@article{BischofHindingerPukelsheim2016, author = {Bischof, Wolfgang and Hindinger, Carina and Pukelsheim, Friedrich}, title = {Listenverbindungen - ein Relikt im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz}, series = {Bayerische Verwaltungsbl{\"a}tter - Zeitschrift f{\"u}r {\"o}ffentliches Recht und {\"o}ffentliche Verwaltung (BayVBl.)}, volume = {2016}, journal = {Bayerische Verwaltungsbl{\"a}tter - Zeitschrift f{\"u}r {\"o}ffentliches Recht und {\"o}ffentliche Verwaltung (BayVBl.)}, number = {2/2016}, pages = {73 -- 76}, year = {2016}, abstract = {Im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz haben Listenverbindungen eine lange Tradition. Sie sollen bei der Verrechnung von Stimmen in Sitze Verzerrungen d{\"a}mpfen, die mit dem D'Hondt-Verfahren auftreten k{\"o}nnen. Da aber die Sitzzuteilung seit 2010 mit dem unverzerrten Hare/Niemeyer-Verfahren vorgenommen wird, haben Listenverbindungen ihre Berechtigung verloren. Wir demonstrieren die Problematik anhand der Kommunalwahlen 2014. In mehreren Kommunen passierte es, dass von zwei Listen diejenige mit mehr Stimmen weniger Sitze erhielt, was mit der Erfolgswertgleichheit der W{\"a}hlerstimmen unvereinbar ist. Auch kam es vor, dass eine Liste den Einzug in den Gemeinderat nur deshalb verfehlte, weil sie einer Listenverbindung angeh{\"o}rte.}, language = {de} }