Institutionelle Rahmung und Praxis des Beratens und Vermittelns
- Sich beraten und vermitteln zu lassen, scheint zu den zentralen personenbezogenen sozialen Dienstleistungen in der modernen Gesellschaft zu gehören. Wohlfahrtsstaatliche Institutionen haben eigene Beratungs- und Vermittlungsinstanzen ausgebildet, die sich zumindest von jenen, die auf Märkten angeboten und nachgefragt werden, maßgeblich unterscheiden. Denn ihre Funktion ist nicht nur, den Interessen der als beratungsbedürftig identifizierten Individuen zu entsprechen und gegebenenfalls entsprechend dieser Interessen die organisationsinternen Vermittlungsverfahren zu initiieren. Sondern diese Institutionen vermitteln vor allem zwischen den individuellen Interessen der (Staats-)BürgerInnen und generalisierten Erwartungen der Solidargemeinschaft (zumeist eingebettet in Nationalstaaten).