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Dieser forschungsmethodische Leitfaden behandelt folgende Themen:
(1) Wissenschaftlicher Transfer von komplexen Interventionen inkl. Fragestellungen und Methoden von Machbarkeits-, Wirksamkeits- und Implementationsstudien.
(2) Recherchestrategien zur Krankheitslast inkl. Folgen für Betroffene und Gesellschaft und Versorgungsstatus durch Gesundheitsfachberufe.
(3) Präzisierung von Forschungsfragestellungen.
(4) Evidenzrecherche, Evidenzmapping und Beurteilung der Evidenzlage.
(5) Fördermöglichkeiten von Forschungsprojekten.
(6) Forschungsnetzwerke in den Gesundheitsfachberufen.
Leitfaden zum Aufbau Praxisbasierter Forschungsnetzwerke (PBFN) in den Gesundheitsfachberufen
(2016)
Im Rahmen der Diagnostik einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) konzipierte Lauer (2014) ein im deutschsprachigen Raum verbreitetes Screening, welches erste Einschätzungen auditiver Teilleistungen bei Kindern zulässt und bei Auffälligkeiten eine weiterführende multiprofessionelle Diagnostik indiziert. Für das Screening wurden in zwei Masterarbeiten (Diesburg, 2017; Tenhagen, 2018) erste Normwerte generiert, die auf den Rohwerten von 200 siebenjährigen Kindern basieren. Sowohl die Einflüsse von Mehrsprachigkeit, Geschlecht und Schulklasse als auch die Reliabilität und Validität des Verfahrens wurden initial überprüft. Die erstellten Normwerttabellen bieten den Durchführen-den einen Vergleich der Testleistungen zu Gleichaltrigen und damit eine sinnvolle Interpretation und höhere Aussagekraft des Screenings. Die Normierung weiterer Altersgruppen wird für die Zukunft empfohlen.
Die Einholung eines Ethikvotums ist in der Medizin verpflichtend.
Auch in anderen Disziplinen ist eine ethische Beurteilung häufig notwendig.
Bisher gibt es nur wenig hierfür zuständige Stellen.
Die gemeinsame Ethik-Kommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa) füllt diese Lücke.
Anträge können gestellt werden unter www.gehba.de.
FATMA 2.1
(2021)
Die partizipative Zielsetzung ist die Basis einer erfolgreichen Therapie. Bei Patient*innen, die unter einer Aphasie leiden, ist der partizipative Prozess jedoch häufig mühsam und zeitaufwändig.
Mit dem Fragebogen zur Erfassung von Aktivitäts- und Teilhabezielen im Sinne der ICF bei Menschen mit Aphasie (FATMA 2.1) liegt erstmalig ein evaluiertes und bildgestütztes Zielsetzungsinstrument vor, das an insgesamt 138 Personen mit und ohne Aphasie überprüft worden ist.
FATMA 2.1 ermöglicht, trotz ausgeprägter aphasischer Störungen Aktivitätsziele partnerschaftlich zwischen Personen mit einer Aphasie und Sprachtherapeut*innen zu erarbeiten. Dazu stehen insgesamt 27 prototypische Aktivitäten aus allen Teilhabekapiteln der ICF mit einer jeweils passenden Fotografie und einem dazugehörigen Satz mit fett gedruckten Schlüsselwörtern zur Verfügung. Über die vorgegebenen prototypischen Aktivitäten hinaus werden die Betroffenen zudem nach weiteren für sie relevante Aktivitäten gefragt. Mithilfe einer vierstufigen visuellen Bewertungsskala können Betroffene angeben, wie wichtig die jeweilige Aktivität für sie ist. Eine ebenfalls visualisierte Priorisierungshilfe ermöglicht, die wichtigen Aktivitäten für eine*n Betroffen*en im Anschluss zu priorisieren. Als Ergebnis der bildlichen Unterstützung können mit FATMA 2.1 Aktivitätsziele partizipativ, systematisch und zeiteffizient bestimmt werden. Ausgehend von den Zielen ist es möglich, eine teilhabeorientierte Aphasietherapie zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.
