@article{BarthHammerschmidtVollmaretal.2014, author = {Barth, J. and Hammerschmidt, Thomas and Vollmar, J. and Bierbaum, M. and Sch{\"o}ffski, O.}, title = {Funktionsweise und Auswirkungen des Refereenzpreissystems bei Impfstoffen nach \S130a Abs. 2 SGB V: eine Analyse am Beispiel der Grippeimpfstoffe.}, series = {Gesundheitswesen}, journal = {Gesundheitswesen}, number = {76}, year = {2014}, abstract = {Am 01. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, AMNOG) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurde f{\"u}r den Impfstoffmarkt ein Referenzpreissystem eingef{\"u}hrt um die deutschen Impfstoffpreise an das als niedriger vermutete Preisniveau anderer Staaten der europ{\"a}ischen Union (EU) anzupassen. Im Folgenden wird die Umsetzung, die Funktionsweise und die Auswirkungen dieses neuen Systems beschrieben. Des Weiteren wird anhand des Beispiels der Grippeimpfstoffe analysiert, welchen Einfluss die Referenzpreise auf das Preisgef{\"u}ge haben. Methodik: Das Referenzpreissystem wird anhand des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und des Schreibens des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, GKV-SV) vom 22. Juni 2011 an die Verb{\"a}nde der Arzneimittelhersteller und Arzneimittelimporteure beschrieben. Der Analyse der Impfstoffpreise liegen die Daten des i:data-Report (Stand: 01. September 2011) des ifap Service-Instituts zugrunde. Ergebnisse: Der europ{\"a}ische Referenzpreis eines Impfstoffes wird als Durchschnittspreis aus den tats{\"a}chlich g{\"u}ltigen Abgabepreisen des entsprechenden Impfstoffes in den 4 L{\"a}ndern der europ{\"a}ischen Union, deren Bruttonationaleinkommen dem deutschen am n{\"a}chsten kommt und in denen der Impfstoff vertrieben wird, berechnet. Die hierzu herangezogenen Preise werden dabei mit den Umsatzanteilen und Kaufkraftparit{\"a}ten (KKP) f{\"u}r Gesundheitspflege der jeweiligen L{\"a}nder gewichtet. Die vorliegende Analyse weist darauf hin, dass insbesondere die praktische Umsetzung des Referenzpreissystems weiter verbessert und konkretisiert werden sollte. Zum einen sollte die Berechnung der Referenzpreise durch den GKV-SV so ausgestaltet werden, dass eine Vergleichbarkeit der Preise ­gew{\"a}hrleistet ist. Außerdem bestehen erhebliche Probleme bei der Abrechnung der Abschl{\"a}ge, da in der Dokumentation der impfenden {\"A}rzte zun{\"a}chst nicht unterschieden werden konnte, ob eine Impfung als Pflicht- oder Satzungsleistung erbracht wurde. Der Vergleich der Herstellerabgabepreise der einzelnen Grippeimpfstoffe mit den entsprechenden Referenzpreisen zeigt jedoch sowohl bei den Einzelpackungen als auch bei den Zehn­erpackungen nach Einf{\"u}hrung des Referenzpreissystems eine Vergr{\"o}ßerung der bereits bestehenden Preisunterschiede, die sich im wettbewerblichen System entwickelt haben. Schlussfolgerung: Bei der Umsetzung des Referenzpreissystems besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Bei den Grippe­impfstoffen kann voraussichtlich durch das Referenzieren eine Reduktion der Ausgaben f{\"u}r die GKV erreicht werden, allerdings wird das wettbewerbliche Preisniveau verzerrt.}, language = {de} } @techreport{Hammerschmidt2017, type = {Working Paper}, author = {Hammerschmidt, Thomas}, title = {Factors influencing the outcomes of the AMNOG benefit assessment}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:861-opus4-2291}, pages = {16}, year = {2017}, abstract = {Background: Since 2011, pharmaceutical companies have to proof the added benefit of new drugs in Germany. The benefit assessment is in relation to an "appropriate comparator therapy" (ACT) defined by the Federal Joint Committee (FJC). Based on the benefit assessment, a reimbursement price is negotiated. In order to proof added benefit, it is essential to provide evidence on patient-relevant outcomes from direct head-to-head comparisons with the ACT. Indirect treatment comparisons and evidence based on surrogate parameters are usually not sufficient. FJC often splits the indication into different subpopulations. Objective: The objective was to analyse whether factors beyond the clinical evidence have influence on the benefit assessment of the FJC. Methods: All benefit assessments between 2011 and 2015 were included in the