6 years. All 15 drugs had added benefit in the EBA, 4 got a better, 5 a worse assessment in the LBA. Seven drugs without added benefit in the EBA were assessed at the request of the manufacturer because of new data after 1.7 years. Three drugs could show added benefit in the LBA. Finally, 4 orphan drugs were reassessed according to the AMNOG regulation after achieving annual sales of 50 million euros. One got a better, 2 got a worse benefit assessment. Average improvement of benefit was +1.5 on a scale between − 3 (worst negative benefit) and +9 (highest positive benefit). Average deterioration of added benefit was − 1.4. Negotiated prices were significantly correlated with the change in the benefit assessment. Conclusions LBA on a broader evidence base did not result in a significantly changed outcome. A general LBA for all drugs does not appear to be necessary because of the limited effect on the benefit assessment and the price when considering cost and administrative burden of the AMNOG benefit assessment. The selective approach of LBA for specific drugs is sufficient in cases in which the evidence base was limited at launch. KW - AMNOG KW - Zusatznutzen KW - Neubewertung KW - Arzneimittel KW - Erstattungsbeitrag Y1 - 2018 UR - https://doi.org/10.1055/a-0592-6725 IS - 8-9 SP - e44 EP - e53 ET - 80 ER - TY - JOUR A1 - Barth, J. A1 - Hammerschmidt, Thomas A1 - Vollmar, J. A1 - Bierbaum, M. A1 - Schöffski, O. T1 - Funktionsweise und Auswirkungen des Refereenzpreissystems bei Impfstoffen nach §130a Abs. 2 SGB V: eine Analyse am Beispiel der Grippeimpfstoffe. JF - Gesundheitswesen N2 - Am 01. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, AMNOG) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurde für den Impfstoffmarkt ein Referenzpreissystem eingeführt um die deutschen Impfstoffpreise an das als niedriger vermutete Preisniveau anderer Staaten der europäischen Union (EU) anzupassen. Im Folgenden wird die Umsetzung, die Funktionsweise und die Auswirkungen dieses neuen Systems beschrieben. Des Weiteren wird anhand des Beispiels der Grippeimpfstoffe analysiert, welchen Einfluss die Referenzpreise auf das Preisgefüge haben. Methodik: Das Referenzpreissystem wird anhand des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und des Schreibens des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, GKV-SV) vom 22. Juni 2011 an die Verbände der Arzneimittelhersteller und Arzneimittelimporteure beschrieben. Der Analyse der Impfstoffpreise liegen die Daten des i:data-Report (Stand: 01. September 2011) des ifap Service-Instituts zugrunde. Ergebnisse: Der europäische Referenzpreis eines Impfstoffes wird als Durchschnittspreis aus den tatsächlich gültigen Abgabepreisen des entsprechenden Impfstoffes in den 4 Ländern der europäischen Union, deren Bruttonationaleinkommen dem deutschen am nächsten kommt und in denen der Impfstoff vertrieben wird, berechnet. Die hierzu herangezogenen Preise werden dabei mit den Umsatzanteilen und Kaufkraftparitäten (KKP) für Gesundheitspflege der jeweiligen Länder gewichtet. Die vorliegende Analyse weist darauf hin, dass insbesondere die praktische Umsetzung des Referenzpreissystems weiter verbessert und konkretisiert werden sollte. Zum einen sollte die Berechnung der Referenzpreise durch den GKV-SV so ausgestaltet werden, dass eine Vergleichbarkeit der Preise ­gewährleistet ist. Außerdem bestehen erhebliche Probleme bei der Abrechnung der Abschläge, da in der Dokumentation der impfenden Ärzte zunächst nicht unterschieden werden konnte, ob eine Impfung als Pflicht- oder Satzungsleistung erbracht wurde. Der Vergleich der Herstellerabgabepreise der einzelnen Grippeimpfstoffe mit den entsprechenden Referenzpreisen zeigt jedoch sowohl bei den Einzelpackungen als auch bei den Zehn­erpackungen nach Einführung des Referenzpreissystems eine Vergrößerung der bereits bestehenden Preisunterschiede, die sich im wettbewerblichen System entwickelt haben. Schlussfolgerung: Bei der Umsetzung des Referenzpreissystems besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Bei den Grippe­impfstoffen kann voraussichtlich durch das Referenzieren eine Reduktion der Ausgaben für die GKV erreicht werden, allerdings wird das wettbewerbliche Preisniveau verzerrt. KW - Referenzpreis KW - AMNOG KW - Abschlag KW - Impfstoff KW - Influenza Y1 - 2014 IS - 76 ER - TY - RPRT A1 - Hammerschmidt, Thomas T1 - Factors influencing the outcomes of the AMNOG benefit assessment N2 - Background: Since 2011, pharmaceutical companies have to proof the added benefit of new drugs in Germany. The benefit assessment is in relation to an “appropriate comparator therapy” (ACT) defined by the Federal Joint Committee (FJC). Based on the benefit assessment, a reimbursement price is negotiated. In order to proof added benefit, it is essential to provide evidence on patient-relevant outcomes from direct head-to-head comparisons with the ACT. Indirect treatment comparisons and evidence based on surrogate parameters are usually not sufficient. FJC often splits the indication into different subpopulations. Objective: