Heilmittelrichtlinie des G-BA, Keine Förderung leitliniengerechter Versorgung und Behandlung

  • Die Deklaration der Heilmittel im Heilmittelkatalog ist zu grob, um nur näherungsweise die Leitlinien korrekt abzubilden. Damit liegt es in der Verantwortung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, leitliniengerechte therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Hinsichtlich der Wahl der Intervention zeigte die zugrundeliegende Analyse, dass unabhängig davon, ob eine Verordnung leitliniengerechtDie Deklaration der Heilmittel im Heilmittelkatalog ist zu grob, um nur näherungsweise die Leitlinien korrekt abzubilden. Damit liegt es in der Verantwortung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, leitliniengerechte therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Hinsichtlich der Wahl der Intervention zeigte die zugrundeliegende Analyse, dass unabhängig davon, ob eine Verordnung leitliniengerecht ist oder nicht, die Behandlung sowohl leitliniengerecht als auch nicht leitliniengerecht stattfinden kann.show moreshow less

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Metadaten
Author:Katharina Bopp, Andrea PfingstenORCiDGND
URL / DOI:https://physiotherapeuten.de/artikel/heilmittelrichtlinie-des-g-ba/
Parent Title (German):PT - Zeitschrift für Physiotherapeuten
Publisher:Pflaum
Place of publication:München
Document Type:Article
Language:German
Year of first Publication:2024
Release Date:2025/03/14
Volume:76
Issue:12
Pagenumber:3
Institutes:Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften
Research Center of Health Sciences and Technology - RCHST
Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften / Labor Physiotherapie (LPh)
Begutachtungsstatus:begutachtet
research focus:Gesundheit und Soziales
Licence (German):Keine Lizenz - Es gilt das deutsche Urheberrecht: § 53 UrhG
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