Medienethischer Kommentar zum Fall: „Methadon zur Tumortherapie“

  • „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“ So lautet die Ziffer 14 des deutschen Pressekodex. Dieser wurde und wird vom Deutschen Presserat (2017) formuliert und gilt als die ethische Grundlage für die journalistische Arbeit in Deutschland. Haben die Redakteure bzw. die Medien bei der Berichterstattung über das Thema Methadon in der Krebstherapie gegen diesen ethischen Grundsatz verstoßen?

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Metadaten
Author:Beatrice Dernbach
DOI:https://doi.org/10.1007/s00481-017-0458-4
ISSN:0935-7335
Parent Title (German):Ethik in der Medizin
Publisher:Springer Science
Document Type:Article
Language:German
Release Date:2025/02/17
Volume:29
Issue:4
Pagenumber:4
First Page:330
Last Page:333
institutes:Fakultät Angewandte Mathematik, Physik und Allgemeinwissenschaften
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