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Gesundheit und Soziales
(2023)
Medizinische Daten, die - wie derzeit für die Telematik-Infrastruktur nach §291a SGB V spe-zifiziert - auch außerhalb der physischen Kontrolle der Eigentümer oder Ersteller (also z.B. außerhalb von Arztpraxen oder Klinken) auf Servern kryptographisch verschlüsselt gespeichert werden, müssen sehr lange vertraulich bleiben. Insbesondere darf der technische Betreiber des Servers, der die Daten speichert, keinen Zugriff erlangen. Es kann jedoch keine verlässliche Aussage dahingehend getroffen werden, ob die heute eingesetzten kryp-tographischen Algorithmen in 30 oder 40 Jahren die Vertraulichkeit der medizinischen Daten weiterhin gewährleisten. Es wird ein Verfahren vorgestellt, welches das Problem der langfristigen Sicherheit von verschlüsselt gespeicherten medizinischen Daten aus kryptographischer Sicht löst. Die Anwendung des Verfahrens wird am Beispiel einer nach den derzeit bekannten gematik-Spezifikationen definierten Infrastruktur veranschaulicht. Es wird von einer getrennten Speicherung von verschlüsselten medizinischen Daten und Schlüsselmaterial ausgegangen. Die Daten werden an der Datenquelle (Konnektor, z.B. eines Arztes) mit einem Einmalblock (One Time Pad, OTP) verschlüsselt. Sie sind damit beweisbar sicher verschlüsselt, weil das One-Time-Pad-Verschlüsselungsverfahren beweisbar „perfekt geheim“ ist. Der OTP-Schlüssel wird mit einem symmetrischen Schlüssel verschlüsselt, der wiederum mit den asymmetrischen Schlüsseln aller Zugriffsberechtigten verschlüsselt wird. Die kryptographische, technische und organisatorische Sicherheit des Verfahrens sowie seine Voraussetzungen und Kosten werden analysiert.