@article{BuenteKnoedler, author = {B{\"u}nte, Rudolf and Kn{\"o}dler, Christoph}, title = {Einwanderungsgesetz: Pl{\"a}doyer f{\"u}r weitere Ausdifferenzierung}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, volume = {51}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, number = {4}, publisher = {Beck}, pages = {102 -- 106}, abstract = {In der Debatte um ein Einwanderungsgesetz werden die jeweiligen Motive oftmals nicht hinreichend auseinandergehalten, die f{\"u}r die Neuregelung des Einwanderungsrechts sprechen. Der Beitrag nimmt eine Differenzierung der Anliegen vor und geht besonders auf die aktuellen Gesetzentw{\"u}rfe der Bundestagsfraktionen von SPD und B{\"u}ndnis 90/Die Gr{\"u}nen sowie das so genannte „Nimm 2+-Modell" des Sachverst{\"a}ndigenrats deutscher Stiftungen f{\"u}r Integration und Migration (SVR) ein.}, subject = {Deutschland}, language = {de} } @article{Knoedler, author = {Kn{\"o}dler, Christoph}, title = {Zur Strafbarkeit von Sozialarbeitern und Sozialp{\"a}dagogen - Teil 1}, series = {ZKJ - Zeitschrift f{\"u}r Kindschaftsrecht und Jugendhilfe}, volume = {13}, journal = {ZKJ - Zeitschrift f{\"u}r Kindschaftsrecht und Jugendhilfe}, number = {13}, publisher = {Bundesanzeiger}, pages = {452 -- 456}, language = {de} } @article{Knoedler, author = {Kn{\"o}dler, Christoph}, title = {Rechtliche Anmerkungen zur Ber{\"u}cksichtigung von Legasthenie in Pr{\"u}fungen}, series = {ZBS Zeitschrift f{\"u}r Beratung und Studium}, volume = {2018}, journal = {ZBS Zeitschrift f{\"u}r Beratung und Studium}, number = {3+4}, publisher = {UVW Universit{\"a}tsVerlagWebler}, address = {Bielefeld}, pages = {76 -- 80}, abstract = {Acht Prozent der Studierenden in Deutschland weisen eine Behinderung oder chronische Erkrankung auf 1, ca. vier Prozent leiden an einer sog. Teilleistungsst{\"o}rung (z.B. Legasthenie und Dyskalkulie) 2, etwa 2\% aller Studierenden sind von Legasthenie betroffen3. Damit m{\"u}ssen ca. 40.000 Studierende 4 ihr Studium mit und um und unter Legasthenie organisieren. W{\"a}hrend es außerhalb von Pr{\"u}fungen bereits zahlreiche Unterst{\"u}tzungsangebote gibt, verkommt die Ber{\"u}cksichtigung von Legasthenie im sensiblen Bereich der Hochschulpr{\"u}fungen mitunter zu einem Vabanquespiel, dessen Ausgang insbesondere davon abh{\"a}ngig ist, an welcher Hochschule das Studium absolviert wird, welche Lehrperson die Pr{\"u}fung stellt und welche Sachbearbeiterin bzw. welcher Sachbearbeiter {\"u}ber einen etwaigen Ausgleich entscheidet; so existiert an Hochschulen keine einheitliche Handhabung des Nachteilsausgleichs bei Legasthenie und teilweise haben es Studierende noch immer schwer, ihren Anspruch auf einen entsprechenden Nachteilsausgleich durchzusetzen6, teilweise nur bestehen spezifische Beratungsangebote und ad{\"a}quate Hilfsmittel , teilweise wird ein nur regelm{\"a}ßiger i.S.e. pauschalen Ausgleichs gew{\"a}hrt, teilweise herrscht Unkenntnis vorund teilweise bleibt Legasthenie ein schambesetztes Tabuthema.}, language = {de} }