Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften
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In der Debatte um ein Einwanderungsgesetz werden die jeweiligen Motive oftmals nicht hinreichend auseinandergehalten, die für die Neuregelung des Einwanderungsrechts sprechen. Der Beitrag nimmt eine Differenzierung der Anliegen vor und geht besonders auf die aktuellen Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie das so genannte „Nimm 2+-Modell“ des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) ein.
Weitere Wirklichkeit
(2017)
Acht Prozent der Studierenden in Deutschland weisen eine Behinderung oder chronische Erkrankung auf 1, ca. vier Prozent leiden an einer sog. Teilleistungsstörung (z.B. Legasthenie und Dyskalkulie) 2, etwa 2% aller Studierenden sind von Legasthenie betroffen3. Damit müssen ca. 40.000 Studierende 4 ihr Studium mit und um und unter Legasthenie organisieren. Während es außerhalb von Prüfungen bereits zahlreiche Unterstützungsangebote gibt, verkommt die Berücksichtigung von Legasthenie im sensiblen Bereich der Hochschulprüfungen mitunter zu einem Vabanquespiel, dessen Ausgang insbesondere davon abhängig ist, an welcher Hochschule das Studium absolviert wird, welche Lehrperson die Prüfung stellt und welche Sachbearbeiterin bzw. welcher Sachbearbeiter über einen etwaigen Ausgleich entscheidet; so existiert an Hochschulen keine einheitliche Handhabung des Nachteilsausgleichs bei Legasthenie und teilweise haben es Studierende noch immer schwer, ihren Anspruch auf einen entsprechenden Nachteilsausgleich durchzusetzen6, teilweise nur bestehen spezifische Beratungsangebote und adäquate Hilfsmittel , teilweise wird ein nur regelmäßiger i.S.e. pauschalen Ausgleichs gewährt, teilweise herrscht Unkenntnis vorund teilweise bleibt Legasthenie ein schambesetztes Tabuthema.