Schuldensituation und Schuldenregulierung bei Inhaftierten in Bayern
- Der vorliegende Bericht basiert auf einer Umfrage unter Fachkräften des Sozialdienstes (n = 47) und der externen Schuldenberatung (n = 28) in bayerischen Justizvollzugs-anstalten. Mit sieben Schuldenberater:innen wurden zusätzlich qualitative Interviews geführt. Dadurch konnte Expert:innenwissen sichtbar gemacht und Erkenntnisse geschaffen werden über die Schuldensituation von Inhaftierten, deren Ursachen sowie die typischen intramuralen Bearbeitungsweisen dieser Problemlagen. Die individuelle Schuldensituation von Inhaftierten in Bayern ist heterogen. So unterscheiden sich die Schuldensummen stark abhängig von Alter und Haftdauer. Schulden resultierend aus der Straftat (z.B. Gerichtskosten sowie Geldstrafen) und der Inhaftierung (z.B. Kosten für eine Zwangsräumung oder aufgelaufene Krankenversicherungsbeiträge) zeigen sich als besonders relevant, noch vor Schulden resultierend aus privatem Konsum. Dabei kommt der psychosozialen Belastung, welche aus der Überschuldungssituation resultiert, eine doppelte Funktion zu: kann sieDer vorliegende Bericht basiert auf einer Umfrage unter Fachkräften des Sozialdienstes (n = 47) und der externen Schuldenberatung (n = 28) in bayerischen Justizvollzugs-anstalten. Mit sieben Schuldenberater:innen wurden zusätzlich qualitative Interviews geführt. Dadurch konnte Expert:innenwissen sichtbar gemacht und Erkenntnisse geschaffen werden über die Schuldensituation von Inhaftierten, deren Ursachen sowie die typischen intramuralen Bearbeitungsweisen dieser Problemlagen. Die individuelle Schuldensituation von Inhaftierten in Bayern ist heterogen. So unterscheiden sich die Schuldensummen stark abhängig von Alter und Haftdauer. Schulden resultierend aus der Straftat (z.B. Gerichtskosten sowie Geldstrafen) und der Inhaftierung (z.B. Kosten für eine Zwangsräumung oder aufgelaufene Krankenversicherungsbeiträge) zeigen sich als besonders relevant, noch vor Schulden resultierend aus privatem Konsum. Dabei kommt der psychosozialen Belastung, welche aus der Überschuldungssituation resultiert, eine doppelte Funktion zu: kann sie einerseits eine (teilweise notwendige) extrinsische Motivation zur Schuldenregulierung fördern, kann sie auch zu Hoffnungslosigkeit führen und die Motivation zur Regulierung und auch den Resozialisierungsprozess negativ beeinflussen. Hier wurde insgesamt deutlich, dass die Motivation der Inhaftierten von Expert:innen als ein zentraler Gelingensfaktor gesehen wird. Neben den negativen Auswirkungen der Inhaftierung, wie zusätzliche Schulden oder erschwerte Regulierungsbedingungen (z.B. fehlenden Unterlagen, kein/kaum Einkommen), werden auch positive Auswirkungen auf die Überschuldungssituation gesehen, da sie einen Rahmen für eine gelingende Regulierung und Anlass zur Auseinandersetzung damit darstellen kann.
Die professionelle Bearbeitung ist besonders durch die Dauer der Inhaftierung geprägt. Abhängig von dieser wird entweder ausschließlich die Vermeidung weiterer Schulden, oder aber die Gläubigersuche zur Vorbereitung eines Regulierungsprozesses angestrebt. Dabei ist die Kooperation mit verschiedenen internen und externen Akteuren wichtig, allen voran mit dem Sozialdienst in Haft. Gerade in der praktischen Arbeit selbst wurde deutlich, dass nicht nur bürokratische Tätigkeiten, sondern auch die psycho-soziale Beratung der Inhaftierten und des sozialen Umfeldes im Vordergrund stehen.
Einer potenzielle Erhöhung der Gefangenenvergütung in realistischem Umfang (z.B. um 50%) wird von den Expert:innen wenig Potenzial hinsichtlich der Schuldensituation zugeschrieben, da die finanziellen Mittel für eine effektive Regulierung weiterhin deutlich zu niedrig wären. Dennoch seien damit gewisse Spielräume in der Schuldenbereinigung verbunden aber auch die Möglichkeit einer erhöhten Wertschät-zung für die Inhaftierten. Wenn die Gefangenenvergütung einen substanziellen Beitrag zur Schuldenregulierung darstellen soll, müsste diese wohl eher um ein Mehrfaches des aktuellen Umfangs erhöht werden. Entsprechend sollte über zusätzliche Alternativen nachgedacht werden, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Resozialisierung und Anerkennung der Inhaftierten sicherzustellen, wie nicht-monetäre Vergütung oder auch die Reduktion von Gerichtskosten. Auch die gängige Praxis, dass laut Aussage der Expert:innen ausschließlich die Landesjustizkasse dieses Geld pfändet, sollte in diesem Kontext kritisch diskutiert werden. Zudem wurden Veränderungsbedarfe deutlich hinsichtlich der Klärung der Krankenversicherung bei Inhaftierung, der Gestaltung des Übergangs bei Entlassung und Ver-legung, sowie der Finanzierung der externen Schuldenberatung.…