9783824812936
In Deutschland wird in der Patientenversorgung zwischen stationärem und ambulantem Sektor getrennt. Dieser als Schnittstelle bezeichnete Übergang wurde im Rahmen von diversen Forschungsarbeiten bereits mehrfach untersucht. Dabei wurden Barrieren identifiziert, die den Übergang von der stationären in die ambulante Therapie in vielen Fällen erschweren. Für die Logopä-die, insbesondere für Menschen mit einer Aphasie, liegen dazu bislang jedoch keine hinreichenden Informationen vor. Daher wurden acht Interviews mit dem Ziel geführt, von Menschen mit einer Apha-sie einen ersten Einblick in den Übergangsprozess von einem Rehabilitationsbereich in den nächsten zu erhalten. Im Vordergrund stand dabei die Frage, welche Ressourcen, aber auch welche Hindernisse von den Betroffenen wahrgenommen wurden. Die Ergebnisse der Befragung ließen sich in die Kategorien Organisation, Emotionen, Information und Angehörige zusammenfassen. Innerhalb der Kategorien konnten deutliche schnittstellenbezogene Defizite, aber auch Hinweise auf eine Schnittstellenoptimie-rung identifiziert werden. Neben der unzureichenden Vorbereitung auf die Entlassung aus den Rehabili-tationskliniken, dem Fehlen wichtiger Informationen und dem lückenhaften Einbinden der Angehörigen gaben die Betroffenen auch infrastrukturelle Gegebenheiten als Barrieren der stationär-ambulanten Schnittstelle an. Ausgehend von den Barrieren werden Möglichkeiten dargestellt, die Hindernisse von einer stationären zur ambulanten Versorgung zu minimieren.
Einleitung:
Seit über zwei Jahrzehnten wird von Hochschulen, Berufs- und Fachschulverbänden eine akademische Ausbildung für die Therapieberufe (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) gefordert. In der EU ist die hochschulische Ausbildung seit Langem Standard. Erstmals im Jahre 2009 wurden in Deutschland berufsqualifizierende Bachelorstudiengänge zur Erprobung zugelassen. Zur Evaluation und Qualitätssicherung dieser Modell-studiengänge hat der Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe e.V. (HVG) eine Befragung von Studienabsolventen durchgeführt.
Methode:
Die Befragung wurde Anfang 2018 als Querschnittstudie im Online-Verfahren in Koopera-tion mit sieben Hochschulen und 12 Studiengängen durchgeführt.
Ergebnisse:
Die Befragungsergebnisse werden für die drei Berufsgruppen insgesamt und separat für die Ergotherapeuten (ET) ausgewiesen. Die Befragung belegt, dass der Übertritt der Studienabsolventen in den Arbeitsmarkt gelingt. Nahezu alle Absolventen (die ET zu 100%) arbeiten nach dem Studium im direkten Klienten- bzw. Patientenkontakt. Mehrheitlich sind die Therapeuten mit den Inhalten ihrer Tätigkeit (sehr) zufrieden (gesamt 87,5%, ET 85,7%). Die Möglichkeiten, die im Studium erworbenen erweiterten Kompetenzen im Berufsalltag wirkungsvoll einzusetzen, sind derzeit nur eingeschränkt vorhanden.
Schlussfolgerungen:
Die Befragungsergebnisse stützen die Forderung nach einer akademischen Ausbildung der Therapeuten, wie sie EU-weit üblich ist. Die hochschulische Ausbildung ermöglicht eine wissenschaftlich fundierte, evidenzbasierte Versorgung. Damit die erweiterten Kompetenzen der Absolventen vollumfänglich zum Wohle der Patienten eingesetzt werden können, müsste den Therapeuten im Berufsalltag mehr Entscheidungs- und Handlungsspielraum zugestanden werden.