analysis. The benefit for each drug was calculated by weighting the evidence grade, strength of evidence and size of subpopulations. Drugs were then clustered in high, low or no benefit. Univariate logistic regression was used to identify variables with potential influence (p<0.25). Those variables were included in a multivariate logistic regression model and variables with p>0.1 were excluded in a stepwise approach. Results: The final multivariate logistic regression identified that following variables increase the chance of getting a higher benefit: pharmacologically innovative drug, drugs in disease areas with high unmet medical need, drugs in oncology or infectious diseases, and drugs for which the FJC can split the assessment into subpopulations. Conclusions: The analysis identified variables beyond clinical evidence that influence the benefit assessment by the FJC and provided a better understanding of decision making by the FJC.}, subject = {AMNOG}, language = {en} } @article{Hammerschmidt2016, author = {Hammerschmidt, Thomas}, title = {Analyse der AMNOG-Erstattungsbetr{\"a}ge im europ{\"a}ischen Preisumfeld}, series = {Gesundheits{\"o}konomie und Qualit{\"a}tsmanagement}, volume = {2017}, journal = {Gesundheits{\"o}konomie und Qualit{\"a}tsmanagement}, number = {2017/22}, publisher = {Georg Thieme Verlag KG}, address = {Stuttgart - New York}, pages = {43 -- 53}, year = {2016}, abstract = {Zielsetzung: In der Vergangenheit geh{\"o}rten die deutschen Arzneimittelpreise zu den h{\"o}chsten Preisen in Europa. Seit 2011 durchlaufen neu eingef{\"u}hrte, patentgesch{\"u}tzte Arzneimittel in Deutschland gem{\"a}ß dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eine Nutzenbewertung, die Grundlage von Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmern und dem GKV-Spitzenverband ist. Die Verhandlungen resultieren in einem Erstattungsbetrag, der ein Jahr nach Markteinf{\"u}hrung g{\"u}ltig wird. Zu ber{\"u}cksichtigende Kriterien in dieser Verhandlung sind unter anderem der Zusatznutzen und Preise des Medikaments in anderen EU-L{\"a}ndern. Ziel der Studie ist es, die Ergebnisse der Erstattungsbetragsverhandlungen zu analysieren und speziell zu untersuchen, wie Arzneimittelhersteller bei Markteinf{\"u}hrung die Abgabepreise (Launchpreise) im Vergleich zu den in den Erstattungsbetragsverhandlungen relevanten EU-L{\"a}ndern setzen und wie sich die Erstattungsbetr{\"a}ge in das europ{\"a}ische Preisniveau einf{\"u}gen. Methodik: Analyse und Vergleich der Launchpreise und der Erstattungsbetr{\"a}ge sowie der publizierten EU-Preise aus 14 f{\"u}r die Preisverhandlung relevanten L{\"a}ndern f{\"u}r alle Arzneimittel mit ver{\"o}ffentlichtem Erstattungsbetrag zwischen 2011 und 2015. Ergebnisse: F{\"u}r 85 Medikamente liegen Erstattungsbetr{\"a}ge und europ{\"a}ische Preise vor. Die Erstattungsbetr{\"a}ge weisen einen durchschnittlichen Abschlag vom Launchpreis von 26,2 \% mit großer Spannbreite aus. Der Abschlag ist signifikant gr{\"o}ßer bei den Produkten, die die Hersteller vom Markt genommen haben, sowie bei neurologischen Therapiegebieten. Der Abschlag ist signifikant vom Ausmaß des Zusatznutzens abh{\"a}ngig. Bei 56,5 \% der Medikamente liegen die deutschen Launchpreise {\"u}ber dem h{\"o}chsten europ{\"a}ischen Preis, im Durchschnitt um 4,2 \%. Die Erstattungsbetr{\"a}ge liegen in 30,6 \% der F{\"a}lle unter dem niedrigsten europ{\"a}ischen Preis und im Durchschnitt 6,4 \% {\"u}ber dem niedrigsten und 11,9 \% unter dem durchschnittlichen europ{\"a}ischen Preis. Schlussfolgerung: Deutschland ist im ersten Jahr der freien Preisbildung weiterhin ein Hochpreisland in Europa. Der mit dem Zusatznutzen korrelierende Abschlag f{\"u}hrt zu einem Erstattungsbetrag, der im unteren Bereich der europ{\"a}ischen Preise liegt. Das AMNOG erreicht somit das Wirtschaftlichkeitsziel, die zuvor im europ{\"a}ischen Vergleich hohen deutschen Arzneimittelpreise bedeutsam zu senken.