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Der Umstand, dass bis heute nicht bekannt ist, wie viele Menschen in Deutschland zuhause versterben, wird als Ausgangspunkt der Argumentation zugunsten der Etablierung eines Sterbeortregisters gewählt. Hierfür wird die grundsätzliche Bedeutung – bei durchaus heterogenen Zielsetzungen und funktionalem Zweck – medizinischer Register erkennbar gemacht. Deutlich wird, dass von einem Sterbeortregister kurzfristig insbesondere für die Versorgungsplanung und die Gesundheitspolitik, mittelfristig aber auch für die Qualitäts-entwicklung der Versorgung sowie mittel- bis langfristig Erkenntnisse für die Versorgungsforschung und für epidemiologische Studien, ein deutlicher Nutzen zu erwarten ist. Dies betrifft alle Orte (Milieus, Settings) der Versorgung. Um solch ein Sterbeortregister inhaltlich und auch funktional wirkungsvoll auszugestalten, sollte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit transsektoraler Erfahrung über die Palliativversorgung hinausreichend zusammengeführt werden. Indes wäre allein schon die genaue – und jährlich berichtete – Ermittlung des Sterbeortes ein deutlicher und praktisch einfach zu erreichender Fortschritt.
Hintergrund:
Knapp 80% aller Menschen sterben in Deutschland in stationärer Versorgung, ca. jeder fünfte von ihnen wird in seiner letzten Lebensphase nochmals in einen anderen Versorgungsbereich verlegt. Dies sind mehr als 150.000 Menschen, die oft ohne Indikation verlegt werden. 13 Risikofaktoren wurden für diese nicht indizierten Verlegungen identifiziert.
Methode:
Unter Begleitung der AWMF wurden zwei regional wirksame Leitlinien entwickelt und in einem Krankenhaus der Maximalversorgung sowie einer Pflegeeinrichtung implementiert. In dem Krankenhaus wurde ein palliativer Konsildienst etabliert. In der Pflegeeinrichtung wurde eine umfassende Personal- und Organisationsentwicklung betrieben. Unterschiedliche Kooperationen mit relevanten regionalen Partnern beider Modelleinrichtungen wurden systematisch ausgeweitet.
Ergebnisse und Schlussfolgerungen:
Die Verlegungen konnten trotz kurzer Laufzeit des Projekts signifikant reduziert werden. Gelingen konnte dies auch durch die Etablierung von Entscheidungshilfen und einer digitalisierten Implementierungsunterstützung. Die Ergebnisse der ethischen und sozialen Begleitforschung rechtfertigen das Vorgehen.Die Zufriedenheit von Angehörigen und Mitarbeitern steigt.