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Wirkung und Wirkmechanismen zusätzlicher Vermittlungsfachkräfte auf die Arbeitslosigkeitsdauer
(2012)
Die Vermittlung von Arbeitsuchenden auf offene Stellen ist eine der zentralen Aufgaben von Arbeitsagenturen. Inwiefern sie diese Aufgabe erfolgreich bewältigen, hängt unter anderem davon ab, wie viel Personal eine Agentur beschäftigt. In diesem Beitrag wird im Rahmen eines überregionalen Modellprojektes untersucht, welche Auswirkung mehr Vermittlungspersonal auf die Arbeitslosigkeitsdauer der betreuten Arbeitslosen hat. Dabei werden quantitative Wirkungsanalysen durchgeführt sowie mit qualitativen Methoden die Umsetzung des Modellprojektes und der Einsatz des Personals untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass eine höhere Ausstattung der Arbeitsagenturen mit Vermittlungspersonal mit einer kürzeren Dauer der Arbeitslosigkeit einhergeht. Hinsichtlich der Ansatzpunkte für den Personaleinsatz findet die Analyse Unterschiede zwischen den betroffenen Arbeitsagenturen, die als Arbeitgeberorientierung der Vermittlungsbemühungen, als Arbeitsuchendenorientierung oder Optimierung organisationsinterner Abläufe beschrieben werden. Zudem zeigt eine genaue Betrachtung des Modellprojektes, dass die Erhöhung der Vermittler(innen)zahl ein wichtiger, aber womöglich nicht der alleinige Grund für den Erfolg des Modellprojektes war.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einem Modellversuch die Zahl der Vermittlerinnen und Vermittler in 14 Arbeitsagenturen deutlich erhöht, um so mehr Arbeitsuchende in Beschäftigung zu vermitteln. Das IAB untersucht in zwei laufenden Forschungsprojekten - das eine quantitativ, das andere qualitativ angelegt - was sich durch den Personalaufbau in den Modelldienststellen verändert hat, und welche Erfolge damit erzielt wurden. Die bisherige Bilanz fällt unterm Strich positiv aus.
Die Evaluation des Modellprojektes „Kunden aktivieren – Integrationsleistung verbessern“ zeigt, dass eine bessere Relation von Arbeitsvermittlern zu Arbeitslosen die Dauer der Arbeitslosigkeit verringert und zu einer Intensivierung der Kontakte zwischen Arbeitsvermittler und Agenturkunden führt. Die am Modellprojekt beteiligten Arbeitsagenturen setzen die zusätzlichen Personalressourcen sehr unterschiedlich ein.
Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache 17/6277) die Integration in Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Die Absicht der Bundesregierung, die Effektivität und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik durch mehr Dezentralität, Flexibilität, Individualität, Qualität und Transparenz zu sichern, schlägt sich in einer Vielzahl von Einzelregelungen und einer Neuordnung des Instrumentenkastens nieder. Die Veränderungen betreffen sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Sozialgesetzbuch Drittes Buch) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch). In ihren Anträgen kritisieren die Fraktionen von SPD („Arbeitsmarktpolitik an den Herausforderungen der Zeit orientieren – Weichen für gute Arbeit, Vollbeschäftigung und Fachkräftesicherung stellen“, Bundestagsdrucksache 17/6454), Bündnis 90/Die Grünen („Arbeitsmarktpolitik – In Beschäftigung und Perspektiven investieren statt Chancen kürzen“, Bundestagsdrucksache 17/6319) und Die Linke („Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren“ – Bundestagsdrucksache 17/5526) dagegen eine einseitige Konzentration auf den arbeitsmarktnahen Personenkreis und fordern eine stärkere Beachtung von Menschen mit verfestigten Vermittlungshemmnissen. Das IAB geht in seiner Stellungnahme auf die Intention des Gesetzesvorhabens ein und äußert sich aufgrund der vorliegenden Forschungsbefunde zu ausgewählten Aspekten des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sowie der einzelnen Anträge der Oppositionsfraktionen.