}, language = {de} } @article{Hammerschmidt2016, author = {Hammerschmidt, Thomas}, title = {Benachteiligt das AMNOG systematisch Medikamente in der Indikation "Diabetes mellitus"? H{\"a}ufigere Marktr{\"u}cknahmen als in anderen Indikationen}, series = {Diabetes aktuell}, volume = {2016}, journal = {Diabetes aktuell}, number = {13 (8)}, publisher = {Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York}, pages = {385-394}, year = {2016}, abstract = {Seit 2011 m{\"u}ssen Hersteller neuer Medikamente infolge des AMNOG deren Zusatznutzen gegen{\"u}ber einer sogenannten "zweckm{\"a}ßigen Vergleichstherapie" nachweisen. Mit derzeit 17 Nutzenbewertungen ist der Diabetes mellitus die Indikation, in der bislang die meisten Medikamente beurteilt wurden. Allerdings fallen die Nutzenbewertungen f{\"u}r Antidiabetika wesentlich schlechter aus als in anderen Indikationen. Meist erhalten sie entweder keinen Zusatznutzen oder nur einen geringen Zusatznutzen in einer Teilpopulation. Wegen dieser schlechten Bewertungen und der geringpreisigen generischen zweckm{\"a}ßigen Vergleichstherapie nehmen Hersteller seit der Einf{\"u}hrung des AMNOG Antidiabetika h{\"a}ufiger vom Markt als Medikamente in anderen Indikationen. Die Auswahl an Antidiabetika ist demzufolge in Deutschland deutlich eingeschr{\"a}nkt, und pharmazeutische Unternehmen erwarten in Zukunft eine versp{\"a}tete Markteinf{\"u}hrung in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, m{\"u}ssen Hersteller mehr Daten zu langfristigen Outcomes der Arzneimitteltherapie generieren und diese in den Prozess einbringen. Dies ist jedoch nur m{\"o}glich, wenn der AMNOG-Prozess entsprechend angepasst wird.}, language = {de} } @article{RiederHammerschmidt2018, author = {Rieder, Veronika and Hammerschmidt, Thomas}, title = {Analyse erneuter AMNOG-Nutzenbewertungen von Arzneimitteln im gleichen Anwendungsgebiet}, series = {Gesundheitswesen}, journal = {Gesundheitswesen}, number = {8-9}, edition = {80}, pages = {e44 -- e53}, year = {2018}, abstract = {Zielsetzung Seit 2011 werden in Deutschland neuartige Arzneimittel zum Zeitpunkt der Markteinf{\"u}hrung einer fr{\"u}hen Nutzenbewertung (FNB) mit anschließender Preisverhandlung unterzogen (AMNOG). Zu diesem Zeitpunkt ist die Evidenz zum Nutzen des Arzneimittels limitiert. Eine erneute Nutzenbewertung (ENB) im gleichen Anwendungsgebiet auf Basis neuerer Evidenz ist allerdings nicht regelhaft, sondern nur in Einzelf{\"a}llen vorgesehen. Ziel ist, die Ergebnisse von ENB im gleichen Anwendungsgebiet zu untersuchen. Methodik Analyse s{\"a}mtlicher Verfahren mit abgeschlossener ENB in den Jahren 2011-2016. Ergebnisse Unter den 228 Nutzenbewertungsverfahren sind 52 zu 26 Arzneimitteln mit FNB und ENB im gleichen Anwendungsgebiet. {\"U}berproportional viele ENB wurden bei Onkologika und Antidiabetika durchgef{\"u}hrt. Bei 15 Arzneimitteln mit nachgewiesenem Zusatznutzen hatte der G-BA den FNB-Beschluss befristet wegen unzureichender Datenlage zur Markteinf{\"u}hrung, teils begr{\"u}ndet durch bedingte Zulassungen. Die ENB fand nach 2,6 Jahren statt. Sie f{\"u}hrte in 4 F{\"a}llen zu einer h{\"o}heren und in 5 F{\"a}llen zu einer niedrigeren Nutzenbewertung. F{\"u}r 7 Arzneimittel ohne Zusatznutzen beantragten die Hersteller eine ENB auf Basis neuer Evidenz nach ca. 1,7 Jahren. Drei dieser Arzneimittel konnten in der ENB einen Zusatznutzen nachweisen. 4 Orphan Drugs wurden gem{\"a}ß gesetzlicher Vorgabe erneut bewertet, nachdem sie die Jahresumsatzschwelle von 50 Mio. € {\"u}berschritten. Bei einem Orphan Drug kam es zu einer besseren, bei 2 zu einer schlechteren Nutzenbewertung. Die durchschnittliche Verbesserung betr{\"a}gt 1,5 Punkte auf einer Bewertungsskala von -3 (Beleg f{\"u}r geringeren Zusatznutzen) bis 9 (Beleg f{\"u}r erheblichen Zusatznutzen) und ist begr{\"u}ndet durch neue Datenschnitte und Studien. Die Verschlechterung betr{\"a}gt durchschnittlich -1,4 Punkte. Es zeigt sich eine signifikante Korrelation der Ver{\"a}nderung der Nutzenbewertung mit der Ver{\"a}nderung des verhandelten Preises. Schlussfolgerungen Die ENB auf Basis einer breiteren Evidenzgrundlage f{\"u}hrt nicht zu einer wesentlichen {\"A}nderung der Nutzenbewertung und kann die Aussagesicherheit auch nur geringf{\"u}gig erh{\"o}hen. Eine generelle ENB erscheint daher vor dem Hintergrund des administrativen Aufwands nicht gerechtfertigt. Das selektive Verfahren, erneute Nutzenbewertungen durchzuf{\"u}hren, ist hinreichend f{\"u}r Adjustierungen der Nutzenbewertung, wenn die Datenlage zur Markteinf{\"u}hrung unzureichend erscheint.}, language = {de} }