TY - RPRT A1 - Banholzer, Volker M. T1 - „Fortschrittskoalition“ der 20. Legislaturperiode N2 - „Deutschland ist Innovationsland.“ So zumindest die knappe Fest-stellung des Koalitionsvertrags der neuen Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn des Abschnitts „Innovation, Wissenschaft, Hochschule und Forschung“. Die neue Regierungskoalition kommt dem Innovationsimparativ (Passoth & Rammert 2018)augenscheinlich nach. Die neuen Partner hatten bereits im Wahlkampf ein „Innovationsfreiheitsgesetz“1 gefordert oder auf die „Entfesselung der Innovationskraft der Sozialen Marktwirtschaft“2 gesetzt. Der neuen Regierung hatte auch die EFI Expertenkommission mit auf den Weg gegeben, sie müsse „einen kohärenten Politikansatz (verfolgen), der den gesamten Innovationsprozess – von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung – in den Blick nimmt und dem sich alle Ressorts verpflichtet fühlen“ (EFI 2021c: 31). Die Ampelkoalition hat am 24.11.2021 ihren Vertrag für die Zusammenarbeit für die 20. Legislaturperiode vorgelegt. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ treffen die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf fast 180 Seiten Absprachen über Politikinhalte und die Ressortverteilung. Mit Blick auf Forschungs‐ und Innovationspolitik überrascht vielleicht zunächst, dass kein Digitalministerium entsteht. Vor allem bemerkenswert erscheint aber, dass der Bereich F&I deutlich die Handschrift der beiden Koalitionäre Bündnis 90/Die Grünen und FDP trägt. Deutlich wird dies in der Gründung einer Innovationsagentur DATI, die als Fusion der Vorschläge einer Deutschen Transfergesellschaft(FDP) und einer Transformationsagentur D.Innova (Bündnis 90/Die Grünen) zu sehen ist. Missionsorientierung in der Forschungspolitik wird ebenso adressiert wie Digitalisierung und ressortübergreifende Koordination. Im Folgenden wird der Koalitionsvertrag mit Blick auf F&I‐Politik dahingehend analysiert, ob er einem missionsorientierten, holistischen Ansatz von Innovation entspricht oder sich immer noch stark an Technologien orientiert und soziale Innovationen vernachlässigt. Nachdem der Start der neuen Regierung noch voll unter dem Eindruck der Corona‐Pandemie und außenpolitischen Spannungen in den Beziehungen zu Russland und China steht, werden die konkreten Inhalte der F&I‐Politik erst im weiteren Verlauf der Regierungszeit der Ampel‐Koalition zutage treten. Wie bedeutend diese Politikfelder allerdings sind, zeigen die Themen der Energieversorgung, des Ressourcenverbrauchs und der Ausgestaltung des Wissenschaftssystems, die auch die letzten Monate des Jahres 2021 und den Start 2022 prägen, auch wenn sie weniger mediale Präsenz haben. Von der neuen Regierung wird sicherlich eine integrierte und ressortübergreifende Politik in zentralen Politikfeldern gefordert sein. Das wiederum wird zeigen, welcher normativen Konsens jenseits des Bekenntnisses zu Fortschritt die Koalition trägt. Gerade die EU hat durch Missionsorientierung, SDGs oder den Green Deal auch normativ Rahmen gesetzt, die auch von Deutschland gefüllt und interpretiert werden müssen. Wie auzuführen sein wird, sind Koalitionsverträge keine einklagbaren Verträge. Sie geben aber fundierte Hinweise auf die Absicht zur Ausgestaltung von Politikfeldern, wie hier der Forschungs‐ und Innovationspolitik und der davon betroffenen Ressorts. Koalitionsverträge haben an Bedeutung in der jüngsten Vergangenheit zugenommen, weshalb hier der Vertrag der Fortschrittskoalition analysiert wird. T3 - IKOM Working paper - 2022,1 KW - Innovationspolitik KW - Innovationssouveränität KW - Technologiesouveränität KW - Digitalisierung KW - Innovationsagentur KW - Deutschland KW - Forschungspolitik KW - Technologiepolitik Y1 - 2022 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-ohm/frontdoor/index/index/docId/811 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:92-opus4-8111 SN - 2701-1712 VL - 2022 IS - 1 SP - 2 EP - 81 PB - Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm CY - Nürnberg ER -