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Seit Ende der 1980er-Jahre ist die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) zur Umsetzung einer leitliniengerechten Versorgung von Menschen mit Demenz im ländlichen Raum im § 118 Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert [1, 2]. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 118 SGB V und die praktische Ausgestaltung entsprechender Krankenhausambulanzen auf Grundlage vertraglicher Regelungen zwischen den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und den Krankenhäusern ermöglicht es heute auch in ländlichen Regionen eine leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit Demenz umzusetzen. Der folgende Beitrag beleuchtet das Potenzial einer PIA anhand eines Praxisbeispiels und verweist auf die besondere Relevanz für die Versorgung spezifischer Patientengruppen in der Fläche.
Im Mittelpunkt des Artikels steht ein Konzept zur Versorgung von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen im ländlichen Raum, dessen Struktur, Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen. Gezeigt wird, dass auf dem Land bereits heute eine leitliniengerechte Versorgung und ein langfristiger Verbleib in der Häuslichkeit möglich sind, insbesondere auch für Risikogruppen wie alleinlebende ältere Menschen. Hierzu sind über die Fläche verteilte Tageskliniken als Nebenstandort von Krankenhausträgern mit psychiatrischen Abteilungen zu nutzen, spezialisierte Teams zu bilden und Kooperationsstrukturen in der Fläche zu etablieren.
Eine angemessene Versorgung von Menschen mit Demenz unter Einbeziehung der Angehörigen erfordert spezialisierte, aufeinander abgestimmte Versorgungsstrukturen. Die Autor*innen beschreiben ein in der Praxis etabliertes Versorgungsmodell für Menschen mit Demenz, das unterschiedliche Akteure und ambulante, teilstationäre und Wohnstrukturen integriert. In einem einführenden Kapitel werden auf Grundlage von Fallstudien und der internationalen Fachdiskussion Status quo und Anforderungen an eine leitliniengerechte Versorgung dargestellt. Anschließend wird das Modell einer spezialisierten Komplexvesorgung bei Demenz mit seinen Prinzipien und Bausteinen beschrieben. Abschließend werden Bedingungen gelingender Kooperation, Versorgungsqualität und die Übertragbarkeit in andere Regionen diskutiert.
Seit Ende der 1980er-Jahre ist die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) zur Umsetzung einer leitliniengerechten Versorgung von Menschen mit Demenz im ländlichen Raum im § 118 Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert [1, 2]. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 118 SGB V und die praktische Ausgestaltung entsprechender Krankenhausambulanzen auf Grundlage vertraglicher Regelungen zwischen den Krankenkassen, ihren Landesverbänden und den Krankenhäusern ermöglicht es heute auch in ländlichen Regionen eine leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit Demenz umzusetzen. Der folgende Beitrag beleuchtet das Potenzial einer PIA anhand eines Praxisbeispiels und verweist auf die besondere Relevanz für die Versorgung spezifischer Patientengruppen in der Fläche.