@article{vonWallenberg, author = {von Wallenberg, Gabriela}, title = {Umstrukturierung im Konzern und rundfunkrechtliche Zulassung}, series = {AfP - Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht / Archiv f{\"u}r Presserecht}, volume = {50}, journal = {AfP - Zeitschrift f{\"u}r das gesamte Medienrecht / Archiv f{\"u}r Presserecht}, number = {5}, publisher = {de Gruyter}, issn = {2366-0945}, doi = {10.9785/afp-2019-500505}, pages = {394 -- 398}, abstract = {Will ein zu einem Konzern geh{\"o}render Veranstalter eines bundesweiten TV-Programms seine Zulassung, die ihm eine Landesmedienanstalt erteilt hat, vor Ablauf zur{\"u}ckgeben und ein zudemselben Konzern geh{\"o}rendes anderes Unternehmen eine Zulassung bei einer anderen Landesmedienanstalt f{\"u}r das gleichebundesweite TV-Programm beantragen, stellt sich die Frage, ob hier eine {\"A}nderung der Beteiligungsverh{\"a}ltnisse (\S 29 RStV)oder eine Neuzulassung (\S\S 20, 20a RStV) vorliegt. Unter Heranziehung der Rspr. und Gesetzgebung zur Bußgeldhaftung im Kartellrecht wird aufgezeigt, dass die im RStV bestehende Regelungsl{\"u}cke so zu schließen ist, dass der Austausch des Lizenznehmers aufgrund der Umstrukturierung im Konzern als eine {\"A}nderung der Beteiligungsverh{\"a}ltnisse i.S.d. \S 29 RStV zu behandeln ist.}, language = {de} }