TY - JOUR A1 - Koss, Claus T1 - Insolvenzanfechtung von Spenden an eine Kirche T2 - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht N2 - "Die Kirche“, so lässt Johann Wolfgang von Goethe den Mephistopheles im Faust I spotten, „hat einen guten Magen,/hat ganze Länder aufgefressen/und doch noch nie sich übergessen;/die Kirch allein, meine lieben Frauen,/kann ungerechtes Gut verdauen.“ Die Spende an eine Freikirche in Berlin gab dem BGH die Möglichkeit, über das Spannungsverhältnis von freigiebiger Zuwendung, Kirchensteuer und der Insolvenzanfechtung zu entscheiden. Der BGH1 kam zu dem Ergebnis, dass Zuwendungen an Religionsgesellschaften insolvenzrechtlich keinen Sonderregelungen unterliegen. Selbst, wenn die Zuwen-dung an die Religionsgesellschaft anstatt einer Kirchensteuer geleistet wird, unterliegt diese der Insolvenzanfechtung – es sei denn, es handelt sich um ein Gelegenheitsgeschenk im Sinne der Ausnahmeregelung des § 134 Abs. 2 InsO. Dies wie-derum nahm der BGH zum Anlass den Begriff der gebräuchlichen Gelegenheit, Geschenke wertmäßig zu konkretisieren. Demnach beträgt die absolute Obergrenze 200 € je einzelne Gelegenheit und einem Gesamtwert von 500 €, unabhängig von den Vermögens- oder Masseverhältnissen des Einzelfalls. Y1 - 2016 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-oth-regensburg/frontdoor/index/index/docId/3284 VL - 19 IS - 15 SP - 739 EP - 740 PB - de Gruyter ER -