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Die Einholung eines Ethikvotums ist in der Medizin verpflichtend.
Auch in anderen Disziplinen ist eine ethische Beurteilung häufig notwendig.
Bisher gibt es nur wenig hierfür zuständige Stellen.
Die gemeinsame Ethik-Kommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) füllt diese Lücke.
Anträge können gestellt werden unter www.gehba.de.
Die Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) bietet ein neues Verfahren zur Antragsbewertung (FastTrack) an. FastTrack arbeitet halb-automatisiert und eine Antragstellung ist online möglich. Fasttrack unterstützt bei der Feststellung ethischer Unbedenklichkeit. Diese Bestätigung dient bei Veröffentlichungen als Nachweis der ethischen Unbedenklichkeit.