The objective was to analyse whether factors beyond the clinical evidence have influence on the benefit assessment of the FJC. Methods: All benefit assessments between 2011 and 2015 were included in the analysis. The benefit for each drug was calculated by weighting the evidence grade, strength of evidence and size of subpopulations. Drugs were then clustered in high, low or no benefit. Univariate logistic regression was used to identify variables with potential influence (p<0.25). Those variables were included in a multivariate logistic regression model and variables with p>0.1 were excluded in a stepwise approach. Results: The final multivariate logistic regression identified that following variables increase the chance of getting a higher benefit: pharmacologically innovative drug, drugs in disease areas with high unmet medical need, drugs in oncology or infectious diseases, and drugs for which the FJC can split the assessment into subpopulations. Conclusions: The analysis identified variables beyond clinical evidence that influence the benefit assessment by the FJC and provided a better understanding of decision making by the FJC. T3 - Rosenheimer Beiträge - 1 KW - AMNOG, HTA, benefit assessment, pharmaceuticals, Germany KW - AMNOG KW - health technology assessment KW - pharmaceutical KW - benefit assessment KW - Germany Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bvb:861-opus4-2291 ER - TY - JOUR A1 - Hammerschmidt, Thomas T1 - Benachteiligt das AMNOG systematisch Medikamente in der Indikation "Diabetes mellitus"? Häufigere Marktrücknahmen als in anderen Indikationen JF - Diabetes aktuell N2 - Seit 2011 müssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegenüber einer sogenannten "zweckmäßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen für Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckmäßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einführung des AMNOG Antidiabetika häufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschränkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine verspätete Markteinführung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird. KW - AMNOG KW - Nutzenbewertung KW - Arzneimittelpreise KW - Opt-out KW - Diabetes mellitus Y1 - 2016 VL - 2016 IS - 13 (8) PB - Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York ER - TY - JOUR A1 - Hammerschmidt, Thomas T1 - Analyse der AMNOG-Erstattungsbeträge im europäischen Preisumfeld JF - Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement N2 - Zielsetzung:  In der Vergangenheit gehörten die deutschen Arzneimittelpreise zu den höchsten Preisen in Europa. Seit 2011 durchlaufen neu eingeführte, patentgeschützte Arzneimittel in Deutschland gemäß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Nutzenbewertung, die Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern und dem GKV-Spitzenverband ist. Die Verhandlungen resultieren in einem Erstattungsbetrag, der ein Jahr nach Markteinführung gültig wird. Zu berücksichtigende Kriterien in dieser Verhandlung sind unter anderem der Zusatznutzen und Preise des Medikaments in anderen EU-Ländern. Ziel der Studie ist es, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen zu analysieren und speziell zu untersuchen, wie Arzneimittelhersteller bei Markteinführung die Abgabepreise (Launchpreise) im Vergleich zu den in den Erstattungsbetragsverhandlungen relevanten EU-Ländern setzen und wie sich die Erstattungsbeträge in das europäische Preisniveau einfügen. Methodik:  Analyse und Vergleich der Launchpreise und der Erstattungsbeträge sowie der publizierten EU-Preise aus 14 für die Preisverhandlung relevanten Ländern für alle Arzneimittel mit veröffentlichtem Erstattungsbetrag zwischen 2011 und 2015. Ergebnisse:  Für 85 Medikamente liegen Erstattungsbeträge und europäische Preise vor. Die Erstattungsbeträge weisen einen durchschnittlichen Abschlag vom Launchpreis von 26,2 % mit großer Spannbreite aus. Der Abschlag ist signifikant größer bei den Produkten, die die Hersteller vom Markt genommen haben, sowie bei neurologischen Therapiegebieten. Der Abschlag ist signifikant vom Ausmaß des Zusatznutzens abhängig. Bei 56,5 % der Medikamente liegen die deutschen Launchpreise über dem höchsten europäischen Preis, im Durchschnitt um 4,2 %. Die Erstattungsbeträge liegen in 30,6 % der Fälle unter dem niedrigsten europäischen Preis und im Durchschnitt 6,4 % über dem niedrigsten und 11,9 % unter dem durchschnittlichen europäischen Preis. Schlussfolgerung:  Deutschland ist im ersten Jahr der freien Preisbildung weiterhin ein Hochpreisland in Europa. Der mit dem Zusatznutzen korrelierende Abschlag führt zu einem Erstattungsbetrag, der im unteren Bereich der europäischen Preise liegt. Das AMNOG erreicht somit das Wirtschaftlichkeitsziel, die zuvor im europäischen Vergleich hohen deutschen Arzneimittelpreise bedeutsam zu senken. KW - AMNOG KW - Zusatznutzen KW - Arzneimittelpreise KW - internationaler Preisvergleich Y1 - 2016 VL - 2017 IS - 2017/22 SP - 43 EP - 53 PB - Georg Thieme Verlag KG CY - Stuttgart - New York ER -